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Gemeinderat, 8. Sitzung vom 29.04.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 92 von 107

 

Also ich habe gesagt - um es noch einmal auf den Punkt zu bringen -: Von der Geschäftsordnung her ist eine Absetzung eines Antrages in einem Ausschuss dann sinnvoll, wenn der demokratische Werdeprozess des Aktes ... (GR Mag. Dietbert Kowarik: Die Geschäftsordnung sagt nichts über Sinn oder Unsinn! Das sind formale Vorgaben, Herr Kollege! - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 

Sie sind wirklich nicht so - noch einmal: Dann macht es Sinn ... (GR Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Warten Sie, ich komme nach vorn, dann verstehe ich es besser! So, geht schon!) Ich glaube, dass das Verstehen von Ihnen nicht unbedingt damit zu tun hat, wo Sie sitzen, befürchte ich. Da könnten Sie überall sitzen, und es hätte den gleichen Effekt; aber sei's drum. (GR Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Es hängt vom Redner ab! Da haben Sie recht!) Ja, sei's drum.

 

Ich darf Sie noch einmal darauf hinweisen: Der heute vorliegende Akt - und wenn ich mir die Genesis ansehe, was die Öffentlichkeit, was die Anrainer alles in diesem Gebäude verwirklicht haben möchten, und wenn ich mir ansehe, was das für Kosten aufwirft, dann wird man sich die Frage stellen müssen, wenn es einen Investor gibt, dass er irgendwo das Geld verdienen muss, um diese Forderungen auch einspielen zu können. Die Forderungen - meine Damen und Herren, wenn man sich den Akt wirklich angeschaut hat und auch die Situation im Petitionsausschuss angesehen hat - sind enorm, und die meisten sind in der Tat umgesetzt.

 

Wenn man sich diese Erklärung ansieht, stellt man fest, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Tat dort gewisse Maßnahmen wollten und eingefordert haben. Diese sollen auch umgesetzt werden, dazu verpflichtet sich der Investor. Er verpflichtet sich zur nachhaltigen Renovierung der denkmalgeschützten Anlage. Er verpflichtet sich, die Generalsanierung und Renovierung des historisch bedeutsamen Johann Strauß Saales und die technische Ausrichtung zu einem Tonstudio nach internationalen Standards in die Wege zu leiten. Das heißt, der Investor verpflichtet sich nicht nur, das Gebäude herzurichten, sondern auch den Betrieb als Tonstudio wieder in der historischen Dimension zu führen.

 

Er verpflichtet sich weiters, eine Tiefgarage für 103 Fahrzeuge zu errichten, die jetzt in dem Bereich des Parks beziehungsweise im Grünbereich stehen. Kein Mensch könnte ihn normalerweise dazu zwingen, außer er möchte eine Veränderung des Bebauungsplanes. Er verpflichtet sich, die Baumaßnahmen zur nachhaltigen Renovierung der Hotelteile zu setzen, sodass das Hotel Zögernitz wieder als ein Boutique-Hotel mit 18 individuell gestalteten Zimmern geführt werden kann. Den entsprechenden Wunsch können Sie in den Unterlagen des Petitionsausschusses nachlesen.

 

Der Investor gibt an, dass der Sanierungsumfang zirka 7 bis 8 Millionen EUR netto betragen wird. Er verpflichtet sich, dass die Gesamthöhe des geplanten Neubaus über den gesamten Verlauf in der Form ausgeführt wird, dass die Gesamthöhe des Zögernitz nicht überschritten wird. Ausnahme ist die hässliche Feuermauer, von der Kollege Chorherr gesprochen hat.

 

Von einer anderen Gruppe gab es noch den Einwand, dass dann das Tonstudio zu groß wird. Im Hinblick darauf verpflichtet sich der Investor, dieses zu redimensionieren. Er verpflichtet sich außerdem noch, 34 Bäume auf der Liegenschaft zu pflanzen. 12 Bäume werden gefällt und neu gepflanzt, und 5 weitere kleine werden versetzt.

 

Ein dermaßen umfassendes Verpflichtungsprogramm bei einem derartigen Projekt ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen! Ich meine, dass das in Wirklichkeit ein Beispiel dafür ist, dass genau das getan wurde, was theoretisch eingefordert worden ist, nämlich dass die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Anrainer verwirklicht werden. Es wurde festgehalten, dass das mit einer einseitigen Verpflichtungserklärung des Bauwerbers geschieht.

 

Es wurde ausgeführt, dass nach der Bauordnung ein städtebaulicher Vertrag nicht möglich ist, weil § 1a der Bauordnung nur eine privatrechtliche Vereinbarung in der Frage der Infrastruktur und § 1 Abs. 2 Schutzzonen beinhaltet, und nachdem wir es hier mit Bundesdenkmalschutz zu tun haben und nicht mit einer Landesschutzzone, steht das auch nicht zu Verfügung.

 

Ich denke, man soll im Hinblick auf dieses Geschäftsstück ganz offen sagen, dass man dieses Bauprojekt dort nicht haben will. Das ist ehrlich, das ist klar, das ist deutlich! Man muss aber auch dazusagen, dass dann die ganzen Mehrleistungen für die Öffentlichkeit auch nicht einbringbar sind, denn wie Herr Kollege Chorherr richtig gesagt hat, ist ein Euro nur ein Mal auszugeben. Und ich füge hinzu: Der Euro muss vorher in diesem Projekt auch noch verdient werden, damit das möglich ist.

 

Ich denke mir, meine Damen und Herren, dass man dem zustimmen kann. Und ich sage einmal mehr, dass die Möglichkeit der Absetzung beim Ausschuss nicht ein Mittel ist, wenn man mit dem demokratischen Zustandekommen eines Ausschussaktes bis dahin inhaltlich nicht einverstanden ist, sondern ein Mittel, um zusätzliche Informationen, Dinge, die bis dahin nicht geschehen sind, Leute, die bis dahin nicht gehört wurden, mit einzubeziehen. (GR Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Das ist also zulässig?) Ein Absetzungsantrag ist immer zulässig, Kollege! (GR Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Danke! Na also!)

 

Fraglich ist, ob er die Mehrheit bekommt. - Diesfalls hat sich die Mehrheit der Damen und Herren des Ausschusses dazu entschlossen, dass der Akt, so wie er zustande gekommen ist, in Ordnung ist und dass auch die Transparenz in diesem Verfahren gegeben ist.

 

Einmal mehr: Ich würde mir wünschen, dass Anrainerinteressen derart massiv in alle Projekte Eingang finden! Ich kann hier von einer vorbildlichen und auch transparenten Form reden. Selten ist alles so klar und für jede Fraktion im Ausschuss auch einsichtig gewesen, und wenn man sich daran stößt, dass das kein städtebaulicher Vertrag ist, dann muss man sich halt anschauen, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen eines städtebaulichen Vertrages sind: Diese sind nach dieser Form nicht gegeben.

 

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