2.8.4 Checkliste für mobile Anwendungen
Dienststellen, die Inhalte für mobile Nutzung anbieten wollen, haben folgenden Fragenkatalog zu beachten und ihren bestehenden Web-Auftritt anhand dessen kritisch zu hinterfragen:
- Ziel
- Welches Organisationsziel hat die Dienststelle zu erfüllen, welche Aufgaben für die Kommunikation sind daraus abzuleiten?
- Ist mobile Kommunikation dabei ein zielführendes Werkzeug?
- Zielgruppe(n)
- Wer sind die Kundinnen und Kunden der Dienststelle?
- Welche Anforderungen stellen sie an die Dienststelle, welche Bedürfnisse haben sie?
- In welchen Lebenslagen befinden sie sich?
- Dienstleistungsangebot
- Welche Dienstleistung(en) bzw. Informationen bietet die Dienststelle an?
- Für welche Lebenslage bietet die Dienststelle Angebote?
- Ist es notwendig bzw. wichtig diese Angebote mobil abrufen zu können?
- Ist es zielführend eine Web-App zur Verfügung zu stellen?
- Ist der bisherige Webinhalt der Dienststelle für eine mobile Nutzung geeignet und ist er für eine mobile Nutzung aufbereitet?
Wenn nicht: Welche Inhalte müssen überarbeitet, welche gelöscht werden?
- Inhalt - Mindestanforderungen
- Verpflichtend für alle Dienststellen sind folgende Daten optimiert für mobile Anwendungen zur Verfügung zu stellen: Adressen, Öffnungszeiten, Telefonnummern und Zuständigkeiten müssen für die Bürgerinnen und Bürger im mobilen Web leicht auffindbar sein.
- Nutzen für Zielgruppen
- Welchen Vorteil hat es für die Kundinnen und Kunden, wenn sie diese Dienstleistung bzw. Information mobil abrufen können bzw. sie als Web-App zur Verfügung steht?
- Ressourcen
- Verfügt die Dienststelle über die notwendigen Ressourcen, um Inhalte, die mobil zur Verfügung gestellt werden sollen, zu pflegen und aktuell zu halten?
- Verfügt die Dienststelle über Ressourcen, um Leistungen Dritter zu entgelten (Web-Apps)?
Ansprechpartner für Fragen zu mobilen Anwendungen aus Kommunikationssicht sowie zur Konzeption und Umsetzung dieser ist die wien.at-Redaktion.
Für technische Fragen steht die IKT-Betreuung der MA 14 zur Verfügung.
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