Internationaler Naturschutz - Weltweite Konventionen

Biodiversitätskonvention

Anlässlich der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro wurde 1992 das Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 153 Staaten und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Ziel der Konvention ist, weltweit den Schutz von Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume zu gewährleisten. Der darin geborgene Reichtum soll erhalten werden. Österreich trat der Konvention 1994 bei (BGBl. Nr. 213/1995). Mittlerweile ratifizierten mehr als 180 Staaten diese Konvention. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt wurde somit zu einem wichtigen weltpolitischen Anliegen.

Der Schutz der biologischen Vielfalt bezieht sich nicht nur auf den Artenschutz, sondern auch auf den Schutz der Vielfalt der Lebensräume, deren Management oder Wiederherstellung. Im Bereich Naturschutz ist daher die gesamte belebte Natur in ihrer Vielfalt, beispielsweise durch die Bewahrung von Lebensräumen, zu schützen. Die Vertragsstaaten werden gemäß Artikel 6 dieses Übereinkommens verpflichtet, eine nationale Strategie für alle Bereiche zur Erhaltung der Artenvielfalt auszuarbeiten. Die Vertragsparteien haben die biologische Vielfalt sowohl "in situ" (vor Ort in Schutzgebieten, Artikel 8) als auch "ex situ" (in speziellen Einrichtungen wie Tiergärten, Gen- und Samenbanken) zu schützen. Forschung und Ausbildung, Überwachung oder Monitoring sowie Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung sollen intensiviert werden (Artikel 12 und 13).

Convention on Biological Diversity (Englisch)

Ramsar Konvention

Die Ramsar Konvention wurde im Jahr 1971 im persischen Ramsar verabschiedet. Der offizielle Titel lautet "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung". Die Republik Österreich trat diesem Übereinkommen im Jahr 1983 bei. Der volle Wortlaut der Konvention ist im BGBl. Nr. 225/1983 abgedruckt. Ziel der Konvention ist, weltweit bedeutende Feuchtgebiete zu schützen und ihre Entwicklung zu sichern. In Wien wurde die "Untere Lobau" als Ramsar Gebiet ausgewiesen.

The Ramsar Convention on Wetlands (Englisch)

Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)

CITES, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, wurde im März 1973 in Washington DC, USA beschlossen. In Österreich ist das Übereinkommen seit 1982 in Kraft.

Das Abkommen sieht ein Kontrollsystem für den grenzüberschreitenden Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten vor. So kann den Gefährdungen durch Handelsinteressen begegnet werden.

Verordnungen über den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in der Europäischen Union: 708 KB PDF

Bonner Konvention

Die Bonner Konvention schützt die über Staatsgrenzen wandernden Land- und Meerestiere (wie Vögel, Fledermäuse) in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet. Deren Lebensraum soll großräumig bewahrt werden. Österreich trat dem Abkommen zum Schutz wandernder Arten 2005 bei.

Welterbe Konvention

Die Wiener Innenstadt sowie das Schloß Schönbrunn zählen zum Weltkulturerbe. Wien weist jedoch kein "Weltnaturerbe" auf.

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