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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 84

 

Ich glaube, was man sich sehr genau wird anschauen müssen, ist, dass es nicht nur darum geht, der Behörde zu sagen, arbeitet schneller, denn ich glaube, an der Behörde liegt es meistens nicht. Ich glaube auch, dass in diesem Fall das Verkehrsministerium nicht schlecht gearbeitet hat. Aber wenn es dann drei Jahre lang bei irgendeinem Gerichtshof herumliegt, dann dauert das. Ich glaube, da wird man sich überlegen müssen, wie man da zu schnelleren Lösungen kommt, indem man, glaube ich, auch andenken wird müssen, gewisse zeitliche Vorgaben zu geben.

 

Da geht es nicht darum, sozusagen die freie Justiz einzuschränken, sondern nur darum, einmal ein gewisses Zeitkorsett, eine Rahmenkorsett vorzugeben, weil wir es sonst nicht schaffen, Verfahren in einem Zeitraum von weniger als 15 Jahren abzuschließen bei Projekten, die zumindest Diskussionsbedarf mit sich bringen - und das ist heutzutage fast schon jedes Projekt.

 

Wir haben sogar bei der U-Bahn im Verfahren einen Einspruch gehabt, übrigens auf Anregung der Bezirksvorstehung des 8. Bezirks - diese kleine Anmerkung kann ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen (Heiterkeit bei Abg. Mag. Manfred Juraczka) -, was mich wirklich auch sehr verwundert hat, dass eine ÖVP-Bezirksvorsteherin da gegen die U-Bahn auftritt. Aber okay, dem politischen Spiel oder Kleingeldwechsel sind offensichtlich nirgendwo Grenzen gesetzt. Vielleicht können Sie also in Ihrer Partei auch da positiv einwirken und darauf hinweisen, dass das nicht wirklich zielführend ist. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Ich werde es gerne weiterleiten!) Dieser Spaß hat uns auch ein halbes Jahr gekostet. - Okay, gut, ich glaube, die Botschaft ist angekommen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Ja!)

 

Ich glaube, man wird jetzt über die Behörden hinaus noch ein bisschen schauen müssen, wie man das ganze Verfahren ein bisschen straffen kann. (Beifall von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.)

 

Präsident Ernst Woller: Damit ist die 1. Anfrage beantwortet. Danke, Frau Landesrätin.

 

9.15.53†Lhptm Dr. Michael Ludwig - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP-531144-2018-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Fürnkranz gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Das Land Wien ist auf Grund der Tatsache, dass Wien mehrere als Weltkulturerbe ausgewiesene Bereiche (historisches Zentrum und Schönbrunn) im Sinne der UNESCO-Welterbekonvention besitzt, zur Umsetzung dieser Konvention (Staatsvertrag) verpflichtet, was aber trotz aller anfänglicher Euphorie nie geschah, weswegen sich Wien heute in der blamablen Situation befindet, auf Grund des Bauvorhabens 'Heumarkt' trotz intensiver Bemühungen der neuen Bundesregierung weiterhin auf der 'roten Liste' gefährdeter Welterbestätten zu stehen. Welche Maßnahmen werden Sie als Landeshauptmann nun ergreifen, um einerseits die Konvention in Wien wirksam umzusetzen und andererseits den drohenden Schaden der Aberkennung von Wien abzuwenden?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr LAbg. Fürnkranz!

 

Zur Beantwortung Ihrer Anfrage möchte ich zuerst darauf hinweisen, dass nach dem Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt jeder Vertragsstaat anerkennt, dass er zum Schutz und zur Erhaltung des Welterbes - und jetzt zitiere ich - „alles in seinen Kräften Stehende tun wird, unter vollem Einsatz seiner eigenen Hilfsmittel.“ - Zitat geschlossen.

 

Nach Ansicht der hiesigen Expertinnen und Experten lässt sich daraus keine Verpflichtung zu einer spezifischen gesetzlichen Umsetzung ableiten.

 

Unabhängig davon hat aber die Stadt Wien in ihrem Wirkungsbereich umfassend auf die Verpflichtungen aus der Welterbe-Konvention reagiert. So wurden unter anderem folgende Schritte gesetzt:

 

Die Innenstadt von Wien ist als Schutzzone laut Wiener Bauordnung ausgewiesen. Das bedeutet nicht nur den Schutz einzelner Objekte, sondern es besteht ein Schutz des gesamten städtebaulichen Ensembles. Auf der rechtlichen Ebene des Bundes erfolgt der Schutz des Einzelobjektes durch das Denkmalschutzgesetz.

 

Die für die Innenstadt gültigen Plandokumente des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans wurden dahin gehend überarbeitet, dass die Entwicklungsspielräume im Sinne einer bestandsorientierten Widmung eingeschränkt werden. Für Dachausbauten im Innenstadtbereich wurden restriktivere Bestimmungen erlassen.

 

Das Wiener Hochhauskonzept wurde im Jahr 2014 erneuert. Dabei wurde insbesondere der Prozess zur Entwicklung von Hochhausstandorten definiert. Die stadtmorphologischen und städtebaulichen Anforderungen wurden dabei qualitativ beschrieben, ebenso wie die Schaffung von notwendigen Mehrwerten für die Bevölkerung in einer umfassenden Betrachtung.

 

Der Masterplan Glacis setzt sich mit dem Übergangsbereich der Kernstadt zum ehemaligen Teil der Vororte auseinander und definiert ein qualitatives Leitbild für diese Zone.

 

Nachdem in der öffentlichen Diskussion Auszüge der genannten Planungsoperate missverständlich interpretiert worden sind, wurde im Gemeinderat ein Resolutionsantrag beschlossen, der unmissverständlich klarstellt, dass künftig Hochhäuser in der Innenstadt ausgeschlossen werden.

 

Im Rahmen der heute zur Beschlussfassung anstehenden Änderung der Bauordnung für Wien wird unter anderem das Ziel verfolgt, die historische Bausubstanz noch besser zu schützen. Konkret sollen dabei die Bestimmungen für den Abriss von Gebäuden aus der Zeit vor 1945 verschärft werden. - Es besteht also heute eine gute Gelegenheit, dieser Novelle der Bauordnung zuzustimmen, die auch zeitlich vorgezogen wurde, damit Spekulanten ein Riegel vorgeschoben wird.

 

Ebenso hat die Stadt Wien mit der Adaptierung des bestehenden Managementplans für das UNESCO-Welterbe begonnen, und zwar mit dem Ziel, auf veränderte Rahmenbedingungen effektiver reagieren zu können.

 

Schließlich ist festzuhalten, dass das Bundeskanzleramt als Vertragspartner der UNESCO und die Stadt Wien im vergangenen Herbst in Abstimmung mit der

 

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