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Landtag, 33. Sitzung vom 26.09.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 55

 

haben wir wirklich ein – um im Sinn des Volksanwalts zu sagen – Best-Practice-Modell. Daher stellt sich die Problematik nicht, dass es da parallel Bundes- und Landesschulbehörden gibt.

 

Bis diese Verfassungsänderung kommt – ob es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament geben wird, das weiß man natürlich nicht; wir können ja auch den Bundesverfassungsgeber nur ersuchen, wir können ja dort nicht unmittelbar Einfluss nehmen –, wäre natürlich auch eine Möglichkeit, dass – so wie in anderen Bundesländern – der amtsführende Stadtrat auch die Amtsführung im Landesschulrat – in Wien im Stadtschulrat – übernimmt.

 

Das Argument, dass Wien anders als Tirol ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Denn Tirol ist ein Flächenbundesland, zwischen Osttirol und dem Außerfern sind ein paar Stunden Autofahrt zu bewältigen, und so weiter, und in Wien ist man doch relativ schnell überall. Außerdem machen ja die Arbeit ohnehin die Beamten, es ist ja nicht so, dass die Politiker jetzt die Tagesarbeit machen, denn dort sitzen hochqualifizierte Bedienstete. Einem Stadtrat, der einen Song Contest mitveranstalten und mitorganisieren kann, sollte es auch möglich sein, unter Zuhilfenahme der hervorragenden Beamtenschaft auch den Stadtschulrat zu lenken, bis man dort einen beamteten Direktor hat.

 

In dieser Hinsicht möchte ich den Beschlussantrag einbringen, der eben genau diesen Vorschlag beinhaltet, gerichtet an den Bundesverfassungsgesetzgeber, eine Resolution mit der Bitte um sofortige Abstimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Dr Günther. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

13.24.49

Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Herr Präsident! Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren!

 

Der Kollege Ellensohn hat das erste Mal heute etwas Richtiges gesagt: Erstens hat er gesagt, es ist eine alte Proporzregelung, die es halt schon seit vielen Jahren gibt. Und dann hat er noch etwas gesagt: Hier gibt es eine Anlassgesetzgebung. – Und genau das ist es. Eine Anlassgesetzgebung deshalb, weil sich die zweitstärkste Fraktion im Stadtschulrat erlaubt hat, einen 21-jährigen, unbescholtenen jungen Mann als Vizepräsidenten zu benennen, und es einen Bürgermeister beziehungsweise Landeshauptmann gibt, der nicht die Gesetze vollzieht, sondern den jungen Mann ablehnt. Was der Herr Bürgermeister da jetzt einbringt beziehungsweise die Anträge, die uns vorliegen, das ist Anlassgesetzgebung.

 

Man kann zu dieser Funktion stehen, wie man will, aber es kommt genau das eine hervor, was man eigentlich nicht will: Man versucht jetzt, Kontrollmöglichkeiten – die im Wiener Schulgesetz eher gering, aber vorhanden sind – zu beenden, und zwar so zu beenden, dass man dort, wo man glaubt, man hat jemanden Missliebigen, diesen wegbringen kann. Das ist es. Denn diese Formulierung, die die SPÖ in ihrem Vorschlag hat, indem man sagt, es sei den Ländern freigegeben, das doch nicht durchzuführen, führt genau dazu.

 

Ich muss sagen, ich halte den Lhptm Kaiser wirklich für einen, der ehrlich gesagt hat, bei mir bleibt es so, wie es ist! Denn dort gibt es einen der SPÖ zugehörigen geschäftsführenden Präsidenten des Landesschulrates und eine freiheitliche Vizepräsidentin, die beide gut zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit im Wiener Landesschulrat ist nicht immer ganz friktionsfrei über die Bühne gegangen.

 

Eines muss man der neuen Ministerin zugestehen, sie hat als Einzige jetzt auch die Vizepräsidenten zu den jährlich vier bis fünf Mal stattfindenden Präsidententreffen eingeladen. Ihrer Vorgängerin ist das nie eingefallen. Bei der letzten Sitzung, bei der es Berichte gegeben hat, und zwar unter anderem darüber, wie die Zentralmatura abgelaufen ist, komme ich zu dieser Sitzung, und wer nicht dort ist, ist aber die Frau Präsidentin. Auf meine Frage sagt die Frau Minister: Ja, die Frau Präsidentin hat sich eh bei mir entschuldigt. – Nur mir hat sie nichts davon gesagt und die Berichte hat sie verschlossen in ihrer Lade behalten, weil sie der Meinung ist, man vertritt dort nicht die Präsidentin. So ist die Zusammenarbeit nicht wirklich einfach. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf von Abg Dipl-Ing Rudi Schicker.) – Das mag schon sein, dass das so ist, Herr Kollege, aber ich habe es nicht gewusst, dass Ihre Lebensgefährtin krank war an dem Tag, sie hat es mir auch nicht gesagt, und plakatiert ist es nicht worden im Stadtschulrat.

 

Das ist aber nicht der Stil, wie man zusammenarbeiten kann. Und weil man jetzt nicht einmal etwas Konsens möchte zwischen dem Präsidenten/der Präsidentin und dem Vizepräsidenten, schaffen wir ihn am liebsten ab. Und die beste Möglichkeit dafür war – weil der Bürgermeister gesagt hat, gegen den Günther hat er ja nichts – jetzt das Ausscheiden von mir und zu sagen, der ist zu jung, ist ein Schlagender, hat einmal den Herrn Bürgermeister beleidigt, darum darf er es nicht sein. Es steht aber nirgends im Gesetz, dass man nicht als Vizepräsident angelobt werden kann, weil man bei einer schlagenden Verbindung ist. So weit sind wir, Gott sei Dank, in Österreich noch nicht, dass das einer der Ausschließungsgründe sein kann. Und da hat ja gestern der Kollege von den GRÜNEN gesagt, er unterstützt den Bürgermeister voll und ganz beim Rechtsbruch: Das ist ganz typisch die Einstellung der GRÜNEN.

 

Ich habe nichts gegen eine Änderung in diesem Bereich. Der Kollege Aigner hat es ja schon angedeutet, man kann das dort durchaus mit einer nachgeordneten Dienststelle führen, ohne politische Einflussnahme. Es ist völlig unnötig, dass ein politischer Faktor im Amt des Stadtschulrates ist, denn der Stadtschulrat ist mehr oder weniger für die Verwaltung der Lehrer zuständig und redet auch mit, wo Schulen gebaut werden sollen. Da gibt es einen engen Kontakt mit der in Wien ansässigen MA 56. Das ist auch wichtig und gut, aber sonst ist es reine Verwaltungstätigkeit. Im Endeffekt dürfte die geschäftsführende Präsidentin des Wiener Stadtschulrates genau zu ihren Lehrern Stellungnahmen abgeben, zur Schulpolitik nicht, denn das ist Aufgabe der Frau Bundesminister, und die hat das zu vertreten.

 

Schul- und Bildungspolitik ist Bundessache, und die nachgeordnete Dienststelle Landesschulrat hat das zu

 

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