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Gemeinderat, 30. Sitzung vom 25.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 76

 

gestalten? Es ist doch kein Widerspruch, wenn der Magistrat, der in vielen Bereichen auch behördliche Funktionen hat, dabei gleichzeitig darüber nachdenkt, wie man demjenigen, der die Rechtsvorschriften anzuwenden hat, entgegenkommen kann, damit er sie besser einhalten kann.

 

Ich unterstelle dem System des elektronischen Parkscheins nicht, dass es ein System ist, das Missbrauch fördert, sondern ich unterstelle ihm, dass es ein System ist, das die Akzeptanz dieses Systems erhöht. Davon war erstaunlicherweise bei meinen Vorrednern überhaupt nicht die Rede. Es geht natürlich auch darum, die Akzeptanz des Systems zu erhöhen. Glauben Sie mir: Wenn Sie mit vielen Autofahrern sprechen, dann stellen Sie fest, dass es nicht so eine einfache Sache ist, jederzeit zu erreichen, dass der Autofahrer bereit ist zu sagen: Ja, ich verstehe das, dass ich jetzt hier nur einen kurzen Zeitraum parken darf.

 

Eine Bemerkung zur technischen Frage: Die Zeiträume, in denen der Aufenthalt innerhalb einer Kurzparkzone möglich ist, sind vorgegeben durch jene Tafeln, die am Beginn und am Ende der Kurzparkzone stehen. Das steht in der Straßenverkehrsordnung, und es hat nichts zu tun mit den Rechtsvorschriften, die wir heute im Gemeinderat und morgen im Landtag beschließen werden. Dass es zufällig in Wien zwei Kurzparkzonen gibt, die einen Aufenthalt von 3 Stunden zulassen, ist eine Besonderheit, die man nicht vernachlässigen kann, sonst wäre die Vorschrift anfechtbar, aber im Prinzip gilt für die Überwachung dasselbe wie heute: Wenn man zwei Parkscheine für eine Dauer von je eineinhalb Stunden einlegt und sich in einer Parkzone befindet, wo nur eine zweistündige Höchstzeit vorgesehen ist, dann wird man, wenn deren Überschreitung nachgewiesen werden kann, bestraft.

 

Damit sind wir bei der Frage des Nachweises: Wer so tut, als ob das heutige System so unglaublich einfach in der Kontrolle wäre, erliegt einer Illusion. Wir wissen, wie schwierig es ist, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs. Dieser verlangt als Beweis den Nachweis, dass sich der Betreffende innerhalb des Zeitraums, der der Maximalfrist entspricht, nicht aus der Zone heraus- und wieder hineinbewegt hat. Dazu dient der berühmte Kreidestrich, eine Methode, die auch tatsächlich angewendet wird, wobei das Parkraumüberwachungsorgan sich eben derzeit die Nummer des Autos, das ihm auffällt, aufschreibt und anschließend, wenn der Beamte draufkommt, dass das Auto zu lange dort steht, die zwei Kreidestriche anbringt, womit er im Nachhinein den Beweis erbringen kann, dass der Betreffende sich nicht aus der Parkzone heraus- und wieder hineinbewegt hat.

 

Das ist derzeit eine schwierige Situation. Diese wird durch das elektronische System zweifelsohne nicht aufgehoben - wir können in diesem Punkt also keine Erleichterung schaffen -, wir ermöglichen es aber durch das System der Datenkartei, dass das betreffende Organ leichter und exakter nachweisen kann, wie oft ein Autofahrer nachgebucht hat. Es ist daher sozusagen die Sensibilität, die Empfindlichkeit des Systems eine höhere, weil die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vorschrift übertreten worden ist, leichter darstellbar ist. Dem System zu unterstellen, dass es die Kontrolle erschwert, ist daher absurd - gemessen an dem berühmten Kreide-strichsyndrom, sage ich jetzt einmal. Es bietet vielmehr eine Chance, das zu verbessern.

 

Das alles war Wissensstand zu jenem Zeitpunkt, als der Beschluss hier im Gemeinderat getroffen worden ist, es war dokumentiert, es war besprochen. Das Einzige, was wir mittlerweile sozusagen neu haben, sind die Informationen über die Akzeptanz durch die Betreffenden - alles andere war bekannt: technische Voraussetzungen, Bedingungen und so weiter -, und die Akzeptanz in der Bevölkerung ist sehr hoch, das bestätigt die Untersuchung.

 

Nun bin ich der Letzte, der in irgendeiner Frage sagt, auch wenn wir uns langfristig gebunden haben, man könne das System nicht nachadjustieren, im Nachhinein Verbesserungen vornehmen. Dann braucht man dazu aber auch den entsprechenden Zeitraum.

 

Damit komme ich jetzt zu dem Antrag der GRÜNEN, den ich sofort akzeptiert hätte - trotz seiner ihm anhaftenden Mängel, zu denen ich etwas sagen werde -, wenn es ein Zuweisungsantrag wäre. Ich weiß nicht, aus welchem Grund die grüne Fraktion hier die sofortige Abstimmung verlangt. Ich nenne im Folgenden nur einige Beispiele, warum eine sofortige Abstimmung nicht zielführend sein kann und daher von Seiten der sozialdemokratischen Fraktion keine Mehrheit finden wird:

 

Die Entwicklung der Anzahl der überwachten Fahrzeuge: Es gibt derzeit keine Aufzeichnung darüber, wie viele Fahrzeuge von den Überwachungsorganen besichtigt worden sind. Es geht ja nicht um die Bestrafungen und die Zahl der Bestrafungen, sondern es geht hier in diesem Antrag ausdrücklich um die Zahl der überwachten Fahrzeuge. Haben die jetzt alle angeschaut? Haben sie nur wenige angeschaut? Eine Befragung der Kontrollorgane ist ja keine Objektivierung der Zahl. Wenn ich keine Eröffnungsbilanz habe, kann ich auch nicht im Nachhinein sagen, ich schließe die Bilanz, und kann daher auch nicht aus der Entwicklung irgendwelche Schlussfolgerungen ziehen.

 

Das Zweite ist: Es gibt derzeit keine Aufzeichnungen über die Parkzeit. Es gibt keine Eröffnungsbilanz. Es ist also nicht so, dass ich sagen könnte, es wäre eine generelle Untersuchung vorgenommen worden, wie lange geparkt wird. Wir haben im Sinne der Evaluierung im Probeversuch jetzt zwei Befragungen vorgenommen, was ungefähr die typische Haltung ist, aber Aufzeichnungen darüber gibt es nicht. Wie man daher die Veränderung der Dauer der Parkzeit feststellen will, ist für mich ein Rätsel. Das kann man nicht feststellen. - Was man leicht feststellen kann, ist die Einnahmenentwicklung, diese kann ich jederzeit bekannt geben. Die Entwicklung der Strafgebühren kann ich auch jederzeit bekannt geben.

 

Ein besonderes Problem besteht darin, dass man sagt, das Ganze soll bereits spätestens im

 

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