Tipps für Wohnungssuche und -weitergabe
- Wohnkosten und Finanzierung
- Klären, wer zu Verkauf oder Vermietung berechtigt ist
- Rechtsverhältnis der Wohnung
- Einmalzahlungen und Ablösen
- Maklerprovision
- Weitergabe einer Mietwohnung
Wohnkosten und Finanzierung
- Einmalzahlungen
- Miete
- Monatliche Betriebskosten
- Heizung und Strom
- Kredit
Problemfälle
- Was passiert, wenn ein Einkommen wegfällt? Bekomme ich Beihilfen?: Wohnbeihilfen und Unterstützungen
- Überhöhte Mieten: Anträge auf Herabsetzung (Hauptmietzinsprüfung) sind nur innerhalb von drei Jahren nach Mietvertragsabschluss bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten möglich.
Klären, wer zu Verkauf oder Vermietung berechtigt ist
- Grundbuchauszug: Grundbuchseinsicht - help.gv.at
- Kauf- oder Mietvertrag der Vermieterin oder des Vermieters
Rechtsverhältnis der Wohnung
- Miet-, Genossenschafts- oder Eigentumswohnung; Gemeindewohnung
- Haupt- oder Untermiete
- Zeitlich befristet oder unbefristet (Mietrecht)
- Geförderte Mietwohnungen dürfen von der Mieterin oder vom Mieter nicht weitervermietet werden.
- Keinen Miet- oder Kaufvertrag ohne vorherige Beratung unterschreiben (Auskunft und Hilfe: Mieterorganisationen oder Verein für Konsumenteninformation
Einmalzahlungen und Ablösen
- Investitionsablösen für nützliche Verbesserungen, die die Vormieterin oder der Vormieter getätigt hat (Miete darf nicht höher sein als beim vorigen Mietvertrag)
- Mietzinsvorauszahlung, wenn der Betrag einem bestimmten Zeitraum zugeordnet werden kann
- Baukostenzuschuss an eine gemeinnützige Bauvereinigung
- Keine Ablöse ohne echte Gegenleistung
- Ausnahmen:
- Wohnungen, die nach dem 30. Mai 1953 ohne Förderungsmittel gebaut wurden
- Anmietung von Eigentumswohnungen, die nach dem 8. Mai 1945 gebaut wurden
- Anmietung von Ein- und Zweifamilienhäusern, Zweit- und Dienstwohnungen
Ungesetzliche Ablösen können innerhalb von drei beziehungsweise zehn Jahren über die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten zurückgefordert werden. Auskunft und Hilfe bieten Mieterorganisationen oder der Verein für Konsumenteninformation.
Maklerprovision
Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler ist ein konzessionspflichtiger Beruf. Maklerinnen und Makler dürfen erst nach einer erfolgreichen Wohnungsvermittlung Provision verlangen.
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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