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Landtag, 21. Sitzung vom 23.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 99

 

13.47.57Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. Das ist einstimmig so beschlossen.

 

Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und darf um ein Zeichen der Zustimmung über diese Vorgehensweise ersuchen. Danke, auch das ist einstimmig so beschlossen.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. Das Gesetz ist in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

13.48.53Wir kommen zur Postnummer 5, sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.49.08

Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetz.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Zu diesem Gesetz liegt mir keine Wortmeldung vor.13.49.22 Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. Danke, ich sehe hier Einstimmigkeit. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen.

 

Ich schlage vor, gleich die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage vornehmen zu lassen und darf um Zustimmung für diese Vorgehensweise bitten. Danke, auch das ist einstimmig so beschlossen. Ich darf daher die Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. Danke, auch das ist einstimmig beschlossen.

 

13.50.10Wir kommen damit zu Postnummer 1, sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Bedienstetengesetz erlassen wird und die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, et cetera sowie das Wiener Zuweisungsgesetz geändert werden. Berichterstatter ist Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.50.37

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bringe mit Stolz das Gesetz zur Dienstrechts- und Besoldungsreform mit und bitte um Zustimmung.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Ich schlage vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einspruch erhoben? Ich sehe keinen Einspruch. Daher werden wir so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wiederkehr. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

13.51.08

Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Änderung wird als größte Personalreform in der Zweiten Republik präsentiert. Ich sehe sie als kleines Reförmchen, als kleinen Minischritt in die richtige Richtung, allerdings ist es ein viel zu wenig weit gehender Schritt. Wenn man sich anschaut, welche Herausforderungen unsere Stadt hat und vor allem, wie sich der Schuldenstand unserer Stadt entwickelt hat, dann wäre es eigentlich an der Zeit gewesen, gravierendere, weitreichendere Reformen umzusetzen, als nur diese Minireförmchen, die jetzt hier in diesem Vorschlag sind. (Beifall bei den NEOS.)

 

Obwohl natürlich auch Themen behandelt werden, die auch wir gut finden, und Reformen vorangetrieben werden, die wir als sinnvoll erachten, ist mir vor allem eine Abflachung einer Gehaltskurve auch mit höherem Einstiegsgehalt und nicht so steilem Anstieg besonders wichtig. Ich glaube, das ist in der heutigen Arbeitswelt nur fair und gerecht und vor allem auch den Jungen gegenüber gerechter, die vor allem am Anfang des Erwerbslebens hohe Kosten haben, vielleicht auch mit Familiengründung und dementsprechend ein höheres Anfangsgehalt auf jeden Fall sinnvoll ist. Auch die Bewertung des Gehaltsschemas stärker nach Leistung, wie es ja auch mit dieser Reform Ziel ist, ist durchaus sinnvoll und nicht nur die automatischen Biennalsprünge, die es früher gab.

 

Man sieht bei der Entstehungsgeschichte dieser Personal- und Besoldungsreform, dass es ein zähes Ringen war. Ich glaube, die erste Ankündigung war so zirka vor fünf Jahren, dass etwas kommen wird. Es hat sich immer wieder hinausgezögert. Ich glaube, die Verhandlungen hier in der Stadt waren wohl schwierig und von Gewerkschaftsseite auch wenig Bereitschaft da, wirklich gravierende Reformen einzugehen. Jetzt ist endlich etwas am Tisch, nach zahlreichen Verschiebungen der Reform, und das, was am Tisch ist, ist uns, wie gesagt, zu wenig. Ich bringe ein paar Punkte ein, wo wir uns eine weitergehende Reform gewünscht hätten.

 

Erstens: Beim Bereich der Pensionen zum Beispiel, dass nicht in die bestehenden Verträge überhaupt nur ansatzweise eingegriffen wird, oder die Regelungen, die es gibt, wie zum Beispiel die Versetzung in den Ruhestand aus organisatorischen Gründen, werden auch nicht angegriffen, sondern man hofft, dass es über die Zeit, über 30, 40, 50 Jahre sowieso auslaufen wird. Aber die Belastung durch die Frühpensionierungen für das Budget in dieser Stadt ist enorm. Auch wenn der Bürgermeister in der Früh sagt, nach der Ruhestandsversetzung ist es ja nicht mehr Budget. Natürlich, es ist nur ein anderer Budgetposten, der auch in der Stadt zu verorten ist und von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu begleichen ist. Hier hätte ich mir im Pensionsbereich gewünscht, viel gravierendere Änderungen vorzunehmen, endlich mit dieser Unart der massiven Frühpensionierung aufzuhören und das auch gesetzlich darzustellen, indem zum Beispiel eben dieser Paragraph der Ruhestandsversetzung wegen organisatorischen Gründen abgeschafft wird. Oder auch die Thematik der Luxuspensionen, der Pensionsumstellung auf das Pensionskonto. Das hätte man alles mit dieser Personalreform angehen können, denn das ist alles Geld des Steuerzahlers, was dem Budget auch zu Lasten kommt. (Beifall bei den NEOS.)

 

Unser Hauptkritikpunkt ist, dass man die Privilegien und die unterschiedlichen Behandlungen von Bediensteten der Stadt gegenüber der Privatwirtschaft nicht ab

 

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