«  1  »

 

Gemeinderat, 54. Sitzung vom 01.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 67

 

ansprechen – Sie sprechen ja nie das Ganze an –, oder wissen Sie die Zusammenhänge nicht? Nun, nachdem ich Sie schon einige Male im Ausschuss erlebt habe und auch Ihre rhetorische Brillanz kenne, kann ich wohl nicht die zweite, sondern muss doch die erste Annahme nachvollziehen.

 

Sie stellen, sehr geehrter Herr Maresch, in diesem zugegebenermaßen sehr komplexen Zusammenhang immer nur zu einzelnen Teilen einen Bezug her, um offenbar den Eindruck zu erwecken und zu vermitteln, dass wir als Rathausmehrheit hier etwas versäumt hätten, und das, sehr geehrte Damen und Herren, ist schlichtweg falsch. Wir haben nichts versäumt, meine Damen und Herren, wahr ist vielmehr, dass wir in Wien im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingung durchaus erfolgreich sind.

 

Ich möchte die Gelegenheit nützen und mich bei den vielen Wiener Betrieben, aber auch vor allem bei den Mitarbeitern der MA 49 und der MA 58 für ihre hervorragende Arbeit besonders bedanken.

 

Wir kommen nun zur Agrarförderung 2005, zum Subventionsantrag selbst. Es ist dies der jährliche Antrag für die Bewilligung der Landesmittel zur Förderung der Wiener Landwirtschaft, zu der wir uns ja alle bekennen. Die rechtliche Basis, und das wissen Sie natürlich, Herr Maresch, ist ja das Wiener Landwirtschaftsgesetz. Im Voranschlag 2005 wurden unter dem Ansatz 7491 1,89 Millionen EUR bewilligt, im Übrigen der gleiche Betrag wie im Vorjahr. Mit diesem Subventionsantrag soll der Großteil dieser veranschlagten Mittel vom Gemeinderat genehmigt werden.

 

Da der überwiegende Teil der Fördermaßnahmen auf langjährigen Förderungsprogrammen basiert, und auch das wissen Sie natürlich, meine Damen und Herren von der grünen Fraktion, entspricht dieser Antrag dem des Vorjahres mit allen bekannten Zusammenhängen. Und dass das ÖPUL-Programm bis einschließlich 2006 dauern wird, wissen Sie auch. Ein neues Programm wird dann von 2007 bis 2013 vorgesehen sein.

 

Sie wissen auch, dass die Förderungen nach EU-cofinanzierten, nach national-cofinanzierten und auch nach Landesmaßnahmen zu unterscheiden sind. Und Sie wissen daher auch, Herr Maresch, dass gemäß § 5 Abs 2 des Wiener Landwirtschaftsgesetzes entsprechende Landesmittel bevorzugt zur Ausnützung möglicher Förderungsmittel anderer Rechtsträger, also vom Bund und von der EU, bereitzustellen sind, bereitzustellen, um diese Bundes- und EU-Mittel voll ausschöpfen zu können.

 

Das heißt mit anderen Worten, meine sehr geschätzten Damen und Herren: Mit den 1,7 Millionen EUR Landesmittel werden 1,9 Millionen EUR EU-Mittel und rund 1,7 Millionen EUR Bundesmittel ausgelöst, sodass unserer Wiener Landwirtschaft Förderungsmittel in der Höhe von 5,3 Millionen EUR zugute kommen, und all das ohne Berücksichtigung von EU-Direktzahlungen, die dann noch zusätzlich 1,5 Millionen EUR ausmachen.

 

Ich sage daher offen, meine Damen und Herren: Wir als sozialdemokratische Fraktion wollen das, und Sie sollten das auch wollen, Herr Maresch.

 

Und Sie wissen auch, meine Damen und Herren, dass das österreichische Umweltprogramm ÖPUL 2000 ein ganz wichtiges Maßnahmenpaket im Bereich der EU-cofinanzierten Programme darstellt, mit Förderung der biologischen Landwirtschaft und Investitionsförderungsmaßnahmen etwa im Gartenbau, so wie es der Herr Parzer ja angesprochen hat. Und dazu ergänzend werden zusätzliche Maßnahmen aus Landesmitteln gefördert, die den Wiener Hauptproduktionssparten, eben dem Gartenbau und dem Weinbau, wie er jetzt angesprochen wurde, zugute kommen.

 

Und nun, meine Damen und Herren, im Detail. Aus Sicht der Wiener Landwirtschaft sind im Bereich der EU-cofinanzierten Maßnahmen alle Förderungen auf Grundlage des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums zu sehen, das im Jahre 2000 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde und bis 2006 das Hauptinstrument der Agrarförderung darstellt. Danach, wie gesagt, werden die Karten neu gemischt. Die wichtigsten Sparten aus Sicht der Wiener Landwirtschaft sind dabei das österreichische Umweltprogramm ÖPUL 2000, sind aber auch, genauso wichtig, Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die Förderung der Erstniederlassung von JunglandwirtInnen und dergleichen mehr. Beim ÖPUL 2000 wird über verschiedenste Maßnahmen eine extensive umweltschonende Produktionsweise in allen landwirtschaftlichen Produktionszweigen gefördert.

 

Natürlich ist der biologische Landbau ein zentrales Element dieses Umweltprogramms, aber eben nur eines. Meine Damen und Herren! Wir diskutieren immer nur über den Biolandbau, aber es gibt eine Vielzahl von anderen Maßnahmen zur Erhaltung der Wiener Kulturlandschaft. Das österreichische Umweltprogramm ÖPUL 2000 besteht daher insgesamt aus 31 Förderungsmaßnahmen mit der Grundtendenz der Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft. Ein Punkt ist der biologische Landbau. Betrachten Sie daher nicht allein die Biobauern als alleinige Produktionsweise in der Landwirtschaft. Die Ökologisierung findet auch in allen anderen Bereichen des Umweltprogramms statt.

 

Nun, was tut Wien in Bezug auf den biologischen Landbau? Die Förderungssummen biologischer Wirtschaftsweise wurden seit 2001 verdoppelt, genauso auch der geschützte Anbau etwa im Gartenbau.

 

Meine Damen und Herren! Auch die Informationsschiene funktioniert. Es gibt in Wien genug Informationsmaterial hiezu. Das Potential für Wien ist nahezu oder sehr gut ausgeschöpft. Wir sind gut, ja sehr gut, im oberen Bereich liegend, aber Wien macht mehr. So konnte der Anteil der biologischen Nahrungsmittel von 30 auf 50 Prozent bei den in Wien betriebenen Küchen gesteigert werden, also eine Steigerung durch größeren Ankauf der Produkte. Was wir also tun können und mehr tun können, ist, wir können Anreize für Verkaufsbeziehungen vergrößern, und ich lade die Damen und Herren der grünen Fraktion hier ein, durchaus mitzumachen.

 

Und nun, meine Damen und Herren, vielleicht noch

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular