Informationen für AbfallsammlerInnen und AbfallbehandlerInnen
- Verpflichtung zur Übermittlung einer Jahresabfallbilanz
- Tool zum Führen der Abfallaufzeichnungen und zum Erstellen einer Abfallbilanz
- Registrierungsverpflichtung für AbfallsammlerInnen und AbfallbehandlerInnen
- Sammlung und/oder Behandlung von Abfällen
- Genehmigung von mobilen Behandlungsanlagen
- Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen
- Informationen zum Begleitschein
- Innerbetriebliche Behandlung von gefährlichen Abfällen
- Weitere Meldepflichten
Verpflichtung zur Übermittlung einer Jahresabfallbilanz
Sammlerinnen und Sammler sowie Behandlerinnen und Behandler haben Jahresabfallbilanzen, die gefährliche und nicht gefährliche Abfälle umfassen, gemäß Abfallbilanzverordnung 2008 bis spätestens 15. März jeden Jahres im Wege des elektronischen Registers des Lebensministeriums einzubringen.
Die erstellte Jahresabfallbilanz hat einem vorgegebenen Schnittstellenformat zu entsprechen und ist in einem mehrstufigen Prozess elektronisch in das EDM-Portal hochzuladen.
Videoanleitung zur Erstellung einer Jahresabfallbilanz
Als Hilfestellung wurde seitens der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) eine Videoanleitung erstellt, die das Meldungsprozedere für die Abfallbilanz Schritt für Schritt zeigt. In dem zirka siebenminütigen Video werden die Voraussetzungen zum Einbringen der Meldung und insbesondere die Stolpersteine, die auftreten können, gezeigt. Die Videoanleitung soll Sie dabei unterstützen, Ihre Jahresabfallbilanzmeldung korrekt einzubringen.
Beratungsangebot der Wirtschaftskammer Wien
Die Wirtschaftskammer Wien stellt über die Unternehmensberatung des WIFI Wien eine geförderte Beratung zur erstmaligen Erstellung der Abfallbilanz zur Verfügung.
Tool zum Führen der Abfallaufzeichnungen und zum Erstellen einer Abfallbilanz
Die kostenlose Software eADok (elektronische Abfalldokumentation) ist ein elektronisches Hilfsinstrument und dient als Aufzeichnungs-, Bilanzierungs- und Meldesystem für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Diese Applikation wurde von der Firma oekobits in Kooperation mit dem Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Abfallwirtschaft und Umweltrecht und dem Lebensministerium entwickelt.
Mit der aktuellen Version können die Anforderungen an Abfallaufzeichnungen gemäß Abfallnachweisverordnung 2003 und Abfallbilanzverordnung 2008 erfüllt werden. Weiters ermöglicht das Tool Bilanzierungen gemäß Abfallbilanzverordnung 2008.
Verwendung
- Abfallbilanzmeldungen ab 2010 sind nur noch in elektronischer Form einzubringen.
- Es gibt seitens der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) keine technische Unterstützung für die Anwendung. Vor dem Einspielen einer Update-Version ist unbedingt eine Datensicherung durchzuführen.
Aktuelle eADok-Version - Download und weiterführende Informationen
Registrierungsverpflichtung für AbfallsammlerInnen und AbfallbehandlerInnen
Für Abfallsammlerinnen, Abfallsammler, Abfallbehandlerinnen und Abfallbehandler ist vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung beim EDM-Portal erforderlich.
Bei Fragen steht der EDM-Helpdesk zur Verfügung. Telefonnummer: +43 1 313 04-8000
Sammlung und/oder Behandlung von Abfällen
- Antragsformular: 28 KB PDF • 226 KB RTF
- Antragsbeilage 1 - Nutzungsvertrag: 11 KB PDF • 55 KB RTF
- Antragsbeilage 2 - Verlässlichkeitserklärung für die Sammlung/Behandlung von gefährlichen Abfällen: 16 KB PDF • 48 KB RTF
- Antragsbeilage 3 - Verlässlichkeitserklärung für die Sammlung/Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen: 16 KB PDF • 42 KB RTF
- Antragsbeilage 4 - Anordnungsbefugnis für die Sammlung/Behandlung von gefährlichen Abfällen: 7 KB PDF • 38 KB RTF
- Antragsbeilage 5 - Anordnungsbefugnis für die Sammlung/Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen: 8 KB PDF • 41 KB RTF
Genehmigung von mobilen Behandlungsanlagen
Antrag zur Genehmigung einer mobilen Behandlungsanlage gemäß § 52 AWG 2002: 124 KB PDF • 86 KB RTF
Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen
Abfallbehandlungsanlagen - Erforderliche Unterlagen: 27 KB PDF • 163 KB RTF
Informationen zum Begleitschein
Die Übergabe von gefährlichen Abfällen muss mit einem Begleitschein gemäß Anhang 2 der Abfallnachweisverordnung dokumentiert werden. Weitere Vorgaben zur Verwendung von Begleitscheinen: Wichtige Punkte in der Abfallnachweisverordnung
- Begleitschein für gefährliche Abfälle: 443 KB PDF • 1,8 MB RTF
- Ausfüllhilfe für den Begleitschein: 98 KB PDF • Teil 1: 9 MB RTF Teil 2: 9 MB RTF Teil 3: 9 MB RTF
- Muster eines ausgefüllten Begleitscheines: 123 KB PDF • 1,8 MB RTF
Innerbetriebliche Behandlung von gefährlichen Abfällen
Abfallerzeugerinnen und Abfallerzeuger, die ihre im Betrieb anfallenden gefährlichen Abfälle selbst behandeln (das heißt verwerten oder beseitigen), haben nach § 8 Abfallnachweisverordnung 2003 vierteljährlich eine Meldung an den Landeshauptmann zu erstatten.
- Formular zur Erfüllung der Meldepflicht: 172 KB RTF
- Erläuterungen zum Formular: 20 KB PDF • 12 KB RTF
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Meldung über die innerbetriebliche Abfallbehandlung auch mittels Jahresabfallbilanzmeldung gemäß Abfallbilanzverordnung erfolgen (vergleiche § 11 Abs. 5 der Abfallbilanzverordnung).
Weitere Meldepflichten
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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