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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 25.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 102

 

24 Stunden tauschen, nein, die Patienten mussten wegen Sparmaßnahmen einen Monat lang mit den Schläuchen auskommen."

 

Die Zustände in der Baumgartner Höhe erschütterten diese Krankenschwester: "Die Pflegemissstände dort waren das Schlimmste, was ich je erlebt habe. Ich war so entsetzt, dass ich dort begann, ein Stationstagebuch zu führen."

 

Die an die Öffentlichkeit gedrungenen krassen Fälle von schlechter Pflegequalität und Freiheitsbeschränkung in den Wiener städtischen Pflegeheimen machen ein dringendes Handeln notwendig.

 

Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 36 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien an die Frau amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Spitalswesen nachfolgenden Dringlichen Antrag:

 

Die zuständige amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Spitalswesen soll unter Einbindung des Bürgermeisters und des zuständigen Finanzstadtrates 1 Milliarde EUR für den städtischen Pflegebereich ausverhandeln.

 

1. Damit sind alle Wiener städtischen Pflegeheime auf Hotelniveau anzuheben. Es darf nur mehr Ein- und Zweibettzimmer geben, die Sanitätsräume im Zimmerverbund müssen eingeplant werden. Das Geriatriezentrum Am Wienerwald ist innerhalb von kürzester Zeit so zu sanieren, dass es höchstens 1 000 geriatrischen Betten beinhaltet.

 

2. Damit sind die Ausbildungsplätze für die Gesundheitsberufe von derzeit 2 100 auf 3 000 zu erhöhen.

 

3. Damit sind alle 700 Zivildiener, welche für den Pflegebereich in Wien abrufbar sind, anzufordern.

 

4. Damit ist die Geriatriezulage zu finanzieren. Auf die Geriatrie ist in Zukunft ein besonderes Augenmerk zu richten.

 

5. Gewährung von entsprechenden Zulagen für das Pflegepersonal, weil Dienst in den Pflegeheimen extremen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt ist und weil dadurch auch eine Aufwertung dieses Berufes erreicht wird.

 

6. Aus der Milliarde Euro ist eine Bedarfserhebung, wie viele Pflegepersonen in den städtischen Pflegeheimen und im extramuralen Bereich innerhalb der nächsten zehn Jahre benötigt werden, in Auftrag zu geben.

 

7. Damit muss ein Berufsschutz für das Pflegepersonal finanziert werden.

 

8. Damit muss ein vermehrter Zugang von AbteilungshelferInnen und HausarbeiterInnen zur PflegehelferInnenausbildung geschaffen werden.

 

9. Damit sollte es zu einer Umbenennung der Pflegehelfer in "staatlich geprüfte PflegeassistentInnen" kommen.

 

10. Dadurch muss es zu einer Änderung der Ausbildung zur diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester kommen, da es in Zukunft unabdingbar erforderlich sein wird, dass die Ausbildung mit einer Reifeprüfung abgeschlossen wird.

 

11. Dadurch müssen klare Richtlinien für den Einsatz von PflegehelferInnen geschaffen werden.

 

12. Damit müssen Überlegungen angestellt werden, wie für die Belegschaft, die jahrelang in der Krankenpflege tätig ist und aus gesundheitlichen Gründen nur mehr leichte Tätigkeiten ausüben kann, eine andere Beschäftigung gefunden wird.

 

13. Damit muss es zu einer raschen Einführung der Vorgesetztenbeurteilung für Oberschwestern, Stationsschwestern sowie deren Vertretung kommen.

 

14. Damit muss es zu einer raschen Nachbesetzung der Dienstposten für die Belegschaft, die den zweiten Bildungsweg besucht, kommen.

 

15. Damit muss es zur besseren Schulung von Führungskräften mit dem Schwerpunkt dienstrechtlicher Komponenten kommen, zum Beispiel den Umgang mit MitarbeiterInnen.

 

16. Damit muss es zu einer Kooperation von Staat und Privat in der Richtung kommen, dass die Öffnung des Marktes auch für private Anbieter nach dem Vorbild anderer Bundesländer erreicht wird, wobei die Einführung eines Pflegeschecks mit Expertinnen und Experten beraten werden soll.

 

17. Damit muss eine Situation im Pflegebereich etabliert werden, die in einem Wiener Pflegeheimgesetz, welches mit 1.1.2004 in Kraft treten soll, enthalten sein muss.

 

18. Damit muss ein Heimvertrag, wie vom Bundesministerium für Generationen und soziale Sicherheit ausgearbeitet, jeder Patientin oder jedem Patienten zur Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden.

 

Gemäß § 36 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird beantragt, dass der Antrag verlesen und mündlich begründet werden kann und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet."

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Für die nun folgende Begründung des Verlangens auf dringliche Behandlung dieses Antrags sieht die Geschäftsordnung gemäß § 38 Abs. 3 eine Redezeit von 20 Minuten vor.

 

Herr Mag Kowarik, diese 20 Minuten gehören Ihnen.

 

GR Mag Helmut Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es ist bedauerlich, dass bei der Verlesung des Antrages so ein Lärm im Saal war, dass, glaube ich, kaum jemand den Antrag richtig mitbekommen hat. (GR Mag Hilmar Kabas: O ja!) Ich werde ihn allerdings nicht noch einmal verlesen, sondern werde vielleicht zu dem einen oder anderen Stellung nehmen. Ich glaube aber doch, dass es ein Thema ist - auch wenn wir gestern schon den ganzen Tag darüber diskutiert haben -, das für alle Abgeordneten wichtig ist und mit dem wir uns eingehend beschäftigen sollen.

 

Die Vorfälle und Missstände sind Anlass, einmal mehr über Kontrolle zu sprechen. Aber vor allem sind sie auch Anlass, ausführlich über die Zukunft der geriatrischen Zentren in Wien zu diskutieren. Unser Dringlicher Antrag soll auch dazu dienen, dass diese Diskussion verstärkt geführt wird und der Stillstand, der in der Weiterentwicklung des Wiener Gesundheitssystems

 

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