«  1  »

 

Gemeinderat, 51. Sitzung vom 24.03.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 80

 

einmal in eine geförderte Mietwohnung einzutreten, sich zehn Jahre anzuschauen, ob sie wirklich an diesem Standort bleiben wollen, und sich dann zu entscheiden, ob sie das Mietverhältnis weiterführen oder ob sie ins Eigentum wechseln wollen.

 

Das ist bei einer geförderten Eigentumswohnung so nicht möglich. Hier tritt man als Eigentümer/Eigentümerin ein, hat diese Wohnung, und wenn man sich später einmal entschließt umzusiedeln, hat man zumindest die Aufgabe, die Wohnung dann wieder zu verkaufen. Daher ist es fast komplizierter. Diese 10-Jahres-Regelung bietet vielen Menschen die Möglichkeit, Eigentum zu bilden, wenn sie das wollen. Wenn sie weiterhin im Mietverhältnis bleiben wollen, können sie das auch für sich persönlich entscheiden. Daher halte ich das für die weitaus flexiblere Lösung.

 

Zum Zweiten, zur Altersversorgung: Da bin ich mir deshalb nicht ganz sicher, weil man dabei sehr gerne übersieht, dass, wenn man eine Eigentumswohnung ankauft, damit die Verantwortung des neuen Eigentümers oder der Eigentümerin ja nicht abgeschlossen ist. Ich war jetzt gerade auch mit unserer Wohnbauausstellung in einigen Städten, wo es tatsächlich zu einem großen Problem geworden ist, dass die Mieterinnen und Mieter die Wohnungen und den Anteil am Haus ins Eigentum übernommen haben und dann aber draufkommen, dass das Haus nach 20, 30 Jahren ja sanierungsbedürftig wird und sie als Eigentümerinnen und Eigentümer natürlich gefordert sind, sich dann um die neue Fassade zu kümmern, um das Dach zu kümmern und um vieles andere mehr. Deshalb ist die Frage der Altersversorgung eine – wie ich meine – sehr überschaubare, denn sie vergisst im Regelfall, dass ein Eigentümer/eine Eigentümerin auch Pflichten hat, und dass gerade bei einer Immobilie, bei einem Gebäude, bei einem Haus sehr wohl dann auch Pflichten entstehen, was die Sanierung betrifft. Wir sehen beispielsweise ja auch sehr oft bei der Thewosan-Sanierung, dass die Anträge, die wir bekommen, am schwierigsten dort abzuwickeln sind, wo es in einem Haus eine Eigentümerstruktur mit unterschiedlichen Eigentümern gibt – nicht an der Wohnung, sondern am Gesamtobjekt –, und dann notwendigerweise eine gemeinsame Linie zu finden ist, ob man das Haus jetzt Thewosan-saniert oder nicht.

 

Von da her ist das – wenn man so will, auch aus ökologischen Gründen – ein Thema. Aber diese Verantwortung, die man hat, wird oft gerne übersehen, weil man glaubt, wenn man einmal eine Eigentumswohnung kauft, ist man allen weiteren Zukunftsherausforderungen entbunden. Wie man das aber – wie gesagt – bei einigen Objekten beobachten kann, ist das keineswegs der Fall, und jeder, der einmal ein Haus saniert hat – Dach, Fassade, was auch immer –, weiß, was es da auch für Kosten geben kann, die man natürlich als Eigentümer/als Eigentümerin zu bestreiten hat.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. Die nächste Zusatzfrage stellt GRin Hebein. – Bitte schön.

 

10.03.02

GRin Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Ich bedanke mich auch für die ausführliche Beantwortung der Frage, und wir teilen selbstverständlich Ihre Einschätzungen und Überlegungen, was die Zukunft des sozialen Wohnbaus der Stadt Wien betrifft.

 

Meine Frage ist eine sehr grundsätzliche: Immer wieder kommt das Thema auf, Gemeindewohnungen zu verkaufen. Jetzt streiten sich ÖVP und NEOS darüber, wer die Idee gehabt hat, und man müsste doch, man sollte doch. Das ist die eine Seite. Gleichzeitig erinnere ich mich noch gut daran – wir haben jetzt auch wieder eine Eigentumsfrage –, dass auch die ÖVP – ich glaube, es war der Abg Ulm – gemeint hat, na ja, wenn die Menschen sich keine Miete leisten können, sollen sie sich eine Wohnung kaufen. – Das ist etwas fernab von der Realität der Menschen.

 

Meine Frage lautet: Wie ist Ihre Einschätzung zu diesem Druck, der auch immer wieder seitens der Oppositionsparteien kommt, und wie werden sich wohl die Mietpreise in den nächsten Jahren entwickeln?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Ich denke, dass wir einen so hohen Anteil an geförderten Wohnungen, vor allem aber auch an Gemeindewohnungen haben, die im direkten Eigentum der Stadt stehen – das sind 220 000 Wohnungen, und es lebt fast eine halbe Million Menschen in den Gemeindebauten unserer Stadt –, dass dies auch eine sehr stark preisdämpfende Wirkung auf den gesamten Wohnungsmarkt hat. Man kann sich das in anderen Städten anschauen, und da muss man gar nicht weit hinausfahren in die Welt, sondern es genügt, sich das in vielen bundesdeutschen Städten anzuschauen, die in den 80er und 90er Jahren ihre kommunalen Wohnungsbestände veräußert haben, sodass es automatisch zu einer sehr starken Preissteigerung gekommen ist.

 

Ich habe das jetzt auch in meinem ersten Statement zum Ausdruck gebracht, dass natürlich die Preissteigerungen im privaten Wohnungsbereich bei den Neuvermietungen die Kostentreiber sind. Wir haben im geförderten Bereich Mietentwicklungen entlang der Inflationsrate, in den Gemeindebauten unter der Inflationsrate. Man braucht nicht viel Phantasie zu haben, dass, wenn man weiß, dass diese Wohnungen auf den Markt kommen, diese automatisch dazu beitragen, dass die Mieten insgesamt in der Stadt steigen. Von da her werde ich mich auf jeden Fall dagegen aussprechen. Und man muss auch auf Bundesebene im Mietrechtsgesetz darauf achten, dass im privaten Wohnhausbereich die Mieten nicht explodieren. Für mich ist beispielsweise der Lagezuschlag hauptverantwortlich auch für die Mietpreisentwicklung in den inneren Bezirken, der von der Größenordnung sehr oft durchaus an den Richtwert herankommt und vor allem für die inneren Bezirke einen starken Kostentreiber darstellt. Wenn man nicht möchte, dass in den inneren Bezirken nur mehr vermögende Menschen wohnen und leben, dann wird es notwendig sein, auch auf Bundesebene eine entsprechende Novelle des Wohnrechtes, vor allem des Mietrechtsgesetzes zu veranschlagen.

 

Wir werden uns auf jeden Fall – um noch einmal auf

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular