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Gemeinderat, 27. Sitzung vom 23.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 78

 

Leasing besonders gesucht, und zwar deshalb, weil Österreich das Triple-A-Ranking für sich in Anspruch nehmen kann, weil wir eine gesicherte, stabile Rechtslage haben und weil auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen passen und vor allem - was auch wichtig ist – weil sich ein Großteil der Objekte, die Gegenstand dieses Leasing-Vorgangs sind, im öffentlichen Eigentum befinden, also das Risiko aus der Sicht des Investors relativ gering ist.

 

Ich möchte im Folgenden nur einige Beispiele nennen, um aufzuzeigen, wie häufig das US Cross Border Leasing bereits in Österreich anzutreffen ist:

 

Linz AG: Gegenstand Heizwerk, Fernwärmenetz und Stromnetz. Oberösterreichische Ferngas AG: das gesamte Gasnetz. Energie AG Oberösterreich: Stromnetz, Wasserkraftwerke. ÖBB: Bahnhöfe, Lokomotiven, Waggons, Signalanlagen. Der Verbund: alle acht österreichischen Donaukraftwerke. – Dies zeigt, als wie "riskant" und wie "neu" und wie "überraschend" dieses Geschäft einzuschätzen ist. – Weiters die Wiener Linien - hier im Gemeinderat einstimmig beschlossen -: U-Bahn- und Straßenbahnzüge. Telekom und Mobilkom Austria: Übertragungsanlagen. - Also die Bundesregierung scheut sich nicht, solche Transaktionen zu tätigen. – TIWAG: Wasserkraftwerke. BEWAG: Stromnetz. BEGAS: Gasnetz. Austro Control: Flugsicherungsanlagen. Connect Austria: Übertragungsanlagen. Immofinanz: Bürogebäude Wienerberg. Stadtwerke Innsbruck: die Kläranlagen und Kanäle. Post AG: die Postsortieranlagen. Im Laufen ist neben unserem Projekt zum Beispiel in Kärnten bei den Kärntner Entsorgungsverbänden die gemeinsame Cross-Border-Aktion für Kläranlagen und Kanäle. Ich weiß nichts davon, dass sich dort die Landesregierung vehement dagegen gewandt hätte.

 

Es handelt sich bei dieser Transaktion also sozusagen um eine generelle Vorgangsweise. Wenngleich sie möglicherweise - das räume ich ein - kein "stinknormales" Finanzgeschäft ist, so ist sie jedenfalls auf einer guten Tradition, die durch viele Beispiele und viele positive Erfahrungen geprägt ist, eigentlich abgesichert.

 

Zur Frage des Risikos: Nichts ist ohne jedes Risiko, aber dieses bewegt sich nach den Einschätzungen der Experten, die sich auch in Tageszeitungen wieder finden – so hat etwa die "Presse" vor kurzem darüber geschrieben -, im Promillebereich. Wir bewegen uns hier mit einer Risikokomponente, die im Promillebereich anzusiedeln ist. Ich denke, dass es sich bei dieser Maßnahme, wenn ich sie mit Finanztransaktionen, die unter den heutigen Budgetbedingungen in anderen Bundesländern eingeleitet worden sind, vergleiche, um ein absolut nicht riskantes Finanzgeschäft handelt. Ich könnte jetzt Beispiele von anderen Finanztransaktionen nennen, bezüglich deren die Meinung, auch jene der Wirtschaftsexperten, eine ganz andere ist.

 

Ich darf im Folgenden die zentralen Punkte im Zusammenhang mit dieser Transaktion erläutern und damit auf jene Diskussion eingehen, wonach diese gesamte Vorgangsweise unsicher und gefährlich sei und wir damit alles riskieren würden, was unseren Bürgern gehört:

 

Es ist zunächst einmal so, dass der Umstand, dass Eigentum und operative Verfügungsgewalt in Wien bleiben, damit zusammenhängt, dass das europäische Recht und das amerikanische Recht unterschiedliche Begriffe haben, was das Eigentum anbelangt. Am einfachsten kann man es damit zum Ausdruck bringen, dass der Besitz im europäischen oder auch im österreichischen Recht in Wien bleibt, dass wir aber nicht in der Lage sind, den Gegenstand an jemand anderen zu verkaufen. Das ist im Wesentlichen die Konsequenz aus dem Eigentumsbegriff und aus der Diskussion, die diesbezüglich geführt worden ist.

 

Der US-Investor hat keinen Einfluss auf die Betriebsführung, auf die Investitionen und auf die Gebührenhöhe.

 

Es gibt noch etwas, das ich schon erwähnt habe: Dieses Mindest-Rating-Erfordernis, also der Umstand, dass der Investor Wert darauf legt, dass es sich um eine qualitativ hochwertige Anlage handelt, bedeutet, dass umgekehrt das, was von Kollegin Schmalenberg angesprochen worden ist, nämlich dass die Daseinsvorsorge ein hohes Interesse an der Erhaltung dieser Anlagen verlangt, gerade aus diesem Rating-Aspekt gewährleistet ist. Ich denke, dass gerade diese Inanspruchnahme durch amerikanische Investoren bestätigt, wie wichtig und wertvoll wir diese Anlagen einschätzen und dass wir auch akzeptiert werden als jemand, der auf neue Technologien einsteigt, der diese Anlagen modernisiert und sicherlich auch erhält.

 

Es ist weiters die Frage aufgetaucht, wie sich das mit dem Risiko aus der amerikanischen Steuergesetzgebung verhalte: Vor dem Vertragsabschluss trägt das Risiko zunächst einmal der Arranger - das ist mehrfach gesagt worden, auch in den Diskussionen im Ausschuss -; nach dem Vertragsabschluss liegt das Risiko beim amerikanischen Partner, nicht bei der Stadt Wien. Man muss dazusagen, dass die US-Steuergesetzgebung auch unter der Judikatur der amerikanischen Gerichte keine wie immer geartete Rückwirkung vorsieht. Das heißt, auf bestehende Geschäfte wirken die Änderungen der Steuergesetzgebung in Amerika nicht zurück. Das mag manchen in unserem Kreis, die gelegentlich im Ohr haben, dass jetzt rückwirkende Veränderungen auf die verschiedensten Bedingungen geplant sind, vielleicht als unwahrscheinlich erscheinen, aber es ist so. In Amerika gibt es einen festen Grundsatz, welcher lautet: keine Rückwirkung der Steuergesetzgebung.

 

Ein weiterer Punkt: Die Gründung des Trusts, die vorgesehen ist, schützt vor einer Insolvenz des amerikanischen Investors. Die Antwort auf die hier immer wieder gestellte Frage: Was ist, wenn der Investor in finanzielle Schwierigkeiten kommt, wenn er ins Schleudern kommt und in ein Konkursverfahren verwickelt wird?, lautet also: Dann wird der Trust von einem Treuhänder verwaltet, alle Zahlungen laufen wie bisher, der Trust wird von der Finanzsituation des Investors entkoppelt.

 

Weiters wurde die große Frage angesprochen - Margulies hat das sehr ausführlich dargestellt -, wie das mit der Rechtslage ist: Ich will nicht oberlehrerhaft darauf hinweisen, dass es so etwas wie ein internationales

 

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