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Gemeinderat, 46. Sitzung vom 20.11.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 74

 

lichst qualitativ hochwertigen Kindergartenplätzen. Und das schaffen wir dadurch. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Ein Beispiel: 2013 gab es 73 Absolventinnen, die ein BAKIP ab 14 Jahren, also das – wenn man so will – alte traditionelle Modell mit Matura gemacht haben. Davon haben 22 in der MA 10 zu arbeiten begonnen. Es gab 136 AbgängerInnen des Kollegs Change, von denen haben 136 in der MA 10 zu arbeiten begonnen, noch dazu mit einer Verpflichtung, das mindestens 5 Jahre zu tun. Daher ist die Frage, wie man das aus Sicht der MA 10 bestmöglich organisieren kann, meines Erachtens eindeutig beantwortet.

 

Dazu noch vier weitere Klarstellungen: a) Wir schließen die Schule nicht. Es wird eine neue Ausbildungsstruktur dort geschaffen. b) Kein Lehrer, keine Lehrerin verlieren ihren Job. c) Jede Schülerin, jeder Schüler können die Ausbildung fertig machen und d) – das wurde schon erwähnt – es gibt viele weitere BAKIPs in Wien, die der Bund anbietet und die selbstverständlich, so wie bisher auch, Schülerinnen und Schüler zur Matura hin zu KindergartenpädagogInnen ausbilden.

 

Übrigens ist das Land Wien das einzige Bundesland, das selber eine Ausbildung hat, das einzige Bundesland, das selber in die Ausbildung von KindergartenpädagogInnen investiert, und das seit vielen Jahren und mit viel Erfolg.

 

Jetzt möchte ich noch etwas sagen, weil es zum Akt passt und weil es meines Erachtens an diesem Tag gesagt werden muss: Heute ist der 20. November, das ist der Internationale Tag der Kinderrechte. Vor 24 Jahren hat die UN-Vollversammlung die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Alle Länder dieser Erde, außer den USA und Somalia, haben die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Damit ist sie völkerrechtlich gültig.

 

Österreich hat vor zwei Jahren die Kinderrechtskonvention zu einem guten Teil in die Verfassung aufgenommen – ein wichtiger, ein guter, ein erster Schritt. Wenn man das sagt, muss man natürlich auch dazusagen, was nicht gelöst ist. In diesem Verfassungsrecht fehlen Dinge zu den Kinderrechten. Es fehlen zum Beispiel die Verankerung sozialer Kinderrechte, wie das Recht auf Lebensstandard, Gesundheit, soziale Sicherheit, oder kulturelle Kinderrechte, wie das Recht auf Bildung und Freizeit. Gegnerinnen und Gegner einer vollinhaltlichen Übernahme der Kinderrechtskonvention in die Verfassung führen an, es gäbe dann das Risiko von Individualklagen, was übrigens auch ein Problem ist, das man noch lösen muss. Österreich hat das 3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention noch nicht ratifiziert. Das bedeutet nichts anderes, als dass Einzelne eine Individualklage anstrengen können, nach den Kinderrechten. Wenn das zehn Länder ratifiziert haben, dann wird das Zusatzprotokoll gültig, zwei gibt es schon, das dritte ist sozusagen offen. – Das ist noch etwas, was es zu tun gilt.

 

Auf jeden Fall ist das Feld der Kinderrechte eines, wo viele Politikerinnen und Politiker – und deswegen sage ich das auch – über die Parteien hinweg viel zu tun haben. Das eine ist die Verfasstheit der Rechte generell, das andere ist natürlich die Frage des Bewusstseins. In Österreich geben 55 Prozent der Erwachsenen an, sie fänden eine gesunde Ohrfeige ein probates Mittel der Erziehung. Seit 1989 gilt das Züchtigungsverbot in unserer Republik. Noch immer werden Kinder mit körperlicher und psychischer Gewalt erzogen, und es gibt noch immer sehr viele Menschen – 55 Prozent –, die das okay finden, zuletzt traurige Berühmtheiten wie Uwe Scheuch oder Baumgartner. Umso zentraler ist es, dagegen auch aufzutreten, und es ist politische Aufgabe, dafür Bewusstsein zu schaffen, auch Geld auszugeben, Monitoring zu schaffen.

 

Ein zweiter großer Missstand ist – dann bin ich auch schon fertig, aber das möchte ich heute gesagt haben –, dass die Kinderrechte in Österreich nicht für alle gelten. Es gibt den sogenannten Erfüllungsvorbehalt, der nichts anderes heißt, als dass es, wenn aus Sicht des Staates etwas anderes wichtiger ist, dann nicht gilt. Das führt zur traurigen Situation, dass immer wieder in großer Regelmäßigkeit in diesem Land, in einem der reichsten Länder der Welt, Asylrecht Kinderrechte sticht. Und das ist einer der größten Missstände überhaupt. Kinderrechte sind universell und gelten immer für alle Kinder in diesem Land. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Kinder sind nie in der Verfügungsgewalt von irgendjemandem, nicht von Erwachsenen, auch nicht von Politikerinnen und Politikern, die Politik an Kindern vorbei machen oder für Kinder, Beispiel Bildungspolitik. Wenn Kinder involviert sind, dann ist das Kind im Mittelpunkt, ist zu involvieren, und es geht darum, wie das für das Kind am besten organisiert werden kann. Kinder haben Rechte, und es liegt nicht an uns, diese Rechte zu priorisieren. Es liegt an uns, diese Rechte umzusetzen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Dr Monika Vana: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort.

 

Berichterstatter GR Heinz Vettermann: Ich verzichte.

 

Vorsitzende GRin Dr Monika Vana: Wir kommen nun zur Abstimmung.13.10.36 Ein Gegen- oder Abänderungsantrag wurde nicht gestellt. Ich bitte daher jene Damen und Herren des Gemeinderates, die dem Antrag des Berichterstatters, also Postnummer 6 zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Dies ist einstimmig so angenommen.

 

Ich komme nun zur Abstimmung von drei Beschluss- und Resolutionsanträgen der ÖVP.

 

Der erste bezieht sich auf BAKIP 21. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gemeinderatsausschuss für Bildung, Jugend, Information und Sport verlangt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Dies ist einstimmig so angenommen.

 

Der zweite Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP bezieht sich auf Schulöffnung. Auch hier wird die Zuweisung in formeller Hinsicht verlangt. Wer diesem Antrag Folge leisten will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Auch dies ist einstimmig angenommen.

 

Der dritte Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP

 

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