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Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen

Beratungsgespräch

Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen existiert seit Inkrafttreten des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes am 9. September 2004. Sie richtet sich an Bedienstete der Stadt Wien. In Bereichen, die durch das Land Wien geregelt sind, ist sie auch für Außenstehende zuständig.

Weiters kann sich jede Person an die Stelle wenden, die der Meinung ist, sie sei durch eine Bedienstete oder einen Bediensteten der Stadt Wien in Ausübung einer dienstlichen Tätigkeit diskriminiert worden.

Für behördliche Entscheidungen des Magistrates ist die Stelle nicht zuständig. Wer mit einer solchen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann nur von der Möglichkeit einer Berufung Gebrauch machen. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen kann einer Berufungsentscheidung nicht vorgreifen und diese auch nicht korrigieren.

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Verantwortlich für diese Seite:
Renate Pavlinic (Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen)
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