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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 25.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 102

 

Ich frage Sie: Was haben Sie in der Angelegenheit unternommen? Haben Sie die Unternehmung Krankenanstaltenverbund in irgendeiner Weise angewiesen? Und was sind Ihre Maßnahmen?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Es waren meine ständigen Maßnahmen, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass das Personal gerecht auf die Abteilungen verteilt ist. Das habe ich auch schon früher einmal dem Teilunternehmungsdirektor der Teilunternehmung 2 und der Frau Oberin Gerwin immer wieder mitgeteilt. Wann immer wir zusammen waren, habe ich gesagt, dass dafür Rechnung zu tragen ist, dass das Personal so verteilt ist, dass es nirgendwo zu einer gefährlichen Pflege kommt. Selbstverständlich war das auch meine ständige Weisung an den KAV, dass es niemals Personaleinsparungen im patientennahen Bereich geben darf. Das bedeutet eben die Krankenpflege am Bett, das bedeutet die medizinisch-technischen Dienste, das bedeutet die Ärzte, aber das bedeutet selbstverständlich auch das Verwaltungspersonal im unmittelbaren Bereich.

 

Diese Fälle werden noch einmal nachrecherchiert. Man sieht es im Allgemeinen Krankenhaus anders als bei den Gutachten. Wie gesagt, es sagen selbst alle Ärzte und auch Pflegepersonen, dass es bei einem Querschnittgelähmten nicht immer hundertprozentig zu verhindern ist, dass ein Dekubitus auftritt. Und weil gestern die Rede davon war, dass er ja wahnsinnige Schmerzen gehabt haben muss: Ein Querschnittgelähmter zeichnet sich leider dadurch aus, dass er dort keine Schmerzen und überhaupt keine eigene Mobilität hat. Das macht ja diese Pflege - vor allem, wenn er auch noch mit der Atmung und so weiter beeinträchtigt ist - so besonders schwierig. Er hatte auch eine entsprechende Dekubitusprophylaxe.

 

Es sagen aber alle, die mit diesen Patienten zu tun haben: Es lässt sich unter bestimmten Umständen nicht immer verhindern. Wir setzen natürlich alles daran, mit allen modernen Methoden, dass es nicht dazu kommt. Ich kann nur aus eigenen Erfahrungen sagen, dass ein Dekubitus unter besonderen Umständen wirklich nicht immer verhinderbar ist.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Somit ist die 2. Anfrage beantwortet.

 

Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP/03890/2003/0001-KVP/GM). Sie wurde von Herrn Dr Hahn gestellt und ist ebenfalls an Frau Dr Pittermann als amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Spitalswesen gerichtet: Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen, damit die zuständige MA 47 verstärkt ihre Aufsichts- und Kontrolltätigkeit in den städtischen Pflegeheimen wahrnimmt?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Herr Gemeinderat!

 

Wie ich bereits gestern in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage ausführlich dargestellt habe, ist die durch die MA 47 wahrgenommene Pflegeaufsicht ein zusätzliches zur internen Überprüfung, nämlich ein behördliches Kontrollelement. Derzeit sind drei Personen unmittelbar mit der Aufsicht befasst: eine juridische Leitung, eine administrative, insbesondere bei kommissionellen Überprüfungen, und eine Pflegesachverständige. Eine weitere Pflegesachverständige wurde von der MA 47 beantragt, genehmigt und ist im Auswahlverfahren.

 

Im Bedarfsfall kann zu Pflegefragen der konkreten Kontrolle in den stationären Pflegeeinrichtungen auf rund 140 MitarbeiterInnen des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes in der MA 47 als Qualitätssicherungsmaßnahme zurückgegriffen werden.

 

Außerdem unterstützt seit jeher und bei exakten Überprüfungen, in denen es auch sehr um den Zustand der BewohnerInnen geht, die MA 15 die MA 47 bei diesen Wahrnehmungs-, Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten sowohl in den städtischen als auch in den privaten Pflegeheimen, da die medizinischen Amtssachverständigen von der MA 15 gestellt werden und daher an diesen Überprüfungen teilnehmen.

 

Weiters stehen, weil hier ein breiterer Raum zu überprüfen ist, als Sachverständige MitarbeiterInnen von MA 12, MA 36B, MA 36C, MA 37, MA 59 und MA 68 zur Verfügung. Ebenso werden in der Aufsicht die MitarbeiterInnen der Wiener Patientenanwaltschaft beigezogen.

 

In Kürze - und das ist ja Ihnen allen bekannt - steht eine Fusionierung der MA 15 in hoheitlichen Aufgaben mit der MA 12 und der MA 47 bevor. Die behördliche Aufsicht über die Pflegeheime wird dann voll durch die MA 15 getragen werden, mit Ausnahme dessen, was jede Abteilung des Magistrats auch intern überprüfen muss.

 

In Zukunft wird die personelle Prüfkapazität dadurch intensiviert, dass die Aufsicht der städtischen Pflegeeinrichtungen, der Geriatriezentren, verstärkt noch durch die Innenrevision des Wiener Krankenanstaltenverbundes wahrgenommen wird, verstärkt durch den Patientenanwalt und den Ombudsmann. Die Prüftätigkeit der MA 47 beziehungsweise künftig der MA 15 muss zumindest einmal jährlich eine Überprüfung aller geriatrischen Einrichtungen in Wien vornehmen, und bei Beschwerden wie immer sofort.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Die erste Zusatzfrage.

 

GR Dr Johannes Hahn (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wir erwarten ja eigentlich alle schon sehr dringlich ein Pflegeheimgesetz, worin zumindest vorgesehen ist - und über die Intensität wird ja noch diskutiert -, in welchem Ausmaß Standards, Qualitätskriterien et cetera vorgegeben werden. Nach welchen Kriterien prüfen derzeit die Mitarbeiter der MA 47 die einzelnen Einrichtungen? Gibt es hier Standards? Oder gibt es sozusagen individuell auf die Häuser hin abzielende Überprüfungen?

 

Jedenfalls wäre es bei so einem eingeschränkten Personalstab, wie Sie ihn gerade skizziert haben - weil die 140 Quasi-Reservisten wahrscheinlich nicht wirklich

 

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