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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 28.02.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 82

 

ich habe es mir auch nicht anders erwartet! (Heiterkeit bei der FPÖ.)

 

Frau Stadträtin! Prinzipiell sind alle Entscheidungen, die wir hier treffen und die Sie als Regierungsmitglied treffen, politische Entscheidungen, nicht immer parteipolitische, wie ich sagen möchte, aber politische.

 

Ich möchte Sie daher im Hinblick auf diesen Bescheid, der letztlich bei der Wasserrechtsbehörde herauskommen wird, als Politikerin fragen: Auf welcher Rechtsgrundlage schreibt die Stadt Wien beziehungsweise schreiben Sie als amtsführende Stadträtin ein Wasserrechtsgutachten vor, wobei es sich bei Grundwasser – wie Sie wahrscheinlich wissen – um ein Privatgewässer und nicht um ein öffentliches Gewässer handelt und bei Privatgewässern prinzipiell keine Wasserrechtsbescheide ausgestellt werden sollen oder müssen, sondern nur bei öffentlichen. Nun handelt es sich beim Grundwasser in der Lobau eindeutig laut Wasserrechtsgesetz § 2 oder 3 um Grundwasser und daher um privates Wasser.

 

In Anbetracht dessen meine Frage: Was ist die Rechtsgrundlage dafür, dass Sie einen Wasserrechtsbescheid ausstellen lassen?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Mir war nicht bewusst, dass wir heute “Millionenshow“ spielen, aber ich bin froh, dass Sie mit meiner Antwort zufrieden sind. (GR Dr Herbert Madejski: Meistens!) Na ja, man bemüht sich redlich!

 

Es gibt eine eindeutige Rechtsgrundlage, nämlich das Wasserrechtsgesetz § 10 Abs 2. Das wurde uns übrigens auch von der obersten Wasserrechtsbehörde, dem Bundesministerium für Umwelt, bestätigt. Ich kann Ihnen dazu berichten, dass es für Probebohrungen im Nationalpark, die es ja schon des Öfteren gegeben hat, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Sanierung der Altlast Lobau, selbstverständlich immer eine Wasserrechtsgenehmigung gab, und auch für die Bebohrungen betreffend unsere Grundwasserbrunnen haben wir über eine Wasserrechtsgenehmigung verfügt. Das ist also überhaupt nichts Neues und Ungewöhnliches! Ganz im Gegenteil: Es ist dies ein ganz normaler rechtlicher Vorgang, den wir hier nach den Buchstaben des Gesetzes durchführen.

 

Ich darf Sie bei dieser Gelegenheit noch einmal daran erinnern, dass der Nationalpark fraglos ein besonders heikles Gebiet ist. Bei den Probebohrungen werden zwei grundwasserführende Schichten durchbohrt. Wir befinden uns in unmittelbarer Nähe des Wasserschutzgebietes sowie in unmittelbarer Nähe der Altlast – das darf man nicht vergessen! – und der Sperrbrunnen der Altlast, die wir zum Schutz der Trinkwasserversorgung errichtet haben. Außerdem befinden sich in unmittelbarer Nähe auch Trinkwasserbrunnen der MA 31.

 

Ich glaube, all das sind genug Gründe, einen Wasserrechtsbescheid auszustellen, und zu diesem Schluss ist auch die MA 58 gekommen; und auch die ASFiNAG hat das ja schon erahnt, denn sie hätte ja keinen Antrag auf Wasserrechtsbewilligung gestellt, wenn sie von vornherein davon ausgegangen wäre, dass man keine Wasserrechtsgenehmigung braucht.

 

Ich darf Sie daran erinnern, dass es zum Beispiel beim Lainzer Tunnel genau an diesem Punkt gehängt ist und wir dann drei Jahre Stillstand gehabt haben. Ich glaube nicht, dass Sie oder wir das wollen, und deswegen sind wir natürlich sehr bestrebt, das Verfahren ordentlich und absolut rechtsgültig abzuwickeln. Natürlich ist bei einem solchen Verfahren, das durchaus nicht unumstritten ist, mit Einsprüchen zu rechnen, und daher muss das rechtlich wasserdicht sein.

 

Ich möchte jetzt auch etwas fragen, damit einmal ein bisschen Abwechslung in der Fragestunde kommt, Sie kommen ja dann noch einmal zu Wort: Was wäre Ihr Vorschlag gewesen? Was hätten Sie gesagt? – Pfeifen wir aufs Wasserrecht, ist ja wurscht, geben wir die Genehmigung! – Das klingt bei Ihrer Frage so ein bisschen durch, und das wundert mich, denn meine Auffassung von Rechtsstaat ist schon, dass man sagt: Es gibt gültige Gesetze, die wir unter anderem im Landtag beschließen, und die wir auch zu exekutieren haben, und zwar auf Punkt und Beistrich.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Zusatzfrage: Herr GR Mag Maresch.

 

GR Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Es hat schon was, wenn ein Wasserrechtsbescheid wasserdicht ist; das gefällt mir allein von der Metapher her gut! Aber da geht es natürlich nicht nur um Bescheide von Behörden der Stadt Wien, sondern es geht mir bei dieser Geschichte auch darum: Ich weiß, dass die SPÖ gern hätte, dass die Autobahn schon vorvorgestern gebaut worden wäre und dass es möglicherweise in Fischamend noch eine 24. und in Hainburg eine 36. Donauquerung gibt. Ich blicke jetzt aber noch einmal zurück: International ist das ja ein anerkanntes Schutzgebiet, und zwar von Seiten der EU als Natura 2000, aber es gibt ja auch die IUCN, die sozusagen ein internationales Gütesiegel für die Lobau und für den ganzen Nationalpark ausgestellt hat.

 

Ich nehme an, die Probebohrungen werden natürlich auch internationale Gremien beschäftigt haben, und die Stadt Wien und auch die Naturschutzbehörde haben sich hoffentlich auch damit beschäftigt. Deswegen meine Frage: Was hat die IUCN zu den Probebohrungen gesagt?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Vorläufig hat die IUCN noch gar nichts zu den Probebohrungen gesagt, weil es sich ja, wie gesagt, um ein noch laufendes Verfahren handelt, bei dem naturschutzrechtlich, nationalparkrechtlich, nach dem Artenschutz und auch nach dem Wasserrecht begutachtet wird. Meiner Auffassung nach bin ich verpflichtet, das zu melden, darüber hinaus gibt es aber keine Möglichkeit der Einflussnahme, weil wir ja geltende Gesetze haben, die von der MA 22 und der MA 58 genau durchgeführt und exekutiert – mir fällt jetzt kein besseres Wort ein – werden.

 

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