«  1  »

 

Gemeinderat, 43. Sitzung vom 24.10.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 48

 

Thema Energieunterstützung besonders hervorgehoben. Ich halte das eigentlich für einen sehr fortschrittlichen Weg und wüsste keinen Grund, warum man das wieder zurückschrauben sollte.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN, Frau GRin Hebein. - Bitte.

 

10.08.43

GRin Birgit Hebein (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Danke für die Beantwortung. Sie haben recht klar gemacht, dass das Ziel der Energieunterstützung ist, einerseits die Kosten zu senken und andererseits konkrete Unterstützung zu gewähren. Sie haben auch betont, und zwar zu Recht, dass es ja vor allem für Menschen in der Mindestsicherung gilt, für Menschen, die es besonders schwer haben, in Not sind. Wir haben da zum Beispiel Familien mit sehr vielen Kindern. Mein Eindruck ist ein bisschen, dass die Oppositionsparteien hier auch mit gespaltener Zunge sprechen. Einerseits bedauern sie, dass wir den Heizkostenzuschuss umgewandelt haben, auf der anderen Seite legen sie ein Grundsatzgesetz vor, mit dem jetzt bei Kindern massiv gekürzt wird. Das ist ein Widerspruch.

 

Insofern lautet meine Frage: Wie sehen Sie jetzt die konkreten Auswirkungen des neuen Grundsatzgesetzes, der Überlegungen, die auf dem Tisch liegen?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Meine Meinung dazu ist an sich ohnehin bekannt, auch aus öffentlichen Wortmeldungen, und ich beantworte natürlich auch Ihre Frage hier im Haus sehr, sehr gerne. Ich denke, wir müssen einmal abwarten, was dann ernsthaft auf den Tisch kommt. Jetzt sind wir mit einem Dreivierteljahr an Ankündigungen und Verschiebungen konfrontiert. Es gab erst vor zwei Wochen wieder die Ankündigung, dass es noch diese Woche - nämlich vor zwei Wochen, diese Woche - auf jeden Fall fertig sein wird. Dann haben wir alle bei den Meldungen mitgeschwitzt, dass die letzten wirklich heißen Schlussverhandlungen stattfinden - das ist schon wieder zwei Wochen her. In der Zwischenzeit hören wir, es wird im November sein. Der November ist schon wieder verschoben worden auf Ende November. Ehrlich gesagt glaube ich, dass es völlig sinnlos ist, darauf jetzt im Detail zu reflektieren. Wir haben das im Sommer gemacht, denn im Sommer hat man ja auch schon angekündigt, dass es fertig sein wird, und dann ist eine kleine Punktation aus einer Klausur rausgekommen. Darauf mussten wir schon reflektieren, da dann einige Eckpunkte definiert worden sind, bei denen klar war, dass das, was da offensichtlich besprochen worden ist, dazu führen würde, dass alleine in Wien 33.000 Kinder in die Armut gesteckt werden würden, was eine wirklich grundsatzsozialpolitische Fragestellung ist. Sollte es so weit kommen, werden wir hier in diesem Haus ganz sicherlich eine intensive Debatte zu dieser Frage haben. Oder vielleicht auch nicht, denn wenn ich merke, dass zum Beispiel jetzt gerade beim Heizkostenzuschuss eigentlich das Bedürfnis nach mehr Mindestsicherung besteht, soll es mir auch recht sein. Vielleicht haben wir dann sogar einen Konsens in dieser Frage hier im Haus.

 

Ich glaube, man muss jetzt einmal abwarten, was kommt. Ich fand es aber interessant - weshalb ich auch froh für diese Anfrage gewesen bin -, einmal nachzuschauen, wie das die Bundesländer handhaben. Bei der Debatte über den österreichweiten Mindeststandard und bei der Debatte über die Höhen der unterschiedlichen Mindeststandards werden wir sicherlich auch die Frage des Heizkostenzuschusses und damit auch die Vergleichbarkeit in diesem Faktum mit auf dem Radar haben.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke. Die 4. Zusatzfrage kommt von der FPÖ, Frau GRin Schütz. - Bitte.

 

10.11.55

GRin Angela Schütz (FPÖ): Danke, Herr Stadtrat, für die Beantwortung bis jetzt.

 

Für viele Wienerinnen und Wiener war der Heizkostenzuschuss ein wichtiges Mittel, um über den Winter zu kommen. Jetzt ist es so, dass die meisten Bundesländer nach wie vor einen namhaften Zuschuss von bis zu 270 EUR haben, nur Wien hat sich entschieden, das in die Mindestsicherung zu integrieren, und das bedeutet, dass sehr viele Menschen frieren. Wir haben jetzt gehört, dass die kostenlose Energieberatung kaum wahrgenommen wird, zumal das ja auch daran liegt, dass die Beseitigung von Missständen wie neue Heizkessel, Fenster, Türen, et cetera mit hohen Kosten verbunden ist, die sich jemand, der eh kein Geld hat, praktisch auch nicht leisten kann. Die Stadt Wien bietet theoretisch an, Menschen im Bedarfsfall mit einer einmaligen Rückzahlung von hohen Energiekosten unterstützend zu helfen. Allerdings löst das das ursächliche Problem der Angst vor hohen Heizkosten nicht.

 

Meine Zusatzfrage dazu: Zahlt die Stadt Wien Wienerinnen und Wienern, die keine Mindestsicherung beziehen und im Winter regelmäßig heizen, damit sie nicht frieren, und bei der Abrechnung feststellen, dass sie diese erhöhten Kosten alleine nicht tragen können, diese Kosten zurück, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Grundsätzlich ist die Energieunterstützung eine Leistung für Mindestsicherungsbezieher, dafür war sie immer zweckgewidmet und definiert. Wir haben im Jahr 2017 insgesamt 9.793 Haushalte unterstützt. Die Unterstützungsleistung betrug in Summe ungefähr 3,9 Millionen EUR. Klar ist also, dass grundsätzlich Mindestsicherungsbezieher eine Leistung beziehen können.

 

Ich betone noch einmal, was ich vorhin gesagt habe: Der Vergleich mit den Bundesländern ist interessant, denn wenn ein Bundesland - ich sage jetzt Hausnummern, absichtlich ganz falsche Hausnummern - sagt, ich habe den Heizkostenzuschuss nicht in der Mindestsicherung und zahle zum Beispiel 500 EUR Mindestsicherung aus, und ein anderes Bundesland sagt, ich habe den Heizkostenzuschuss in der Mindestsicherung und zahle daher 600 EUR aus, aber keinen extra Heizkostenzu

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular