Für welche Personen ist die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen zuständig?

Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen ist nach dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz für alle Personen zuständig, die sich in Angelegenheiten des Landes und der Gemeinde Wien, die in die Regelungskompetenz des Landes Wien fallen, diskriminiert fühlen. Dies betrifft die Bereiche:

  • Soziales
  • Gesundheit
  • Bildung
  • Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum sowie
  • Zugang zu und Erweiterung selbstständiger Erwerbstätigkeit

Eine Diskriminierung kann vorliegen wegen:

  • der ethnischen Zugehörigkeit
  • der Religion
  • der Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • des Alters
  • der sexuellen Orientierung
  • der Geschlechtsidentität und des Geschlechts, insbesondere auch aufgrund von Schwangerschaft und Elternschaft

Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen ist auch für alle Bediensteten der Stadt Wien zuständig. Darunter fällt zum Beispiel:

  • Jedes diskriminierende Verhalten einer Bediensteten oder eines Bediensteten der Stadt Wien in Ausübung ihrer oder seiner dienstlichen Tätigkeit gegenüber einer Privatperson.
  • Jedes diskriminierende Verhalten einer Bediensteten oder eines Bediensteten im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis einer oder eines anderen Bediensteten oder bezüglich der Begründung eines Dienstverhältnisses einer Privatperson zur Stadt Wien.

In welchen Fällen ist die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nicht zuständig?

Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts von Bediensteten sowie Personen, die sich um Aufnahme in ein Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien bewerben, sind nach dem Wiener Gleichbehandlungsgesetz (W-GBG) zu beurteilen.

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