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Landtag, 35. Sitzung vom 27.11.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 18 von 62

 

Der entscheidende Punkt ist die Einhaltung der Fristen. Das kann man nicht interpretieren, es gibt Fristen, die einzuhalten sind. Und genau das ist in Breitenlee passiert, dass die Fristen nicht eingehalten wurden und das eigentlich mit einer Verwaltungsstrafe geahndet hätte werden müssen. Ich beurteile nicht, ob die neue Lösung besser ist, oder von der Sportunion die Geschichte, ob die besser ist oder nicht. Faktum ist, es hätte ein Verwaltungsstrafe verhängt werden können, aus meiner Sicht sogar müssen. Dafür braucht man kein Jurist zu sein. Man hat aber gute Juristen im Sportamt, die gefragt werden können.

 

Meine Frage an Sie: Sie sagen selbst, es gibt einen sehr breiten Interpretationsspielraum bei dieser Gesetzesmaterie. Warum werden Sie als verantwortlicher Landesrat nicht aktiv, machen Parteiengespräche, finden eine Lösung, um diesen Interpretationsspielraum so weit einzuschränken und neu zu definieren, dass es in Zukunft zu weniger Missverständnissen kommen kann?

 

Präsident Johann Herzog: Herr Landesrat!

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Schlicht und ergreifend auf Grund der Tatsache, dass ich feststellen kann, dass sich das Sportstättenschutzgesetz seit seiner Beschlussfassung im Wiener Landtag durchaus als praxistauglich bewährt hat und ich deshalb auch der Kritik der Volksanwaltschaft einfach nicht folgen kann. Ich denke, es hat sich, wenn man sich die reale Situation für den Sport in Wien ansieht, das Wiener Sportstättenschutzgesetz in seinen Formulierungen letztendlich bewährt, nämlich auf der einen Seite sicherzustellen, dass tatsächlich das sportliche Angebot immer wieder adaptiert werden kann und sich letztendlich auch unterschiedliche Ansichten im Sinne des Wiener Sportstättenschutzgesetzes, nämlich das Abwägen von öffentlichen Interessen und der Verbesserung der sportlichen Situation in der Vergangenheit, bewährt haben. Ich sehe da auch deshalb aus meiner Sicht wenig Handlungsnotwendigkeit.

 

Präsident Johann Herzog: Danke, Herr Landesrat, für die Beantwortung. Die Fragestunde ist damit beendet.

 

11.11.01Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „25 Jahre Kinderrechte - Wien lebt sie und schützt unsere Kinder“ verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg Mag Czernohorszky, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist.

 

11.11.34

Abg Mag Jürgen Czernohorszky (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!

 

Am 20. November, also genau vor einer Woche, sind die Kinderrechte 25 Jahre alt geworden. Also vor 25 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention beschlossen und damit wurden zum allerersten Mal in der Geschichte Kinder und Jugendliche als eigenständige Rechtsobjekte wahrgenommen, Kinder und Jugendliche, die das Recht haben auf ein Leben, das ihnen niemand zustehen oder schenken muss oder verwehren kann, sondern auf Rechte, die sie haben, weil sie Kinder sind, weil sie Menschen sind, das Recht auf Mitbestimmung, das Recht, seine Meinung zu äußern, sich zu versammeln, den Vorrang des Kindswohls bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, das Recht auf die Eltern, das Recht auf Bildung, auf gewaltfreie Erziehung, das Recht auf Gesundheit, auf Schutz vor Ausbeutung, und so weiter. Kurz, jene Rechte, die Kinder brauchen, damit es ihnen gut geht. Und auch das ist eine glasklare Aussage der Kinderrechtskonvention: Rechte, die allen Kindern zustehen, gleich, egal, woher sie kommen, egal, aus welchen Gründen. Sie dürfen nicht benachteiligt werden.

 

Drei Jahre danach hat dann Österreich die Kinderrechtskonvention ratifiziert und seit drei Jahren sogar einen Teil 6 der 54 Artikel auf Druck vieler NGOs in die Verfassung aufgenommen, übrigens aber auch des Landes Wiens im Verfassungskonvent. Der Geburtstag letzte Woche wurde, so wie es sich gehört, in ganz Österreich gefeiert und insbesondere auch in Wien. Das Rathaus war beflaggt. Alle oder viele Amtshäuser in der ganzen Stadt waren mit den Kinderrechten beflaggt. Die MA 11 hat ein großes Fest gemacht und viele Veranstaltungen dazu. Es gab zum Beispiel eine Plakataktion „Einsatz für Kinderrechte“. Viele Organisationen wie die VHS oder SOS Mitmensch oder die Jugendanwaltschaft waren sehr aktiv. Es macht mich unglaublich stolz, dass ich an den vielen Aktivitäten der Kinderfreunde mitarbeiten durfte, die 1989 die Ersten in Österreich waren, die sich für die Ratifizierung der Kinderrechte eingesetzt haben und bis heute mit vielen, vielen MitstreiterInnen jene sind, die laut in Erinnerung rufen, was manchem nicht bewusst ist: Kinder haben Rechte.

 

Ich selber bin … (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ein kleines Wort für diese Sprechblase: Ich bin selber, glaube ich, in den letzten Wochen einigen mit dieser Sprechblase ziemlich auf den Nerv gegangen. Dafür entschuldige ich mich. Aber es war für eine gute Sache und da gehört es dazu, lästig zu sein. Das ist wahrscheinlich sprichwörtlich das Fazit für den Kinderrechtetag 2014: Feiern und lästig bleiben.

 

Es ist ein gelungener Geburtstag geworden. Es ist sehr viel in Österreich passiert, sehr viele Leute wurden darauf aufmerksam gemacht. Es sind auch Dinge passiert, die unmittelbar um das Jubiläum herum eine Verbesserung darstellen. So zum Beispiel die Ankündigung der Familienministerin vor der UNO, endlich alle Vorbehalte zu streichen, die Österreich gegenüber der Umsetzung der Kinderrechte hat, und die Kinderrechtskonvention zur Gänze in Österreich jetzt erst recht umzusetzen. Oder die Kinderrechteenquete im Nationalrat, wo zum ersten Mal Kinder als ExpertInnen gefragt wurden. Viele Aktivitäten! Aber es ist wahrscheinlich lange nicht genug und es kann nicht genug passieren, um darauf aufmerksam zu machen. Das zeigt schon die Tatsache, dass ein Drittel aller Österreicherinnen und Österreicher gar nicht weiß, dass es Kinderrechte gibt. Also insofern freuen wir uns über Fortschritte.

 

Wir feiern Jubiläen, aber zufrieden sind wir nicht, weil Kinderrechte Grundrechte sind. Und das Gegenteil von Recht ist nicht Pflicht, das Gegenteil von Recht ist Un

 

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