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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 08.05.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 89

 

geehrter Herr Stadtrat!

 

Nach welchen Kriterien gehen die Fachdienststellen bei den Vergaben bei jenen vor, die nicht die Schwellenwerte für die Wettbewerbe erreichen?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Frau Gemeinderätin!

 

Es gibt auf der europäischen Ebene diesen Schwellenwert, der die Vergabe geistiger Werkleistungen betrifft, der immer weiter heruntergesetzt wird. Aus meiner Sicht ist es durchaus problematisch, wenn die Preise im Bau steigen, aber die Schwellenwerte für die Vorbereitung der geistigen Leistungen immer weiter heruntergesenkt werden. Das bedeut dann, dass man bald jeden noch so kleinen Bauauftrag der öffentlichen Hand unter Wettbewerb stellen müsste. Ich plädiere daher eher dafür, dass wir uns international dazu verständigen, dass dieser Schwellenwert mit dem Bauindex mitwächst. Derzeit ist er auf 204 000 EUR heruntergesetzt. Also alles darüber, wenn die ArchitektInnenleistungen in diese Größenordnung hineinwachsen, wird unter Wettbewerb gestellt. Für alles Darunterliegende ist ein besonderer Punkt, dass wir überall dort, wo trotzdem ein größeres Volumen besteht, die geladenen Verfahren durchführen, wo mehrere Teilnehmer eingeladen werden und das Ergebnis in einem offenen Verfahren, also in einem anonymen Verfahren, ebenfalls von einer Jury beurteilt wird.

 

Die Kleinstaufträge werden weiterhin freihändig vergeben. Dort ist es allerdings so, dass ganz genau darauf geachtet wird, das der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin nicht allzu oft vorkommt, sodass eine breite Streuung für die Kollegenschaft möglich wird. Diese breite Streuung ist gerade der Bereich, wo wir die jüngeren Teams unterstützen können, wo wir ihnen sozusagen den Einstieg ins Berufsleben erleichtern können.

 

Gerade beim Schulbauprogramm der Stadt Wien, das jetzt läuft, wo die Bezirke sehr hohe Anstrengungen unternehmen müssen, ist es so, dass dort, wo die MA 19 wegen der großen Zahl diese Planungsleistungen nicht mehr vollständig selbst erbringen kann, auch kleinere Teams, neue, junge Teams herangezogen werden. Wir sehen das als die Unterstützung für die jungen Teams, dass sie im Umgang und mit der Arbeitsweise des Magistrats sowie im Umgang und mit der Arbeitsweise öffentlicher Auftraggeber vertraut werden können.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke, Herr Stadtrat für die Beantwortung der 3. Anfrage.

 

Wir kommen nun zur 4. Anfrage (FSP - 01214-2008/0001 - KFP/GM). Sie wurde von Herrn GR Mag Ebinger gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wien soll ausgebaut werden und benötigt dringend Fachärzte. Insgesamt 1 000 junge Patienten wurden im Vorjahr von nur 14 Ärzten betreut. Die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychiater gibt es erst seit 2007 und dauert sechs Jahre. Woher sollen diese benötigten Fachärzte in absehbarer Zeit kommen?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Kollege Ebinger!

 

Sie sprechen ein wahres Wort aus, nämlich dass Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie dringend gebraucht werden, schreiben dann weiter, dass 1 000 junge PatientInnen im Vorjahr von nur 14 Ärztinnen und Ärzten betreut wurden.

 

Ich gehe davon aus, dass das ein Zitat aus dem „Standard" und daher nur eine Teilmenge der Wiener Realität ist. Weil diese 14 Ärztinnen und Ärzte sind allein am Rosenhügel tätig. Dazu kommen natürlich noch die niedergelassenen Fachärzte und die vielen Ärztinnen und Ärzte, die im AKH tätig sind.

 

In Wien leben rund 18 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, die unter 20 Jahre alt sind, hingegen fast 25 Prozent der akut stationären Behandlungsplätze der Kinder- und Jugendpsychiatrie von Österreich und 25 Prozent aller niedergelassenen Vertragsfachärzte mit der Zusatzausbildung der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

 

Die Abteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel verfügt neben teilanrechenbaren Ausbildungsstellen für Psychiatrie und Neurologie - das ist jeweils ein Jahr - auch über zwei Additivfacharztausbildungsstellen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen - und da sind wir jetzt bei der Problematik - der alten Ärzteausbildungsordnung aus dem Jahr 2004 besetzt sind. Nach der Ärzteausbildungsordnung 2004 ist die Dauer der Ausbildung zwei Jahre und konnte dann zusätzlich von Psychiatern und Psychiaterinnen oder Neurologen als Additivfach absolviert werden. Derzeit befinden sich noch zwei Ärztinnen nach diesem Schema in Ausbildung, die ihre Ausbildung im März beziehungsweise April des nächsten Jahres, des Jahres 2009, beendet haben.

 

Die neue Ärzteausbildung gilt seit dem letzten Jahr, seit dem Jahr 2007. Das ist nunmehr ein Sonderfach, das „Kinder- und Jugendpsychiatrie" heißt und auf die Dauer von fünf Jahren als Hauptfach und für ein Jahr als Nebenfach zu erfolgen hat. Im Krankenhaus Hietzing werden derzeit bereits zwei Ärztinnen und Ärzte nach der neuen Ausbildungsmethode ausgebildet, die ihre Ausbildung im Dezember des heurigen Jahres beziehungsweise der zweite Arzt 2011 beenden. Warum ist das möglich, obwohl das Fach erst 2007 eingeführt worden ist? Weil das Ärztinnen und Ärzte sind, die bereits in Deutschland eine Ausbildung gemacht haben, die jetzt angerechnet werden kann und die daher sehr schnell nach der neuen Ausbildungsordnung die Facharztausbildung hier fertigstellen können. Ein dritter, bereits bewilligter Ausbildungsplatz am Rosenhügel wird mit Jänner 2009 besetzt, da erst ab diesem Zeitpunkt die volle Anrechenbarkeit für drei Ausbildungsstellen möglich ist.

 

Im Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel fanden auf Grund der Änderung der Ärzteausbildungsordnung im letzten Jahr auch umfassende Umstrukturierungen statt. So wurde die bisherige Abteilung, die das

 

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