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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 24.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 63

 

Zur Begründung dieser Dringlichen Anfrage erteile ich nun Herrn GR Dr Hahn das Wort. Seine Redezeit beträgt 20 Minuten.

 

GR Dr Johannes Hahn (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

 

Unabhängig davon, dass also bis dato keine personellen Konsequenzen, weder auf politischer noch auf Verwaltungsebene, im Gefolge dieses Pflegeheimskandals gezogen wurden, ist es notwendig, dass die Umstände, die zu diesem bedauerlichen und verurteilungswürdigen Ereignis und den Vorkommnissen geführt haben, im Detail analysiert und aufgeklärt werden, damit wir auch entsprechende Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen können.

 

Wie nicht anders zu erwarten, Frau Dr Pittermann, haben Sie bis heute kein erkennbares Krisenmanagement an den Tag gelegt, und wir hoffen sehr, dass die präzise Struktur unserer Dringlichen Anfrage Ihnen eine Möglichkeit gibt, hier ein erstes Licht in das Dunkel dieser Vorkommnisse zu bringen.

 

Wir wollen von Ihnen, und das ist ja schon ausführlich begründet worden, konkret wissen, warum eigentlich Dinge, die jedermann ins Auge springen müssten, nicht von den verantwortlichen Führungskräften, aber auch nicht von Ihnen gesehen wurden. Wo um Himmels willen waren die Aufsichtspersonen in den letzten Jahren? Lassen sie sich überhaupt in den Stationen blicken? Warum wusste niemand Bescheid offenkundig, außer den Patienten selbst, ihren Angehörigen und den Sachwaltern? Wir fragen Sie nach Ihrer Verantwortung.

 

Wir wollen auch wissen, wie Sie politische Verantwortung definieren. Definieren Sie das als Abputzen oder als Leugnen oder was auch immer. Es wird interessant sein, das zu hören.

 

Wir wollen aber auch wissen, wie es in Ihrem heiklen Ressort, das schlussendlich Milliardenbeträge und sogar in EUR verwaltet, von 'potemkinschen Dörfern' sprechen können, die vor Ihnen aufgebaut werden?

 

Und wir fragen Sie heute hier in dieser auch von uns verlangten Sondersitzung des Gemeinderates, warum Sie alle Maßnahmen und notwendigen Schritte, Stichwort Pflegeheimgesetz, nicht schon längst gesetzt haben; wieso Ihre gesamte Amtstätigkeit bis heute ausschließlich durch Versäumnisse, Pleiten, Pech und Pannen gekennzeichnet ist und auffällt?

 

Durch das, wie ich glaube, notwendige Verlesen, was nicht immer üblich ist bei Dringlichen Anfragen, erübrigt sich aber auch eine weitere Begründung. Wir sollten die Zeit nutzen, und ich hoffe sehr, Frau Stadträtin, dass wir von Ihnen eine ausführliche, konkrete und auch korrekte Antwort auf die einzelnen Punkte erhalten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke schön für diese Begründung.

 

Zur Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage hat sich die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheits- und Spitalswesen, Dr Elisabeth Pittermann-Höcker, zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Herr Vorsitzender! Herr Vizebürgermeister! Geschätzte Damen und Herren!

 

Zur Frage 1 und 7: Bei den geriatrischen Einrichtungen des KAV handelt es sich um krankenanstaltenähnliche Konstruktionen, die sich von den anderen Pflegeheimen in erster Linie durch ihren hohen Anteil an ärztlichem Personal und eine entsprechende ärztliche Leitung unterscheiden. Sie entsprechen, wie auch der Rechnungshof festgestellt hat, nahezu allen Belangen der Versorgungs- und Betriebsorganisation einer Krankenanstalt. Diese Pflegezentren verfügen auch unter Berücksichtigung der unbesetzten Dienstposten über deutlich mehr Pflegepersonal pro Bewohner als vergleichbare private Einrichtungen. Ebenso wie die Krankenhäuser unterliegen die geriatrischen Zentren der Stadt dem im letzten Jahrzehnt massiv ausgebauten System der internen Kontrolle und Revision sowie dem Qualitätssicherungssystem des Krankenanstaltenverbundes.

 

Ausgangspunkt für die Qualitätssicherungsmechanismen des Krankenanstaltenverbundes sind die Schulungen der Mitarbeiter und die Festlegung von Standards sowohl für die Pflegehandlungen als auch die ärztlichen Leistungen. Dadurch werden die qualitativen Richtgrößen definiert, deren Einhaltung in weiterer Folge zu kontrollieren ist. Die Durchführung der anstaltsinternen Kontrollen erfolgt nach einem Stufenprinzip, wobei Intensität und Frequenz mit Zunahme der Hierarchie zwangsläufig abnehmend ist. Tägliche Routinekontrollen werden im Zuge der Routinetätigkeit sowohl vom stationsführenden Oberarzt als auch durch die Stationsschwester durchgeführt und Fehler durch die unmittelbare Rückmeldung augenblicklich beseitigt.

 

Darüber hinaus dienen sowohl die Primararztvisiten als auch die Visiten der Oberschwester als zusätzliche Kontrollmechanismen, die durch die Gegenüberstellung von Patient und Dokumentation eine Ergebnis- und Formalkontrolle erwirkt. Ebenfalls im Sinne der Kontrolle sind die Dienstübergaben beziehungsweise Morgenbesprechungen zu verstehen, die dazu dienen, eine kontinuierliche Betreuung der zu Pflegenden zu gewährleisten.

 

Zusätzlich kommen seitens sowohl der Pflegedirektion wie der ärztlichen Direktion die Instrumente der Kontrollgänge als auch zur Überprüfung der Pflegedokumentation zum Einsatz. Ergänzt werden die Prüfungen durch den Einsatz von anstaltsfremden Kontrollorganen, die unter anderem Fragen der Patientenbetreuung, der Hygiene als auch der Medikamentengebarung behandeln.

 

In diesem Zusammenhang sind zu erwähnen

 

1. interne Revision,

 

2. aber die Mitarbeiter der Direktion der Teilunternehmung Krankenanstalten und Pflegeheime (Abteilung Organisation und Qualitätsmanagement), Abteilungskapazität von Leistungsplanung beziehungsweise der Direktion der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus, die stichprobenartig Kontrollen durchführen.

 

Die Qualitätssicherungsmaßnahmen werden durch ein Team ergänzt, in dem die Qualität der Prozesse

 

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