Informationen für AbfallsammlerInnen und AbfallbehandlerInnen

Verpflichtung zur Übermittlung einer Jahresabfallbilanz

Sammlerinnen und Sammler sowie Behandlerinnen und Behandler haben Jahresabfallbilanzen, die gefährliche und nicht gefährliche Abfälle umfassen, gemäß Abfallbilanzverordnung 2008 bis spätestens 15. März jeden Jahres im Wege des elektronischen Registers des Lebensministeriums einzubringen.

Die erstellte Jahresabfallbilanz hat einem vorgegebenen Schnittstellenformat zu entsprechen und ist in einem mehrstufigen Prozess elektronisch in das EDM-Portal hochzuladen.

Videoanleitung zur Erstellung einer Jahresabfallbilanz

Als Hilfestellung wurde seitens der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) eine Videoanleitung erstellt, die das Meldungsprozedere für die Abfallbilanz Schritt für Schritt zeigt. In dem zirka siebenminütigen Video werden die Voraussetzungen zum Einbringen der Meldung und insbesondere die Stolpersteine, die auftreten können, gezeigt. Die Videoanleitung soll Sie dabei unterstützen, Ihre Jahresabfallbilanzmeldung korrekt einzubringen.

Beratungsangebot der Wirtschaftskammer Wien

Die Wirtschaftskammer Wien stellt über die Unternehmensberatung des WIFI Wien eine geförderte Beratung zur erstmaligen Erstellung der Abfallbilanz zur Verfügung.

Anmeldung zur Beratung

Tool zum Führen der Abfallaufzeichnungen und zum Erstellen einer Abfallbilanz

Die kostenlose Software eADok (elektronische Abfalldokumentation) ist ein elektronisches Hilfsinstrument und dient als Aufzeichnungs-, Bilanzierungs- und Meldesystem für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Diese Applikation wurde von der Firma oekobits in Kooperation mit dem Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Abfallwirtschaft und Umweltrecht und dem Lebensministerium entwickelt.

Mit der aktuellen Version können die Anforderungen an Abfallaufzeichnungen gemäß Abfallnachweisverordnung 2003 und Abfallbilanzverordnung 2008 erfüllt werden. Weiters ermöglicht das Tool Bilanzierungen gemäß Abfallbilanzverordnung 2008.

Verwendung

  • Abfallbilanzmeldungen ab 2010 sind nur noch in elektronischer Form einzubringen.
  • Es gibt seitens der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) keine technische Unterstützung für die Anwendung. Vor dem Einspielen einer Update-Version ist unbedingt eine Datensicherung durchzuführen.

Aktuelle eADok-Version - Download und weiterführende Informationen

Registrierungsverpflichtung für AbfallsammlerInnen und AbfallbehandlerInnen

Für Abfallsammlerinnen, Abfallsammler, Abfallbehandlerinnen und Abfallbehandler ist vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung beim EDM-Portal erforderlich.

Bei Fragen steht der EDM-Helpdesk zur Verfügung. Telefonnummer: +43 1 313 04-8000

Sammlung und/oder Behandlung von Abfällen

  • Antragsformular: 28 KB PDF226 KB RTF
    • Antragsbeilage 1 - Nutzungsvertrag: 11 KB PDF55 KB RTF
    • Antragsbeilage 2 - Verlässlichkeitserklärung für die Sammlung/Behandlung von gefährlichen Abfällen: 16 KB PDF48 KB RTF
    • Antragsbeilage 3 - Verlässlichkeitserklärung für die Sammlung/Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen: 16 KB PDF42 KB RTF
    • Antragsbeilage 4 - Anordnungsbefugnis für die Sammlung/Behandlung von gefährlichen Abfällen: 7 KB PDF38 KB RTF
    • Antragsbeilage 5 - Anordnungsbefugnis für die Sammlung/Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen: 8 KB PDF41 KB RTF

Genehmigung von mobilen Behandlungsanlagen

Antrag zur Genehmigung einer mobilen Behandlungsanlage gemäß § 52 AWG 2002: 124 KB PDF86 KB RTF

Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen

Abfallbehandlungsanlagen - Erforderliche Unterlagen: 27 KB PDF163 KB RTF

Informationen zum Begleitschein

Die Übergabe von gefährlichen Abfällen muss mit einem Begleitschein gemäß Anhang 2 der Abfallnachweisverordnung dokumentiert werden. Weitere Vorgaben zur Verwendung von Begleitscheinen: Wichtige Punkte in der Abfallnachweisverordnung

Innerbetriebliche Behandlung von gefährlichen Abfällen

Abfallerzeugerinnen und Abfallerzeuger, die ihre im Betrieb anfallenden gefährlichen Abfälle selbst behandeln (das heißt verwerten oder beseitigen), haben nach § 8 Abfallnachweisverordnung 2003 vierteljährlich eine Meldung an den Landeshauptmann zu erstatten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Meldung über die innerbetriebliche Abfallbehandlung auch mittels Jahresabfallbilanzmeldung gemäß Abfallbilanzverordnung erfolgen (vergleiche § 11 Abs. 5 der Abfallbilanzverordnung).

Weitere Meldepflichten

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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