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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 89

 

die Gewerbeberechtigung endet, dann werden zukünftig alle anderen Nutzungen, die damit in Zusammenhang stehen, enden, und vieles andere mehr.

 

Und ja, es gibt neue Nutzungskonzepte, aber diese Nutzungskonzepte, sehr geehrte Damen und Herren, sind nicht auf dem Mist von irgendwelchen bürokratischen Beamtinnen und Beamten gewachsen, das war der langjährige Wunsch der Wirtschaft. Das war der Vorschlag der Wirtschaftskammer, die gesagt hat, sie möchte diese Nutzungskonzepte auch entsprechend haben. Wir haben uns diesem Wunsch gefügt, da ich eben sehr daran interessiert bin, hier eine gemeinsame Lösung zu finden.

 

Es hat, und der Kollege Strobl hat schon einige davon zitiert, völlig unterschiedliche Stellungnahmen gegeben. Ich bin ja schon lange in diesem Haus und habe schon viele Gesetze behandelt, und - bei aller Bedeutung der Schanigärten - wahrscheinlich auch solche, die für die Lebensnotwendigkeit doch noch eine Spur bedeutender sind als die Frage der Schanigärten, aber so viele, so unterschiedliche, so diametral einander widersprechende Stellungnahmen wie in diesem Fall haben wir noch nicht bekommen. Insofern ist der Begriff der Quadratur des Kreises, der hier schon verwendet wurde, wirklich richtig.

 

Es wurde schon erwähnt, dass der, der die radikalste Forderung gestellt hat, der Herr Bezirksvorsteher aus dem 1. Bezirk war, der sehr hohe Preise verlangt hat, in Wahrheit auch sehr viel an Einschränkungen verlangt hat. Dem konnte und wollte ich nicht nachgeben. Ich sehe mich hier als die Stimme der Wirtschaft in der Regierung und dann kann ich so einer Lösung, wie sie hier vorgeschlagen wurde, nicht zustimmen. Wiewohl ich verstehe, dass der Herr Bezirksvorsteher unter Druck ist. Und das meine ich jetzt gar nicht zynisch, ich verstehe - und das hat Kollege Margulies auch schon versucht, darzustellen -, welchen Druck wir auf die Nutzung des öffentlichen Raumes in unserer Stadt haben. Das ist halt ein sehr dicht besiedeltes Gebiet, und da gibt es natürlich unterschiedliche Interessen. Und ja, natürlich nimmt die Höhe der Gebühr auch auf diese unterschiedlichen Situationen Rücksicht und unterscheidet man auch zwischen den verschiedenen Zonen.

 

Frau Kollegin Stenzel, wenn Sie hier davon sprechen, wie schwer belastet dann in Zukunft die Wirte in schlechten Lagen im 1. Bezirk sind: Zunächst frage ich mich, wo es denn im 1. Bezirk eigentlich eine schlechte Lage gibt. Es wundert mich, dass Sie das als Ex-Bezirksvorsteherin so sehen, ich finde den ganzen Bezirk eigentlich eine gute Lage und habe da vielleicht eine bisschen positivere Einstellung zum Bezirk als Sie zu Ihrer ehemaligen politischen Heimat. Aber wenn Sie damit gemeint haben, diese sind wirtschaftlich nicht so erfolgreich, dann kann ich Ihnen sagen, in den Nebengasse im 1. Bezirk ist die zu bezahlende Gebühr 2 EUR/m². 2 EUR, also, da denke ich doch wirklich nicht, dass man von überbordenden Kosten sprechen kann. Ich kann Ihnen auch versichern - auch das ist nicht richtig, Frau Kollegin -, dass es erstens einmal eine Sonderregelung für die Anrainerparkplätze gibt, das ist völlig klar geregelt, und es ist völlig klar, dass es keinen Winterschanigarten in der Parkspur geben kann. Das war von Anfang an klar. Daher ist das, was hier von Ihnen gesagt wurde, schlicht und einfach nicht richtig.

 

Wie auch viele andere Punkte nicht richtig waren, ich versuche, nur die wichtigsten entsprechend richtigzustellen: Das eine hat Kollege Margulies schon gesagt, zur Frage der Zuschüsse, die die Stadt Wien aus allgemeinem Steuergeld seit vielen Jahren an die Gebühren gibt. Ich darf nur, abgesehen davon, dass die Berechnungsmethode vom Verfassungsgerichtshof als korrekt anerkannt wurde, die Zahlen nachliefern: 2015 hat die Stadt Wien zum Gebührenhaushalt 638 Millionen zugeschossen! - Dies zu dieser immer wieder kommenden Behauptung, dass wir uns hier ein Körberlgeld machen. Dieses Körberlgeld, das darin besteht, dass man 638 Millionen zuschießt, möchte ich niemandem vergönnen.

 

Genauso ist es nicht richtig, was der Vertreter der FPÖ gesagt hat, dass die Frage der Behindertengerechtigkeit nicht akzeptiert wurde. Im Gegenteil, sogar in § 1 wird explizit darauf eingegangen und ist explizit geregelt, neben vielen anderen Dingen, dass der öffentliche Grund barrierefrei zugänglich sein muss. In § 1a, Nutzung des öffentlichen Grundes, ist die Barrierefreiheit selbstverständlich explizit enthalten.

 

Ich würde schon meinen, man kann über alles diskutieren, aber bleiben wir bitte bei den Fakten. Ich denke, es ist uns hier wirklich unter nicht einfachen Rahmenbedingungen gelungen – ja, es ist ein Kompromiss, aber wegen dem geniere ich mich nicht, im Gegenteil, ich finde, das ist eine tolle Leistung -, dass wir hier einen Kompromiss geschafft haben. Aber ich möchte mich auch, da ja ganz sicher nicht nur meine Arbeit da drinnensteckt - und das ist sonst nicht meine Art, aber da so viel dahintersteckt, wir mit so vielen Leuten geredet haben, Umfragen gemacht haben, Runde Tische und, und, und -, ausnahmsweise auch bedanken. Die Kollegin Löffler wurde schon erwähnt, aber ich möchte mich auch bedanken bei den Damen und Herren der zuständigen Magistratsabteilung, und vor allem bei der Frau Kollegin Bollinger, die sich nicht einmal von einem Unfall abhalten ließ, dieses Gebrauchsabgabegesetz so zu machen. Dafür ein herzliches Dankeschön, und ich bitte Sie, es zu beschließen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek:15.47.17 Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist mit den Stimmen der SPÖ und der GRÜNEN gegen die Stimmen von FPÖ, ÖVP und NEOS mehrstimmig so beschlossen.

 

Es liegt ein Beschlussantrag vor, der sich mit der Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes beschäftigt. Abg. Nepp hat ihn verlesen, und ich bringe diesen nun zur Abstimmung. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen der ÖVP, der NEOS und der Freiheitlichen gegen die Stimmen von SPÖ und GRÜNEN, der Antrag hat somit nicht die notwendige Mehrheit, bleibt in der Minderheit und ist damit nicht beschlossen.

 

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