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Landtag, 12. Sitzung vom 24.11.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 44

 

setzt wird, versäumt. Daher war jetzt wirklich die Dringlichkeit gegeben, hier einmal diesen legistischen Schritt setzen zu können und damit auch den ersten Schritt in dieser Sachlage.

 

Zu Ihrer die Privatisierungen betreffenden Frage: Wir haben ja heute, wenn wir dann das Zuweisungsgesetz beschließen oder zur Beschlusslage vorgelegt bekommen, noch eine Möglichkeit der politischen Debatte. Ich weiß aber auch, dass wir hier gemeinsam noch einmal ein Commitment von diesem Haus aus treffen werden in die Richtung, dass es natürlich so ist, dass die gesamte Daseinsvorsorge im öffentlichen Eigentum erhalten bleiben soll, um damit natürlich auch zu gewährleisten, dass die Wiener Bevölkerung diese Leistungen in höchster Qualität angeboten bekommen kann. Das heißt, es wird auch noch einmal verbunden sein mit einem ganz, ganz klaren Bekenntnis zur gemeinwohlorientierten Daseinsvorsorge im öffentlichen Eigentum.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die letzte Zusatzfrage zu dieser Anfrage stellt Frau Abg. Mag. Emmerling. Bitte.

 

10.12.30

Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Danke für die bisherigen Ausführungen. Ich glaube, wir haben auch gut gesehen, heute im Ausschuss und auch jetzt wieder, wie komplex und ungewiss diese Thematik hier noch für viele ist. Es sind viele Fragen noch offen.

 

Ich wollte wie Kollege Aigner diese Frage auch noch stellen, also ergänzend, was es damit auf sich hat, dass dieser Initiativantrag jetzt so kurzfristig hier in diesen Landtag kommt. Da haben wir schon gehört, es geht um dieses Fotojahr. Jetzt haben Sie aber auch gesagt, die Vorbereitungen dazu haben schon monatelang gedauert. Man bereitet sich darauf vor und musste eben jetzt schnell sein.

 

Dann stelle ich Ihnen die Frage: Wenn man das schon so lange wusste und wir jetzt an einem Punkt sind, wo so viele offene Fragen noch im Raum stehen, warum hat man dann zumindest nicht uns, die wir hier auch eine Entscheidung treffen müssen, vorher eingebunden beziehungsweise vorher darüber informiert?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Nun, ich denke mir, das Unternehmen hat eine Verantwortung und ist dieser Verantwortung nachgekommen. Ein Bewusstsein dazu, dass wir hier eine Regelung brauchen, gibt es schon lange. Aber was wir halt auch wissen, ist, dass wir in diesem gesamten europäischen Konzert die Timeline nicht bestimmen können.

 

Was wir aber tun können, ist Folgendes: Wir können uns sowohl an Eurostat als auch an die Statistik Austria richten, und wir können warten, bis uns dort die Maastricht-Konformität bestätigt wird. Wenn das bestätigt wird - das möchte ich korrigieren -, dann ist es nicht so, dass es ganz viele Zweifel gibt. Dann ist der Weg in Wirklichkeit ziemlich klar.

 

Die technische Umsetzung ist dann noch die Frage, die hat heute der Abg. Ulm angesprochen. Aber da möchte ich jetzt wirklich noch einmal darauf verweisen, dass ich für den legistischen Teil zuständig bin. Wenn Sie da konkrete Informationen brauchen, bin ich ganz zuversichtlich, dass Sie die alle, alle beantwortet bekommen! Das ist ganz sicher so.

 

Das heißt, wenn wir jetzt in der Situation sind, dass wir diese Entscheidung noch nicht haben, und wir würden diesen Schritt heute nicht setzen, dann würde das für das Unternehmen ganz, ganz verheerende Folgen haben wegen dieses angesprochenen Fotojahrs. Deswegen möchte ich jetzt noch einmal - und das ist ja im Ausschuss auch schon einmal beschlossen worden - an alle appellieren, das Unternehmen so gesund zu machen, wie es in unserer Möglichkeit steht, und diesem Gesetz dann auch heute am Vormittag zuzustimmen. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke schön.

 

10.15.01†Lhptm Dr. Michael Häupl - Frage|

Wir kommen damit zur 5. und letzten Anfrage (FSP - 03720-2016/0001 - KVP/LM) des heutigen Tages. Sie wurde von Herrn Abg. Juraczka gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Eine Reform der Bestimmungen über die Untersuchungskommissionen bzw. -ausschüsse, eine Reform der Instrumente der direkten Demokratie und der Bürgerbefragungen generell, eine Reform der Geschäftsordnungen in Richtung Ausbau der Minderheitenrechte: Alle diese Reformpunkte waren bereits in der letzten Funktionsperiode im Regierungsübereinkommen enthalten, wurden aber nicht umgesetzt. Auch im aktuellen Regierungspakt sind sie wieder angeführt, wurden aber bis dato nicht in Angriff genommen. Welche Schritte werden Sie setzen, um dieses wichtige und notwendige Demokratiereformpaket umgehend in die Wege zu leiten?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Wir haben diese Frage ja, inhaltlich gesehen, schon des Öfteren zu diskutieren begonnen. Daher will ich eigentlich nur auf den Schluss eingehen.

 

Im Regierungsübereinkommen zwischen den Sozialdemokraten und den GRÜNEN ist auf der Seite 136 die Passage zu finden, dass Arbeitsgruppen bis Mitte des Jahres 2017 entsprechende Vorschläge zu erarbeiten haben, die natürlich dann, wie es auch in der Vergangenheit gute Tradition war, gemeinsam mit den Vertretern des Hauses diskutiert werden sollen, sodass ich eigentlich berechtigterweise davon ausgehen kann, dass wir uns in der Fragestunde nicht mehr allzu oft über diese Fragen der Demokratiereform unterhalten müssen.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Dr. Kickert. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

10.16.18

Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Entschuldigen Sie meine Verwirrung. Ich habe gerade erfahren, dass ein Bekannter von mir gestorben ist, und möchte daher auf die Frage verzichten.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Unser aller Beileid, Frau Abgeordnete!

 

Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Kowarik.

 

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