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Landtag, 25. Sitzung vom 21.06.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 25

 

schüsse. – Der Rechnungshof hat das geprüft, und ich habe mir den Rechnungshofbericht heute in der Früh im Detail angesehen und habe auch noch das eine oder andere kurze Gespräch geführt. Es ist das relativ einfach erklärt: Grundsätzlich gilt für die Gebührenkalkulation § 15 Abs 3 des FAG. Das wissen wir. Daran braucht man nicht zu rütteln.

 

Laut Judikatur des Verfassungsgerichtshofes heißt es: „Die Gemeinden sind berechtigt, die Gebühren bis zum Doppelten des Jahreserfordernisses einer Gemeindeeinrichtung festzusetzen, um beispielsweise Folgekosten der Errichtung zu finanzieren, Rücklagen zu bilden oder auch Lenkungsziele, zum Beispiel auch ökologischer Art, zu verfolgen, und das auch auf einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.“

 

Wir tun also nichts Unlauteres. Man muss sich aber bei der Berechnung schon anschauen, ob man kameralistisch oder nach Kostenrechnung vorgeht. Die Leute in der Wirtschaft haben ihre eigene Betrachtungsweise, und wenn man etwas nicht hören oder sehen will, dann kommt man natürlich auf einen anderen Betrag.

 

Die Wahrheit ist: Hinsichtlich Kostendeckung bei Abwasser, Wasser und Müll von 2004 bis 2013 ergibt sich ein Minussaldo von 187,9 Millionen EUR. Darin sind natürlich die Abschreibungen und die Investitionen mit eingerechnet, und so hätte auch der Rechnungshof vorgehen sollen. Ich will jetzt den Rechnungshofbericht nicht irgendwie bewerten, und ich will auch nicht eingehen auf die Würdigung des niederösterreichischen Finanzlandesrates von zwei Rechnungshofberichten betreffend Wohnbaugelder und Spitälerkonzepte in Niederösterreich, denn er hat das ein bisserl anders gewürdigt, als manchen recht ist, aber das werde ich hier nicht tun.

 

Es ist also nichts gesetzeswidrig, und ein Überschuss ist auch nicht gegeben. Man muss, wie gesagt, bei diesen drei Gebühren immer alles gesamthaft betrachten und auch darauf schauen, was investiert wird. So haben wir, wie Sie gesehen haben, zum Beispiel 500 Millionen in Hochwasserschutz investiert, zugegebenermaßen auch mit Bundeszuschüssen, und ich möchte daran erinnern: Das war eine nachhaltige Investition! Dabei möchte ich an das Verhalten der ÖVP im Jahr 1999 erinnern, als viele von Ihnen noch nicht hier waren: Damals ist man einfach hinausgegangen, weil das hinausgeschmissenes Geld sei. – Da hat halt politisch ein bisserl der Weitblick gefehlt! Ich weiß aber, dass bei der Eröffnung die ÖVP wieder in der ersten Reihe gesessen ist.

 

Heute rüttelt, glaube ich, niemand mehr daran, dass dieser Hochwasserschutz unbedingt notwendig ist. Man braucht nur nach Niederösterreich zu schauen! Dort gab es leider viele Versäumnisse, das muss man offen zugeben, was natürlich enorme Folgekosten bedeutet. Allein die letzten zwei Hochwässer kosten nur Niederösterreich 1 Milliarde EUR! Wien ist glimpflich davongekommen, es wird hier aber trotzdem weiter investiert. Es sind jetzt natürlich keine hohen Summen mehr notwendig, es werden aber noch einige Millionen investiert, damit wir fast 100-prozentigen Hochwasserschutz in Wien haben. Dieses Ziel werden wir 2020 erreichen.

 

Ich fasse jetzt nur mehr kurz die getätigten Investitionen der letzten Jahre bis 2013 zusammen, und dann bin ich fertig. – Wien Kanal: 372 Millionen EUR, bis 2020 sind 246 Millionen EUR geplant. Das sind schon stolze Summen! MA 31: 99 Millionen, bis 2016 geplant 172 Millionen EUR. Die MA 48 hat in den letzten Jahren bis dato – ich könnte das jetzt auch noch im Detail anführen – 324 Millionen EUR investiert, und bis 2014 werden es 10 Millionen EUR sein.

 

Man muss den ganzen Bereich also insgesamt betrachtet, und wenn man auch die Investitionen und natürlich auch die Abschreibungen berücksichtigt, dann gibt es, wie ich Ihnen vorher gesagt habe, keinen Überschuss. Außerdem muss man bedenken, dass dieses Geld insbesondere unter einem Aspekt gut investiert ist: Eine Investition von 100 Millionen hat große Beschäftigungswirksamkeit, sie schafft Arbeitsplätze für zirka 1 500 Beschäftigte. Es konnten dadurch also weit mehr als 10 000 Arbeitsplätze gesichert werden, wir haben alles modernisiert, und dadurch gab es auch gute Aufträge für unsere regionale Wirtschaft.

 

Zusammengefasst kann ich sagen. Die hohe Dienstleistungsqualität erfordert natürlich auch Einnahmen, das wurde sogar auch von dem einen oder anderen Redner bestätigt. Die hohen Investitionen zeigen, dass man nicht von Überschüssen reden kann. Es geht also rein um die Berechnungsformeln, wie man dazu kommt, und ich denke, die Wiener Lebensqualität ist hoch. Ich brauche jetzt keine Studie zu zitieren. (Abg Ing Isabella Leeb: Bitte nicht!) Nein, nein! Das tue ich nicht, wir wissen es eh alle! Die Wiener Lebensqualität ist gut, an dieser zweifelt niemand hier, und wir werden diese weiterhin mit einem hohen Dienstleistungsangebot aufrechterhalten. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Ing Mag Dworak. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

12.26.22

Abg Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Wenn die Sprache auf das total verunglückte Valorisierungsgesetz kommt, ist es ein Muss, dass sich der SPÖ-Klubobmann zum x-ten Mal auf eine Vorgängerregierung im Bund beruft. Wenn nämlich der Bund ein Valorisierungsgesetz macht, meine Damen und Herren, dann muss auch in Wien eines gemacht werden. – Es ist dies also eine klassische und praktische Ausrede, um die Wienerinnen und Wiener ungerechtfertigt abzuzocken.

 

Dann, meine Damen und Herren, ist nämlich Feuer auf dem Dach der SPÖ. – Ich frage Sie: Was hindert die SPÖ und damit Rot-Grün, gescheiter zu werden und das Valorisierungsgesetz einfach abzuschaffen? Es sind schon große Politiker vor das Volk getreten und haben gesagt: „Meine Damen und Herren! Was interessiert mich mein Mist von gestern?“ (Beifall bei der ÖVP. – Abg Heinz Hufnagl: Das hat Adenauer ein bisschen anders formuliert!)

 

Sie, meine Damen und Herren von Regierung, heizen mit dem Valorisierungsgesetz nur die Inflation an und erlauben, dass rund 320 000 Menschen ihr Leben

 

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