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Gemeinderat, 8. Sitzung vom 24.04.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 57

 

zustande kam. Deshalb kenne ich sozusagen auch das gesamte Gesetzwerdungsverfahren.

 

Zu dem, was Sie jetzt als Missverständnis angesprochen haben: Hiebei handelt es sich offensichtlich wirklich um ein Missverständnis: Wir haben nie behauptet, der FSW würde – wie zum Beispiel in diesem Fall – geheime Informationen an die Fremdenpolizei weitergeben. Was wir behaupten und was der FSW auf Anfrage der Tageszeitung “Standard“ auch bestätigt hat, ist, dass es sehr wohl zumindest einen Fall gegeben hat, in dem der FSW jemanden, der noch in Grundversorgung stand, mit dem Argument, die Grundversorgungsfrage zu klären, in die Räumlichkeiten des FSW im 3. Bezirk, Am Modenapark, eingeladen hat und die Fremdenpolizei davon informiert hatte, damit dieser Mensch in den Räumlichkeiten des FSW in Schubhaft genommen werden konnte, was auch geschehen ist.

 

Zur Belegung dieser Tatsache weise ich auf das hin, was auch im “Standard“-Bericht stand, dass nämlich zynischerweise im Schubhaftbescheid als Zustelladresse des Menschen, der noch in Grundversorgung war, die Adresse des Fonds Soziales Wien angegeben war. Die Fremdenpolizei hat also im Schubhaftbescheid als Zustelladresse des in Schubhaft zu Nehmenden die Adresse des Fonds Soziales Wien angegeben. – All das ist sehr gut belegt und durch Akteneinsicht des Rechtsanwaltes dieses Asylwerbers auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, unter anderem durch den “Standard“-Bericht.

 

Was mich etwas verblüfft, ist, dass Sie sagen, dass Ihnen vier solche Fälle bekannt sind. Der Fonds Soziales Wien hat nämlich auf Anfrage der Tageszeitung “Standard“ Mitte März 2006 angegeben, dass es – ich zitiere: „insgesamt zehn derartige Kooperationen“ gegeben hat.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer (unterbrechend): Können wir zur Frage kommen? – Bitte.

 

GRin Mag Alev Korun (fortsetzend): Ja. Deshalb möchte ich Sie noch einmal fragen: Wie viele Fälle sind Ihnen als Sozialstadträtin bekannt, in welchen es zwischen dem Fonds Soziales Wien und der Fremdenpolizei eine derartige so genannte “Kooperation“ zwecks Festnahme des betroffenen Menschen, der in Grundversorgung war, gegeben hat? – Danke.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Wenn Sie sagen, Sie waren bei der Gesetzeswerdung dabei, dann werden Sie auch wissen, welch positive Rolle das Land Wien dabei gespielt hat, dass es überhaupt zu dieser 15a-Vereinbarung gekommen ist, und welch positive Rolle wir immer noch spielen. Es gibt nämlich immer wieder Bemühungen seitens anderer, vor allem anderer Bundesländer, hier zu Verschärfungen zu kommen, die wir für kontraproduktiv halten.

 

Welche Zustelladresse die Fremdenpolizei in ihre Bescheide schreibt, weiß ich nicht und kann ich nicht beurteilen. Wenn Sie bei der Entstehung des Fremdengesetzes dabei waren, werden Sie sicherlich wissen, dass das nicht in meinem Einflussbereich liegt. Natürlich ist es aber denkbar, dass die Fremdenpolizei, wenn sie keine andere Adresse hat, irgendeine nimmt. Ich möchte jetzt den Kollegen dort nichts unterstellen, aber das könnte ich mir vorstellen. Ich meine aber, dass es, wie gesagt, allgemein bekannt ist, dass das nicht in unserem Einflussbereich liegt.

 

Zu den anderen Punkten, die Sie erwähnt haben, Frau Kollegin, kann ich mich nur wiederholen: Es gibt keine Kooperation, es gibt kein Irgendjemanden-in-die-Falle-Locken. Es gibt schlicht und einfach nur einige wenige Einzelfälle – und nach meinen Informationen handelt es sich um vier derartige Fälle –, in welchen der FSW betreffend Asylwerber, die abgelehnt wurden und strafrechtlich verurteilt sind, um Auskunft über deren Verbleib gebeten wurde.

 

In solchen Fällen verweigern wir die Auskunft selbstverständlich nicht, und so würde sich im Übrigen jeder andere Staatsbürger auch verhalten. – Ich würde keinem anderen Staatsbürger raten, wenn er betreffend den Verbleib eines strafrechtlich Verurteilten befragt wird – es muss ja kein Drogendelikt sein, in diesem Fall war es aber leider eines –, zu sagen: Ich weiß es, aber ich sage es nicht! – Das können Sie nicht ernsthaft von mir erwarten! Das wäre nicht im Interesse des Rechtsstaates und auch nicht im Interesse der vielen, vielen Tausenden anständigen, vom Schicksal schwer getroffenen Asylwerber und Asylwerberinnen, deren Schicksal mir sehr am Herzen liegt!

 

Ich fasse noch einmal zusammen: Es gibt ganz wenige Fälle, in denen wir gefragt werden, wo sich strafrechtlich verurteilte, von der Asylbehörde abgelehnte Menschen aufhalten. Diesfalls geben wir eine Auskunft. Dazu stehe ich auch.

 

Ansonsten dient die Arbeit des FSW und unserer Partner und Partnerinnen einem ganz wichtigen Ziel, nämlich den Menschen, die ohnehin ein schweres Schicksal haben, ihr Leben möglichst so zu gestalten, dass sie konfliktfrei hier leben können. Unser politisches Ziel ist, dafür zu sorgen, dass die Verfahren möglichst beschleunigt werden, weil Klarheit über den Status eines Asylwerbers für die Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft generell, das Beste ist. Nichts ist schlimmer als sich ewig lang hinziehende Verfahren. Im Moment besteht diese Situation leider, und das halte ich, ehrlich gesagt, für das Grundübel.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Frau Mag Ekici. – Bitte.

 

GRin Mag Sirvan Ekici (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Welche Angebote gibt es von der Stadt Wien für Menschen, die Asyl erhalten haben, in den Bereichen Bildung, Wohnen und Arbeiten?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Die Stadt Wien hat, wie es auch die 15a-Vereinbarung vorsieht, eine Vielzahl an Betreuungseinrichtungen, von welchen unsere Asylwerber und Asylwerberinnen entsprechend versorgt werden. Wir haben 13 Vertragspartner, und wir arbeiten zusätzlich noch mit 14 Einrichtungen zusammen, die sich ganz besonders um minderjährige

 

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