Rechtliche Grundlagen - Wiener Landtag
Zusammensetzung des Wiener Landtages
Mitglieder des Wiener Landtages
Geschäftsordnung des Wiener Landtages:
Wiener Stadtverfassung:
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG):
Präsident*innen des Wiener Landtages
Präsidialkonferenz des Wiener Landtages
Ausschüsse
Geschäftsordnung des Wiener Landtages:
Wiener Stadtverfassung:
Klubs
Aufgaben des Wiener Landestages
Gesetzgebung
Geschäftsordnung des Wiener Landtages:
Wiener Stadtverfassung:
Politische Kontrolle
Geschäftsordnung des Wiener Landtages:
Wiener Stadtverfassung:
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG):
Wahl der Mitglieder des Bundesrates
Wiener Stadtverfassung:
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG):
Gemeinderats- und Landtagswahlen
Die gesetzliche Grundlage für die Gemeinderatswahlen ist die Gemeindewahlordnung 1996. Da der Gemeinderat auch die Funktion des Landtages ausübt, gelten für das Wahlrecht sowohl Artikel 117 Abs. 2 B-VG für den Gemeindebereich als auch Artikel 95 B-VG für den Landesbereich.
Wählen dürfen alle, die
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- in Wien ihren Hauptwohnsitz haben.
Bürger*innen der Europäischen Union sind nur bei den Bezirksvertretungswahlen wahlberechtigt.
Wiener Stadtverfassung:
Bundes-Verfassungsgesetz (BV-G):
Stadt Wien | Wiener Stadt- und Landesarchiv
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