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Gemeinderat, 35. Sitzung vom 24.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 21 von 118

 

geehrte Damen und Herren!

 

Ich hoffe, die Gemüter haben sich wieder beruhigt und wir kommen zum Thema Rechnungsabschluss 2007. Diesem Thema will ich mich heute widmen. Ich werde hier nicht die möglichen oder vermeintlichen Fehler von Wiener Wohnen, die hier alljährlich zitiert oder zelebriert werden, wiederholen. Ich möchte dazu nur sagen, jeder von uns ist auch in einem Beruf tätig und dass vielleicht einem Mitarbeiter von Wiener Wohnen auch einmal ein Fehler passiert, kann schon vorkommen, man kann das auch immer in der Direttissima, glaube ich, klären.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde mich zum Rechnungsabschluss ein bisschen dem Thema Neubauverordnung 2007 und den damit verbundenen Instrumenten widmen.

 

Die Inflation, meine sehr geehrten Damen und Herren, befindet sich mit 3,7 Prozent auf einem Rekordniveau. Auch die Baukosten sind in den letzten Jahren sehr deutlich gestiegen. Beton, Ziegel und Metalle sind auf Grund der weltweit gestiegenen Nachfrage sehr teuer geworden. Diese Teuerung darf aber nicht auf die Mieter oder Mieterinnen überwälzt werden. Daher hat unser Wohnbaustadtrat Michael Ludwig im Jahr 2007 die Neubauverordnung ins Leben gerufen, um zu verhindern, dass die gestiegenen Baukosten zu 100 Prozent auf die Wohnungsnutzer oder -nutzerinnen übergewälzt werden. Es erfolgt mit der Neubauverordnung auch eine Anhebung der Förderungssätze.

 

Durch eine Erhöhung der Darlehensförderung um bis zu 115 EUR, also um 20 Prozent, sorgt die Stadt dafür, dass der soziale Wohnbau weiterhin leistbar bleibt. Durch die höheren Förderungssätze greifen wir den Wienern und Wienerinnen bei der Erfüllung ihrer Wohnträume unter die Arme, und zwar egal, ob es dabei um Miet- oder um Eigentumswohnungen geht.

 

Die Baukostenerhöhungen haben dazu geführt, dass die am geförderten Wohnbau beteiligten Bauträger diese Kosten nicht mehr in den bisher zulässigen Gesamtbaukosten unterbringen konnten. Die bisher gültige Obergrenze des Sockelbetrags lag bei 1 120 EUR pro Quadratmeter. Durch die Neubauverordnung 2007 wird diese Summe auf 1 180 EUR aufgestockt. Gestaffelt nach Nutzflächengröße kann sich dieser Betrag um bis zu 300 EUR pro Quadratmeter erhöhen. Bei Bauvorhaben, bei denen besondere technische Anforderungen schlagend werden, erhöht sich die höchstzulässige Grenze sogar auf bis zu 550 EUR pro Quadratmeter. Das betrifft in erster Linie Passivhäuser sowie architektonisch anspruchsvolle Bauten, wie zum Beispiel Projekte, die in besonderem Maße auf die Bedürfnisse älterer Menschen und auf Personen mit Handicap Rücksicht nehmen. Die Erschwernisse werden nach verschiedenen Kriteriengruppen unterteilt und bewertet. Die Überprüfung dieser Kriterien erfolgt im Rahmen des Grundstücksbeirats und der Bauträgerwettbewerbe.

 

Angehoben werden auch die Förderungsdarlehen für die Errichtung von Mietwohnungen, Geschäftsräumen, Miete und Heimplätze. Die Förderungen betragen nunmehr je nach Quadratmeter Wohnnutzfläche zwischen 510 EUR und 700 EUR pro Quadratmeter.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben im derzeitigen Steuersystem ein Problem. Die Inflation führt zur so genannten kalten Progression. Dadurch rücken Einkommensbezieher in hohe Steuerklassen, die für sie eigentlich nie vorgesehen waren. Deshalb fordern wir auch vehement eine rasche Steuersenkung für Klein- und Mittelverdiener. Umgekehrt fallen Familien wegen ihrer nominell gestiegenen Einkommen aus der Förderung heraus, obwohl sie wegen der Inflation eigentlich weniger haben als vorher. Daher hat die Stadt auch die Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung erhöht.

 

Ebenso angeglichen haben wir die Grenzen bei geförderten Eigentumswohnungen in unserer Stadt. Anstelle der bisherigen 365 EUR pro Quadratmeter betragen die neuen Darlehensförderungsrichtsätze 550 EUR pro Quadratmeter. Die Darlehen sind nur mit 1 Prozent verzinst. Die Darlehenslaufzeit beginnt beim Bezug der Wohnungen, spätestens aber nach der Fertigstellungsanzeige. In den ersten fünf Jahren dieser Darlehenslaufzeit werden nur die Zinsen bezahlt. Erst dann setzen die Kapitalrückzahlungen ein. Das bedeutet für Jungfamilien, wenn sie über wenig Einkommen verfügen, müssen sie wenig zurückzahlen und erst später, wenn das gemeinsame Einkommen höher ist, steigen auch die Rückzahlungen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 30 Prozent des CO2-Ausstoßes erfolgen durch die Wohnraumheizung. Das bedeutet, dass durch Sanierung von Wärmedämmung viel für den Klimaschutz getan werden muss. Wien hat hier eine Vorreiterrolle. Diese Vorbildfunktion haben wir durch die Neubauverordnung 2007 weiter ausgebaut.

 

Passivhaus-Standard, erneuerbare Energieträger und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung werden durch einen zusätzlichen Förderanreiz forciert. Bei der Erfüllung dieser ökologischen Qualitäten gibt es eine zusätzliche nichtrückzahlbare Baukostenzuschussförderung, um den Klimaschutzgedanken nachhaltig zu unterstützen.

 

Auf die Verwendung von hochklimaschädlichen Stoffen wird im geförderten Wohnbau schon seit zehn Jahren verzichtet. Dieser Grundsatz wurde auch durch die Neubauverordnung 2007 abgesichert.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der „Neuen Zürcher Zeitung" ist im Mai dieses Jahres ein Artikel erschienen, in dem die neue Architektur in Wien besonders gelobt worden ist. Ein Gutteil dieses Lobes gebührt dem Wiener Wohnbau. Hier hat Wien mit den Wettbewerbsmodellen Bauträgerwettbewerbe und Grundstücksbeirat zwei Instrumente geschaffen, die höchste architektonische Qualität bei höchster Wohnqualität nach sich ziehen. Die Neuerrichtung geförderter Wohnungen in Wien läuft zur Zeit auf zwei Schienen. Bauträger, die bereits über Grundstücke verfügen, legen ihre Projekte dem Grundstücksbeirat vor, der nach den Hauptkriterien Ökologie, Ökonomie und Architektur über die Gewährung einer Förderung entscheidet. Bauträger,

 

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