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Gemeinderat, 34. Sitzung vom 04.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 99

 

Kostenverteilung ausschauen soll, denn hier handelt es sich um Schulen. Es ist vollkommen klar, dass der Bund aufgefordert ist, hiefür mehr an Ressourcen zur Verfügung zu stellen, deswegen wird bei diesem zweiten Runden Tisch auch die zuständige Bildungsministerin dabei sein.

 

Ich habe es auch beachtlich gefunden – einerseits, andererseits auch wieder logisch –, dass von einer Seite, von der wir es nie erwartet hätten, nämlich von Seiten der ÖVP in der Steiermark, die Form der Ganztagsschule in den Raum gestellt oder als Forderung erhoben wurde. Uns brauchen sie nicht zu überzeugen, wir sind das schon seit Jahren.

 

Wir haben in Wien im Bereich der Schulen in der Zwischenzeit eine ganztägige Betreuungspalette – auch für die schulfreien Tage und für die Ferien. Ich schaue dem mit Spannung entgegen, denn es würde auch in Wien einiges erleichtern, wenn man sich zu diesem ganztägigen Modell offensiv entschließen würde und damit auch die nötigen Ressourcen, nämlich auch die Lehrerressourcen, zur Verfügung stellen würde. Gerade in der aktuellen Diskussion, in der wir ja eher das Gegenteil bemerken, nämlich ein Zurückschrauben der Ressourcen, wird es spannend werden, wie man hier vorgeht, welche Vorschläge eingebracht werden, um dann vielleicht auch endlich mit jenem Gerücht aufzuräumen, dass die Ganztagsschule oder die ganztägige Betreuung grundsätzlich eine Gefahr für Kinder und Familien wäre, waren es doch immer die konfessionellen Schulen, die als Vorreiter ganztägige Betreuungsmodelle angeboten haben, bis hin zu nicht nur ganztägiger, sondern ganzjähriger Betreuung in Internaten. Gerade das war auch Teil einer bestimmten Erziehungsrichtung, Kinder zur Erziehung, und nicht nur zur schulischen Erziehung, in ganztägige oder auch ganzjährige Betreuung in konfessionelle Einrichtungen zu übergeben.

 

Also ich schaue mit großer Spannung diesem zweiten Termin entgegen.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke, Frau Stadträtin, für die Beantwortung.

 

Die 5. Anfrage (FSP/04652/2003/0001-KGR/GM) wurde von Herrn GR David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus) gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet: Wie viele Vergaben von Gemeindewohnungen gab es außerhalb der sogenannten "Direktvergabe", der "Sozialen Schiene" und außer den auf der Homepage von Wiener Wohnen festgeschriebenen sechs Vormerkgründen (Gesundheitsschädlichkeit der Wohnungen, krankheits- oder altersbedingter Wohnungsbedarf, Überbelag, getrennter Haushalt, unverschuldete Aufgabe der Dienstwohnung und Jung-Wiener-Aktion) aus Gründen wie beispielsweise "im Interesse der Stadt Wien gelegen" seit Ihrer Amtsübernahme?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Herr GR Ellensohn, ich möchte kurz die Zusammenfassung der von Ihnen eingeforderten Fälle, die im Interesse der Stadt gelöst werden, bringen.

 

Es gibt zur Absiedlung, zum Wechsel von groß auf klein oder von billiger auf teuer seit dem Jahre 1998 3 337 Fälle, die von der Stadt als solche erledigt wurden. Sie wissen, dass jemand, der einen Wohnungswechsel beantragt, keinen Tauschpartner hat, jemand der einen Tausch beantragt, hingegen einen Tauschpartner hat. In beiden Fällen gehen wir sehr unkompliziert vor, haben aber trotz unserer unkomplizierten Anwendung gewisse Grundregeln.

 

Die wichtigste dieser Grundregeln betrifft das Einkommen, das gewährleistet sein muss. Auch wenn es sich um ein ganz kleines Reihenhäuschen handelt – wie in dem von Ihnen angesprochenem Fall von 56 Quadratmetern Nutzfläche –, bevorzugen wir trotzdem Familien mit Kindern; im gegenständlichen Fall zwei Kinder, also ein Vierpersonenhaushalt. Es muss außerdem gewährleistet sein, dass die Wohnung, die wir bei einem Wohnungswechsel zurückbekommen, für uns als Stadt, für uns als Wiener Wohnen einen Vorteil hat. Sie muss entweder größer oder deutlich billiger sein – am liebsten ist uns natürlich, wenn alles zugleich zutrifft, aber zumindest von groß auf klein –, und die Einkommensgrenzen müssen immer passen. Da gibt es keine Ausnahmen.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Erste Zusatzfrage: Herr GR Ellensohn.

 

GR David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat! Ich möchte auf ein konkretes Beispiel, das Sie schon kurz angesprochen haben, eingehen. Es gibt einen Wohnwerberakt vom Vizedirektor von Wiener Wohnen, der im Jahre 1998 – da war er erst ein paar Monate in seiner neuen Funktion als Vizedirektor – einen Antrag gestellt hat. Im Wohnwerberakt, der mir vorliegt, steht Wohnwerbeaufnahme 14.7.1998 – 14.7.1998; gut merken das Datum –, bekommen hat der Vizedirektor von Wiener Wohnen ein Reihenhaus mit Eigengarten für eine Miete von 164 EUR in seinem Wunschbezirk in Favoriten.

 

Das klingt einmal nicht schlecht, auch wenn es ein kleines Häuschen ist, aber bei 164 Euro Miete scheint es sich – das werden alle in diesem Raum sagen – um ein Schnäppchen zu handeln. Der Aktenvermerk ein paar Zeilen darüber lautet: "Laut Rücksprache mit Frau Dr Payr" – das ist die direkte Vorgesetzte, die Chefin von Wiener Wohnen – ist der Wohnungswechsel zu befürworten und kann durchgeführt werden, da es sich um ein extrem sanierungsbedürftiges Objekt handelt und die Instandsetzung durch den künftigen Mieter im Interesse der Stadt Wien liegt. Sie haben das auch vorher ausgeführt, das ist einer der Gründe, warum etwas vergeben werden kann.

 

Binnen drei Wochen erhält ein Ihnen weisungsgebundener Beamter ein Reihenhaus für 164 EUR monatlich. Wenn man das so liest – auch in der Ausgabe der "Presse" vom letzten Freitag –, dann klingt das für den gelernten Wiener, die gelernte Wienerin oder für den zugewanderten Wiener wie mich danach, dass es da jemand etwas leichter gehabt hat als andere.

 

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