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Gemeinderat, 39. Sitzung vom 04.06.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 22

 

wortgleich einem Antrag entspricht, der am kommenden Städtetag abgestimmt werden wird und von der Mehrheitsfraktion mitgetragen und eingebracht wurde. Es wäre eine Schizophrenie sondergleichen, wenn die Sozialdemokraten in Wien einen Antrag auf Zweckbindung der Wohnbauförderung ablehnen und ein paar Tage später auf dem Städtetag in Oberösterreich einem gleichlautenden Antrag sehr wohl zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich gehe klar und eindeutig von einer Zustimmung der SPÖ zu diesem Antrag aus. Hinzufügen möchte ich: Dr Stürzenbecher, den ich gerade nicht sehe, hat gesagt, es sei etwas Neues hervorgeholt worden. – Darauf entgegne ich: Wir haben seit vielen Jahren bereits reihenweise Anträge in Sachen Zweckbindung der Wohnbauförderung gestellt, die immer von den Sozialdemokraten abgelehnt wurden.

 

Kollegin Frank hat sich sehr intensiv mit den Missständen und Skandalen bei Wiener Wohnen, die in der letzten Zeit aufgebrochen sind, beschäftigt. – Wir glauben, dass nicht zuletzt ein Grund darin besteht, dass die Kontrolle und Oberaufsicht des Gemeinderates und seiner Gremien nicht gegeben sind, gar keine Frage.

 

Die Volksbefragung, die sie durchgeführt haben, war zwar eine Mogelpackungen, hat aber immerhin ergeben, dass 81 Prozent der Wiener Bevölkerung nicht für Privatisierungen sind. Sie haben aber bereits jetzt 380 Betriebe in der Holding privatisiert und reihenweise Bereiche auslagert oder Betriebe geschaffen, bei denen es ebenfalls keine Kontrolle gibt und eine Privatisierung stattgefunden hat, ob es sich jetzt um Wiener Wohnen, um den Fonds Soziales Wien, um Wien Energie, die Öffis oder die Kanäle handelt. All das wurde bereits einer Privatisierung unterzogen und damit der Kontrolle des Gemeinderates und seiner Gremien schlicht und einfach entzogen.

 

Ich komme daher zu einem Antrag, der genau darauf eingeht. Ich habe letztes Mal schon festgestellt, dass dieses Statut der Unternehmung der Stadt Wien keinen Raum für Kontrolle des Gemeinderates beziehungsweise seiner Ausschüsse bietet. Zwar gibt es natürlich einen Wirtschafts- und Investitionsplan, keine Frage. Darüber hinaus werden Vierteljahresberichte gemacht. Entscheidend ist aber, dass es keine wirkliche Kontrolle der wirtschaftlichen Vorgänge bei Wiener Wohnen durch den Gemeinderat oder seine Ausschüsse gibt.

 

Die Tagesordnungen, die im Gemeinderat landen, sind im Großen und Ganzen eigentlich nebbich, wenn man so sagen darf. Drei Viertel betreffen nur mehr die Genehmigung von Kleingartenverkäufen oder -käufen. Das sind Angelegenheiten, die im Grunde genommen für die Leute wichtig und erfreulich sind, nicht aber die wesentlichen Bereiche von Wiener Wohnen und des Wohnens in Wien betreffen.

 

Mit anderen Worten erfolgen durch die Vorlage der schon letztes Mal geschilderten Tagesordnungen schlicht und einfach eine Entmachtung des Gemeinderates und ein Ausschluss von Kontrolle. Wir verlangen daher in einem Beschlussantrag mit sofortiger Abstimmung, dass neben den in den §§ 4 und 6 des Statuts geregelten Rechten des Gemeinderates beziehungsweise des Ausschusses verstärkte Rechte für Aufsichtsräte eingeführt werden. Insbesondere sind auch die Geschäfte und die Betriebsführung gemäß § 10, die der Direktor der Unternehmung leitet, ebenfalls der Kontrolle des Gemeinderates und des entsprechenden Ausschusses zu unterziehen. Die in § 12 des Statuts genannte Wirtschaftsführung sollte ebenfalls der Einsicht und Kontrolle des Gemeinderates und des Ausschusses unterworfen sein. – Es ist allerdings festzustellen, dass in keiner Weise in die operativen Vorgänge des Geschäfts selbst eingegriffen werden soll.

 

Ich glaube, dass das wichtige wäre, um bei Wiener Wohnen Offenheit und Kontrolle zu ermöglichen. Allerdings möchte ich feststellen, dass das nicht nur für Wiener Wohnen gilt, sondern für alle ausgegliederten Betriebe beziehungsweise für alle Betriebe, die nicht mehr der Kontrolle des Gemeinderates unterworfen sind. Ich möchte sogar erwähnen, dass StR Ludwig sich eigentlich der Informationspflicht nicht entzieht. Er ist aber natürlich genauso eingebunden in das System als solches, das auf der Tatsache aufgebaut ist, dass Kontrolle des Gemeinderates und Kontrolle des Ausschusses verhindert werden sollen. – Der Anträge werden dann insgesamt abgegeben werden.

 

Weiters stellen wir einen Antrag hinsichtlich Streichung der 10-prozentigen Mehrwertsteuer bei Wohnungsmieten. Ich glaube, dass das ein wesentlicher Faktor wäre, um eine Verbilligung im Wohnbereich bei den Mieten herbeizuführen, wobei natürlich festzustellen ist: Diese Abschaffung der 10-prozentigen Mehrwertsteuer betrifft nur Wohnmieten selbst, jedoch nicht Geschäftsmieten und Betriebskosten.

 

Ich glaube, das wäre ein Beitrag der Republik Österreich zu einer allgemeinen Kostensenkung, die auch insofern gerechtfertigt wäre, als die jetzigen Regierungsparteien 1993 ja das Richtwertgesetzt gegen den Willen der Freiheitlichen durchgepeitscht haben. Übrigens werden wir in einer Wohndebatte gerne einmal darüber sprechen, mit welcher Begeisterung die SPÖ und auch die ÖVP, aber vor allem die Arbeiterkammer dieses Gesetz bejubelt haben, während wir damals schon gesagt haben, dass die Durchführungsfähigkeit des Gesetzes zu wünschen übrig lässt, was auch prompt eingetreten ist.

 

Wir stehen natürlich einer Neuordnung des Wohnrechts positiv gegenüber und sind für Verhandlungen bereit. Ich möchte aber feststellen, dass die Republik Österreich und die jetzige Regierung die Verpflichtung hätten, den Mietern durch die Abschaffung der 10-prozentigen Mehrwertsteuer entgegenzukommen. Die anderen Punkte, die diskutiert werden, etwa die Maklergebühren und Ähnliches mehr, sind nämlich in ihrer Bedeutung relativ gering und haben keine beständige Wirkung auf Senkung der Mietkosten.

 

Interessant ist auch noch die Feststellung, dass EU-rechtlich folgende Situation herrscht: Man hat grundsätzlich von einer unechten Steuerbefreiung bei Vermietung und Verkauf von Immobilien auszugehen. Das heißt, der Vermieter darf dem Mieter nach EU-Recht keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und kann andererseits

 

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