Wesentliche Änderung des Richtwertgesetzes (RichtWG)
Änderung
§ 6 Abs. 1 RichtWG
Neufestlegung der Richtwerte bei 25-prozentiger Abweichung vom Baupreis- und Verbraucherpreisindex (bislang zehn Prozent)
Weiterführende Information
Rechtsinformationssystem - Suche nach Bundesgesetzblättern, Suchbegriff: WRN 2000, BGBl.I Nr. 36/2000
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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