Besucherordnung - Lainzer Tiergarten
Der Besuch des Lainzer Tiergartens erfolgt auf eigene Gefahr. Der Aufenthalt unter Bäumen bei Sturm ist gefährlich und daher zu unterlassen. Der Tiergarten ist vor den bei den Toren kundgemachten Schließzeiten zu verlassen.
Der Lainzer Tiergarten ist ein Naturschutzgebiet. Auf Grund der Naturschutz-Verordnung ist Folgendes im Lainzer Tiergarten nicht gestattet:
- Verlassen der gekennzeichneten Wege, Lagerwiesen oder Spielplätze
- Entfachen von Feuern
- Mitnahme von Hunden und Haustieren aller Art
- Fahren mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern (ausgenommen sind Kinder im Vorschulalter mit Fahrrädern)
- Schifahren, Langlaufen, Eislaufen
- Benützen von Rollerskates, Skateboards und dergleichen
- Füttern oder Stören des Wildes
- Lärmen und Ballspielen auf den Lagerwiesen
Die Besucherinnen und Besucher werden um Verständnis und Mithilfe gebeten.
Verantwortlich für diese Seite:Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien (Magistratsabteilung 49)
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