Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten
Folgende Kriterien machen den Lainzer Tiergarten zu einem schützenswerten Natur- und Landschaftsraum:
- Große Artenvielfalt
- Vorkommen zahlreicher gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
- Bestand lebenden Altholzes
- Hoher Anteil an stehendem und liegendem Totholz
Erklärung zum Naturschutzgebiet
1941 wurde der Lainzer Tiergarten erstmals zum Naturschutzgebiet erklärt. Die aktuell gültige Naturschutzverordnung der Wiener Landesregierung ist von 2008. Sie sichert die Erhaltung des Lainzer Tiergartens in seiner heutigen Form. Seit 2008 ist der Lainzer Tiergarten auch Europaschutzgebiet.
Welt- und europaweite Schutzprogramme
Der gesamte Lainzer Tiergarten ist Natura 2000-Gebiet und damit Teil eines europaweiten Netzes besonders wertvoller Schutzgebiete. Gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union sind einige der Wälder im Lainzer Tiergarten prioritäre, europaweit schützenswerte Lebensräume:
- Die Erlen-Eschen-Wälder an den größeren Bächen
- Die Hangmischwälder
- Der Labkraut-Hainbuchen-Wald
Teil des Biosphärenparks Wienerwald
Um den Wienerwald künftig noch besser zu schützen, beschlossen die Länder Wien und Niederösterreich im Jahr 2002, den Wienerwald zum Biosphärenpark zu erklären. Der Lainzer Tiergarten ist Teil des Biosphärenparks Wienerwald.
Besondere Schutzmaßnahmen
Damit dieses besondere Stück Wienerwald auch weiterhin erhalten bleibt, wird vom Forstamt der Stadt Wien jährlich ein detaillierter Managementplan für alle Tätigkeitsbereiche im Lainzer Tiergarten erstellt. Dieser Plan muss von der Naturschutzbehörde genehmigt werden. Zu den betroffenen Bereichen zählen die folgenden:
- Wiesen
- Forstwirtschaftliche Flächen
- Jagd
- Gewässer
- Landwirtschaftliche Flächen
- Infrastruktur
Auch die Besucherinnen und Besucher können einen Teil zum Naturschutz beitragen. Sie werden gebeten, sich an die Besucherordnung zu halten.
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien (Magistratsabteilung 49)
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