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Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 83

 

leistet; und sie könnte noch viel besser sein, wenn sie über hinreichend Personal verfügen würde. - Das ist der eine Teil.

 

Den anderen Teil kann ich Ihnen schon mit einem einfachen Ja beantworten, denn selbstverständlich bin ich der Auffassung, dass diese Kettenasylanträge, wie sie heute möglich sind, nicht möglich sein sollten, vor allem vor dem Hintergrund dessen: Wenn sich keine neuen Sachargumente ergeben. Wenn also ein Asylfall entschieden ist – im rechtsstaatlichen Instanzenzug selbstverständlich -, und es gibt keine neuen Aspekte dabei, dann soll der auch entschieden sein. Und damit kann man mit Sicherheit auch schon einiges unterbinden. Da geht es jetzt gar nicht um schärfere Kontrolle, sondern da geht es aus meiner Sicht eigentlich darum, dass man völlig rechtsstaatskonform eine Entscheidung, die ein oberster Gerichtshof fällt, auch zur Kenntnis zu nehmen hat. Das ist aus meiner Sicht eine sehr klare Geschichte.

 

Auf der anderen Seite haben Sie natürlich recht: Es gibt durch verschiedenste Umstände, die wir jetzt nicht noch einmal zu erläutern brauchen, einen riesigen Packen von liegen gebliebenen Fällen. Das heißt, man hat im Prinzip an dem Rechtssuchenden, der nämlich einen Asylantrag gestellt hat, Rechtsverkürzung betrieben. Und das hat dann zu allen Folgeproblemen geführt, vor denen wir heute stehen, wenn wir, was weiß ich, zur Zeit rund 25 000 - oder vielleicht sind es 24 000 oder 26 000 - Fälle haben, die nicht erledigt wurden. Das führt natürlich zu Problemen, das ist gar keine Frage.

 

Daher denke ich, dass mit der Schaffung des Asylgerichtshofs ein richtiger Schritt gesetzt wurde. Bisher allerdings ist schon auch festzustellen - und das ist auch eine Diskussion, die insbesondere die Landeshauptleute von Wien und Niederösterreich zu führen haben und getragen haben -, dass schon einmal das Tempo der Erledigungen nicht rasend gestiegen ist. Das muss ich schon auch sagen, denn: Die Anzahl der abgearbeiteten Fälle ist zwar in absoluten Zahlen gegeben, aber es steht in etwa dieselbe Anzahl von Fällen gegenüber, die dazugekommen sind.

 

Also, das ist zum Funktionieren zu bringen, das ist überhaupt keine Frage. Da wird es nicht nur darum gehen, dass man nach zusätzlichem Personal schreit, sondern da ist sehr wohl auch anzuschauen, wie hoch die Effizienz in der Bearbeitung der Fälle durch diese entsprechende Gerichtsinstanz, nämlich den Bundes-Asylgerichtshof, ist.

 

Ich denke, dass es aus Wiener Sicht genauso wie aus niederösterreichischer Sicht ein hohes und massives Interesse daran gibt. Denn wir können das nicht unmittelbar beeinflussen, aber beide Bundesländer haben natürlich ihre Folgeprobleme, die daraus resultieren: Niederösterreich mit dem Erstaufnahmelager Traiskirchen, Wien dadurch, dass wir die Quote sozusagen übererfüllen. Das hängt auch ein bisschen damit zusammen, dass es andere Bundesländer gibt, die sie bei Weitem nicht erfüllen – bei Weitem nicht erfüllen! Und diese Unsolidarität – das sage ich ganz bewusst so -, dieses eigentlich Im-Regen-stehen-Lassen der beiden Bundesländer Wien und Niederösterreich in dieser Causa ist etwas, was auch sehr schwer zu akzeptieren ist, worauf man halt hinweisen muss.

 

Auf der anderen Seite: Wir haben unsere Verpflichtungen gegenüber dem Rechtsstaat. Die werden wir erfüllen, so gut das geht, und bemühen uns eben, mit all den Folgen fertig zu werden, deren Ursache wir nicht sind, sondern wir haben halt die Probleme, und wir versuchen, sie zu lösen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann.

 

Die 2. Anfrage (FSP - 00210-2009/0001 - KGR/LM) wurde von Frau Abg Mag Maria Vassilakou gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Am 22. Jänner 2009 fand im Wiener Rathaus eine Sitzung der Landeshauptleutekonferenz statt. Als zu behandelndes Thema war unter anderem der Ausbau der Wasserkraft auf der Tagesordnung. Wurde dort im Zuge der Diskussion um die Wiederinbetriebnahme des Atomkraftwerk Mochovce die Atomkraftpolitik der österreichischen Landesenergieversorger zur Sprache gebracht und haben oder werden Sie, Herr Landeshauptmann, sich dafür einsetzen, dass in der Landeshauptleutekonferenz ein Bekenntnis gegen den Handel österreichischer Energieversorgungsunternehmen mit Atomstrom zu Stande kommt?)

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zunächst muss ich in formaler Hinsicht darauf hinweisen, dass die Landeshauptleutekonferenz an sich nicht dem Fragerecht hier unterliegt, aber ich respektiere erstens die Entscheidung der Präsidiale und zweitens natürlich das Thema - völlig fraglos, denn: Die Diskussion zwischen den Landeshauptleuten wurde eigentlich nicht um die Frage Kernenergie geführt, denn da herrscht eine einhundertprozentige Einigkeit – jetzt; ich kann mich an Zeiten in Österreich erinnern, wo das anders gewesen ist, aber jetzt herrscht absolute Einigkeit.

 

Wie es in der Umsetzung ausschaut, nämlich im Hinblick auf den Stromhandel, so würde ich einmal sagen, da schaut die Sache schon ein bisschen anders aus. Ich darf Ihnen aber jedenfalls von Wien berichten: Es gibt ja eine Kennzeichnungspflicht, und es wird auch ausgewiesen auf den Stromrechnungen. Und um jetzt alles sehr vereinfacht und in der Alltagssprache zu sagen: Wien kauft keinen Atomstrom ein, und Wien kauft auch keinen Strom ungeklärter Herkunft - sagen wir es einmal so; also diese Paketlösungen, wie Sie wissen – ein. Wir können also mit Sicherheit sagen: Wienstrom verkauft keinen Atomstrom.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – 1. Zusatzfrage: Frau Abg Mag Vassilakou, bitte.

 

Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Wie Sie wissen, das mit der Kennzeichnungspflicht wird ja auch so geregelt, dass es einen Handel mit Zertifikaten gibt. Das heißt, hier fließt sehr wohl Atomstrom auch durch die Steckdosen in Wien, der aber nicht deklariert wird,

 

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