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Gemeinderat, 8. Sitzung vom 29.04.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 91 von 107

 

Bauwerk mit, glaube ich, 300 Wohnungen, das dort errichtet worden ist.

 

Schauen Sie einmal auf den Flächenwidmungsplan: Dort gibt es überhaupt keine Flächenwidmung. Da steht mittlerweile ein riesiger Wohnblock, und dieses ganze Grundstück hat seit vielen Jahren eine Bausperre. Aber Hauptsache, man hat dort völlig zwanglos einmal etwas hingestellt! Schauen Sie auf den Flächenwidmungsplan - jetzt können Sie online auch direkt zugreifen -: Bausperre auf diesem Grundstück! Aber gleichzeitig ist hier das Bauwerk bereits fertiggestellt. Also da fällt dann auch das Argument weg, dass man mit der Flächenwidmung Druck auf den einen oder anderen Bauwerber ausüben soll.

 

Der guten Ordnung halber sage ich bei diesem konkreten Fall dazu, dass auch wir für dieses Bauwerk dort waren, weil es auch keine Anrainerbeschwerden gegeben hat. Aber das macht den Grundsatz nicht besser, nämlich, dass hier sogar ohne Flächenwidmung gebaut wird, und das über viele Jahre hinweg.

 

Heumarkt: Das ist heute schon gekommen und werden wir vielleicht noch einmal hören; ebenfalls eine Geschichte, die in ähnlichem Maße gelaufen ist. Und dann fallen mir natürlich auch noch die Sofiensäle ein: auch dort eine Geschichte, wo man jahrelang zugeschaut hat, wie das Ding verfällt. Dort gab es dann noch die Geschichte mit diesem Großbrand.

 

Sehr geehrter Herr Kollege Chorherr, weil Sie vorhin gesagt haben, wichtig bei diesen Widmungen ist dann immer, dass man nur vergleichen muss, dass es nachher besser ist, als es vorher war. Ja, im Kern gebe ich Ihnen da schon recht. Aber eines kann ja bitte nicht sein: Dass ich ein Grundstück so lange verfallen lasse, nur dass ich nachher eine entsprechende Widmung bekommen, um mit der dann behaupten zu können, es wäre alles besser. Wenn dieses Beispiel Schule macht, dann gute Nacht! Denn dann lassen wir nämlich alles in der Stadt verfallen, nur damit wir nachher an irgendwelche windigen Spekulanten entsprechend hoch widmen und aufzonen können, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ein letzter Punkt, der mir persönlich sehr aufgestoßen ist, hat sich dann noch im diesbezüglichen Ausschuss abgespielt. Da gab es ja diesen Antrag auf Absetzung dieses Geschäftsstückes, wo uns dann Kollege Valentin erklärt hat, dass der Antrag an dieser Stelle unnötig wäre. Ich habe das dort mitgeschrieben: Er wäre unnötig, außer, wenn es formale Mängel gegeben hätte. Ich hoffe, ich habe das jetzt richtig zitiert. So habe ich es damals mitgeschrieben: Der Antrag auf Absetzung eines Geschäftsstückes ist unnötig, außer, wenn es formale Mängel gegeben hätte.

 

Auch da kann ich Ihnen sagen: Das ist schlichtweg unrichtig! Und ich darf Sie an ganz konkrete Beispiele erinnern, wo die Bürgerinnen und Bürger geradezu eine Absetzung auch erzwungen haben, zum Beispiel vor vielen Jahren - etwa zehn Jahre, nicht ganz, acht Jahre wird es mittlerweile her sein - bei dem Grundstück der Marillenalm. Auch wieder in Meidling, das war in dem Fall die Geschichte mit der ÖVP-Akademie. Da hat es ein Flächenwidmungsplanverfahren gegeben, das im Bezirk so lala gerade noch eine Mehrheit gefunden hat. Gleichzeitig gab es massive Bürgerinnen- und Bürgerbeschwerden gegen dieses Projekt. Der Ausschuss hat diese Flächenwidmung mit einem Monsterprojekt trotzdem durchgewinkt.

 

In allerletzter Sekunde ist dieses Geschäftsstück dann doch noch von der Tagesordnung genommen worden, zum Glück, nicht zuletzt auch durch eine Bürgerbefragung, die ein klares Ergebnis ergeben hat. Aber eine Bürgerbefragung, die wir dann einfach gemacht haben, ohne dass sie zunächst überhaupt einen Beschluss hatte, die ein so klares Ergebnis bei einer sehr hohen Beteiligung gebracht hat, dass hier der Gemeinderat die Notbremse gezogen und dieses Grundstück von der Tagesordnung genommen hat und dieses Plandokument abgesetzt hat.

 

Das war kein formaler Grund, sondern das war ein materieller, inhaltlicher Grund, wo es hier nur darum gegangen ist, natürlich für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein. Das heißt: Zu sagen, der Antrag auf Absetzung sei unnötig, weil es keinen Formalfehler gibt, ist - Entschuldigung! - schlichtweg falsch.

 

Sie haben dann noch etwas gesagt, und das finde ich ganz besonders ärgerlich. Sie haben im Ausschuss gesagt, wir sind hier - gemeint war der Ausschuss - bereits am Ende des demokratischen Mehrheitsfindungsprozesses! Nicht Meinungsfindungsprozesses, das Wort hat gelautet: Mehrheitsfindungsprozesses. Sehr geehrter Herr Gemeinderat, das ist eine Herabwürdigung dieses Hohen Hauses hier, dieses Gemeinderates, und auch des Ausschusses. Denn wo, wenn nicht im Ausschuss oder hier im Gemeinderat, findet denn der demokratische Mehrheitsfindungsprozess statt? Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ungeheuerlich, welches Amtsverständnis Sie hier offensichtlich an den Tag legen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Richtig ist, dass an dieser Stelle das entsprechende Ende des rechtlichen Verfahrensablaufes war, die öffentliche Auflage und dergleichen. Aber der demokratische Mehrheitsfindungsprozess, für den sind wir hier immer noch verantwortlich! Das mag Ihnen vielleicht nicht gefallen, Sie haben halt mittlerweile nur noch Mehrheiten, die, wie wir am 18. März gemerkt haben, teilweise Wiederholungen von Wahlen notwendig machen, weil es gar so knapp ist. Aber es ist ein Faktum: Wir stimmen hier darüber ab.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle diese Punkte und insbesondere die Bedenken von so vielen Anrainern lassen für uns am Ende nur einen Schluss zu, und der lautet: Wir lehnen das Plandokument ganz klar ab. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr GR Valentin. Ich erteile es ihm.

 

18.58.15

GR Erich Valentin (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Berichterstatter!

 

Ja, Kollege Pawkowicz, manchmal stimmt der erste Eindruck. Ich habe den Eindruck schon beim Ausschuss gehabt, dass Sie mich nicht verstanden haben. Jetzt weiß ich es sicher, aber sei's drum.

 

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