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Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 66

 

zu tun, was sie für ihn tun kann.

 

In diesem Sinne, Frau Abg FRANK, resigniert die Volksanwaltschaft nicht. Wir sind uns nur bewusst, dass auch nach 26 oder 27 Jahren der Tätigkeit der Volksanwaltschaft das Ziel nicht erreicht ist. Einem Sisyphus gleich versuchen wir permanent den Stein auf den Berg zu rollen, wissend, dass, bevor wir den Kamm erreicht haben, der Stein wieder ins Tal rollen wird, wobei das Hinunterrollen jedes Mal die Erstattung eines Berichts an den Nationalrat oder an den Landtag ist.

 

Lassen Sie mich zu den angeschnittenen Punkten noch ein paar Dinge sagen. Im Zusammenhang mit der MA 12 und mit dem Sozialbereich der Wiener Stadtverwaltung haben wir einige Erfolge erzielt. Stetes Bohren von halben Brettern hat das Handbuch, das jetzt vorgelegt wurde, möglich gemacht. Dessen Dicke und Mächtigkeit beweist, dass fundamentale Arbeit geleistet worden ist. Die Diskussion in den Ausschüssen hat letztendlich dazu geführt, dass dies jetzt ein Handbuch ist, das nicht nur der Verwaltung zugänglich ist, sondern darüber hinaus den Abgeordneten und, ich bin davon überzeugt, auch den Rechtsunterworfenen, dass in einem rechtsstaatlichen System Regelungen allen offen sind.

 

Wir haben uns in der Zwischenzeit davon überzeugt, dass das Terminsystem in der Sozialhilfe durchaus seinen Sinn hat und dazu führt, dass es eine raschere Abfolge von Gesprächen gibt.

 

Wir haben auch bemerkt, dass die Verfahrensdauer, insbesondere beim Pflegegeld, auf Grund von Reorganisationen verbessert werden könnte.

 

Ich stehe aber nicht an, festzustellen, dass die Beseitigung des Parteiengehörs von uns nach wie vor kritisiert wird. Ich glaube, dass das letztendlich auch mittelfristig und längerfristig nicht unbedingt ein Vorteil im Hinblick auf kürzere Verfahren sein müsste, und zwar deswegen nicht, weil eine solche Verletzung des Parteiengehörs gegebenenfalls zu öffentlichen gerichtlichen Verfahren führen kann, die es mit dem nicht gegeben hat.

 

Eine wirklich wunder Punkt in unseren Auseinandersetzungen ist die Ausgliederung oder sind, besser gesagt, die Folgen der Ausgliederung. Es ist und kann nicht Aufgabe der Volksanwaltschaft sein, die Organisationsform, wie bestimmte Leistungen erbracht werden, zu kritisieren oder darzustellen. Mir ist klar, dass die Entwicklung der öffentlichen Verwaltung mit sich bringen kann und bringen muss, dass historische Aufgaben anders dargestellt werden als das in der Vergangenheit der Fall war. Worum es uns geht, ist, dass die Volksanwaltschaft auf Grund der derzeitigen gesetzlichen Regelung die Prüfungskompetenz dann verliert, wenn die Leistung von jemand anderem als von der Gemeinde Wien oder vom Bund, den Ländern oder Städten in anderen Bundesländern als der Gebietskörperschaft erbracht wird. Das führt dazu, dass wir im hoheitlichen Bereich natürlich die volle Prüfkompetenz erhalten, aber es ist – so würde ich meinen – ein Konsens zwischen der Volksanwaltschaft und allen Fraktionen dieses Hauses, dass Soziales schlechthin eine öffentliche Aufgabe bleiben muss, gleichgültig von wem es erbracht wird. Das ist nicht nur eine Frage der Verträge der öffentlichen Hand mit solchen Rechtsträgern, die die Leistungen, die zu kontrollieren sind, erbringen sollen, sondern die Erbringung der Leistung selbst. Dort verlieren wir die Zuständigkeit. Ich nehme das, zumindest auf Grund der jetzigen Situation und des jetzigen Standes der Diskussion, bedauernd zur Kenntnis. Ich glaube nur, dass gerade diese Entscheidung ein wesentlicher Punkt sein sollte, um im österreichischen Konvent, wo ich die Ehre habe die Volksanwaltschaft zu vertreten, diskutiert zu werden, und zwar deswegen, weil im Sinne des vorher Gesagten, dass die öffentliche Verwaltung beziehungsweise die öffentliche Hand eine Leistung im Interesse des Gesetzes und nach dem Wortlaut des Gesetzes zu erbringen hat, auch eine Kontrolle nicht nur des Rechnungshofs, sondern auch der Volksanwaltschaft nach sich ziehen muss.

 

Eine weitere Bemerkung zum Fall J., dem alten Herren, der leider verstorben ist. Dazu muss ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren, das ist kein Wiener Problem. Das muss man mit aller Deutlichkeit sagen. Die Zahl der dementen Patienten steigt österreichweit. Ich muss Ihnen auch sagen, die Probleme in Wiener Pflegeheimen, die wir in den Medien zur Kenntnis nehmen mussten, haben wir in allen Bundesländern. Es ist eine gesellschaftliche Frage, die damit beginnt, dass die Zahl der dementen Patienten drastisch gestiegen ist. Das ist ein Problem, das wir in Wien, aber auch in jedem der anderen acht Bundesländer haben und dass die Vorbereitung des Gesundheitssystems in diesem Zusammenhang ein bisschen hinterherhinkt. Das beginnt damit, dass die Zahl der entsprechenden Stationen in Wien jetzt aufgestockt wurde, aber natürlich im Hinblick auf die enormen Kosten in diesem Zusammenhang das nicht in der akkuraten Masse erfolgt ist, die wünschenswert gewesen wäre. Das ist aber auch in allen anderen Bundesländer so.

 

Darüber hinaus – das ist etwas, was wir noch zu diskutieren haben werden – ist auch der Stellenwert der Gerontologie in der Medizin nicht in ausreichend Maßen sichergestellt. Die Qualifikation der dort Arbeitenden ist noch nicht in ausreichendem Maße gegeben. Schließlich und endlich werden wir uns auf diese gesellschaftliche Problematik vorbereiten müssen, so wie das letztendlich auch auf Bundesebene zu geschehen hat, denn das, was wir bisher haben, ist ein Heimvertragsgesetz mit teilweisen Bestimmungen über den Heimaufenthalt, aber ein von der Volksanwaltschaft schon seit Jahren gewünschtes und gefordertes Heimaufenthaltsgesetz ist noch immer nicht beschlossen. Ich bin in diesem Zusammenhang zuversichtlich, dass die jüngsten Diskussionen einen Schub in diese Richtung bedeuten. Wir könnten ihn sicherlich brauchen.

 

Eine letzte Bemerkung, Frau Abgeordnete: Wir nehmen Ihren Wunsch nach Auskunft und nach Rechtfertigung gern mit. Wir werden es dem Herrn Dr Stadler mitteilen und ich bin davon überzeugt, dass er Ihnen direkt antworten wird. Es ist sein Geschäftsbereich. Daher möchten wir nicht für ihn antworten. – Danke

 

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