Wesentliche Neuerungen im Heizkostenabrechungsgesetz (HeizKG)
Neuerungen
- § 19 Abs. 1 und Abs. 3 HeizKG
Bei Belegen auf Datenträgern ist Einsicht in deren Ausdrucke zu gewähren. - § 24a HeizKG
Nachträgliche Inbetriebnahme einer Zusatzheizung
Weiterführende Information
- Heizkostenabrechnung - Aufgaben und Beratung der Wiener Schlichtungsstelle
- Weitere Informationen: Rechtsinformationssystem - Suche nach Bundesgesetzblättern, Suchbegriff: WRN 1999, BGBl.I Nr. 147/99
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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