Vor- und Familiennamen
Änderung des Familiennamens
- Nach der Eheschließung
- Nach Auflösung der Ehe
- Für uneheliche Kinder in den Familiennamen des Vaters im Zuge der Beurkundung der Geburt
- Für uneheliche Kinder in den Familiennamen des Vaters nach Beurkundung der Geburt
- Für Volljährige unehelicher Abstammung in den Namen des Vaters
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
Kontaktformular
