Landesregierung und Amt der Wiener Landesregierung

Landesregierung

Der Stadtsenat ist zugleich die Wiener Landesregierung. Die Landesregierung ist oberstes Organ der Vollziehung des Landes und ein Kollegialorgan. Wien hat von der Möglichkeit, das "monokratische Prinzip" auf Landesebene einzuführen (= den Mitgliedern der Landesregierung eigene Aufgabenbereiche zuzuweisen), nicht Gebrauch gemacht. Allerdings wurden mit der Delegierungsverordnung gleichartige, häufig vorkommende Angelegenheiten und Gegenstände von geringerer Bedeutung dem Amt der Wiener Landesregierung zur Erledigung im Namen der Landesregierung überlassen.

Die Aufgaben der Landesregierung ergeben sich aus den einschlägigen Gesetzen des Bundes und des Landes Wien.

Amt der Wiener Landesregierung

Der Magistrat übt auch die Funktion des Amtes der Landesregierung aus. Die Magistratsdirektorin oder der Magistratsdirektor ist Landesamtsdirektorin beziehungsweise Landesamtsdirektor. Das Amt der Landesregierung ist Hilfsorgan der Landeshauptfrau oder des Landeshauptmanns und der Landesregierung.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Magistratsdirektion - Gruppe Koordination
Kontaktformular