Notwendige Unterlagen - Personalausweisantrag
Sie besitzen einen nicht mehr als fünf Jahre abgelaufenen Reisepass:
- Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen)
- Ein aktuelles Passbild (nicht älter als sechs Monate) - den Passbildkriterien (1 MB PDF) entsprechend (Hochformat 3,5 mal 4,5 Zentimeter)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen:
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
- Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
- Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades beziehungsweise der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:
- Verleihungsurkunde
- Eintragbare akademische Grade
- Bei Diebstahl oder Verlust Ihres "alten" Personalausweises
- Bei volljährigen, nicht eigenberechtigten Personen
- Für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher
Urkunden müssen im Original oder in einer gerichtlich oder notariell beglaubigten Kopie vorgelegt werden. Bei ausländischen, nicht in internationaler Form abgefassten Urkunden muss zusätzlich eine Übersetzung von gerichtlich beeideten Dolmetscherinnen beziehungsweise Dolmetschern vorgelegt werden.
Wichtiger Hinweis
Im Einzelfall können vom Passservice weitere Dokumente verlangt werden, vor allem dann, wenn Zweifel an den Daten (beispielsweise unterschiedliche Schreibweisen) oder der Identität der Personalausweiswerberinnen beziehungsweise Personalausweiswerber bestehen.
Weiterführende Informationen
- Personalausweisantrag (zum Beispiel Kosten, Zuständigkeit, Voraussetzungen)
- Alles rund um das Passservice
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
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