Aufenthalt für EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen

Anmeldebescheinigung

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz haben und länger als 3 Monate in Österreich leben wollen, benötigen Sie eine Anmeldebescheinigung.

Sie müssen die Anmeldebescheinigung spätestens 4 Monate nach der Einreise beantragen.

Bescheinigung des Daueraufenthalts

Wenn Sie sich mindestens 5 Jahre durchgehend in Österreich aufgehalten haben und während dieser Zeit die Voraussetzungen für das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht erfüllt haben, können Sie eine Bescheinigung des Daueraufenthaltes beantragen.

Bescheinigung des Daueraufenthalts für EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen

Lichtbildausweis

Wenn Sie eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts haben oder beantragen, können Sie auch einen Lichtbildausweis beantragen. Dieser hat das Format einer Scheckkarte und gilt als Identitätsdokument.

Lichtbildausweis für EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen

Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV - Brexit

Sie sind britische*r Staatsangehörige*r und leben schon seit vor dem 31. Dezember 2020 rechtmäßig in Österreich. Oder Sie sind mit einer solchen Person verwandt, verheiratet oder verpartnert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV erhalten.

Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV - Brexit

Sie haben eine Legitimationskarte?

Mit einer Legitimationskarte halten Sie sich bereits rechtmäßig in Österreich auf und brauchen keine weitere Dokumentation Ihres unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts. Sie können zusätzlich eine Anmeldebescheinigung beantragen. mehr

Österreichisches Aufenthaltsrecht für Inhaber*innen von Legitimationskarten

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an servicecenter@ma35.wien.gv.at. Das Team der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) informiert Sie gerne.

Kontakt zum Fachbereich Einwanderung (MA 35)

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