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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 84

 

Warum, meine Damen und Herren, hat sich die Lage derartig zugespitzt? - Die Antwort lautet: Es ist der Fluch der bösen Tat, der bösen Tat von Herrn Bgm Ludwig und Herrn Abg. Chorherr.

 

Was meine ich damit? - Ich erinnere Sie an eine Pressekonferenz von Herrn Bgm Ludwig und Herrn Abg. Chorherr am 6.4.2018. Ich zitiere aus der Medienberichterstattung, Überschrift: „Wiener Bauordnung neu. Das sind die Eckpunkte. Die Novelle soll einfachere und günstigere Verfahren sowie deutlich verbesserten Schutz für historische nicht denkmalgeschützte Gebäude bringen, so Rot-Grün.“ Weiter im Zitat: „Der Entwurf der Novelle 2018 zur Bauordnung für Wien liegt nun vor."

 

Meine Damen und Herren, abgesehen von einzelnen Mitgliedern der Stadtregierung: Wer an den Bildschirmen, wer in Wien, wer von den interessierten Medien, wer von den Entscheidungsträgern, den Landtagsabgeordneten kennt diesen Entwurf? - Kein Bürger, keine Bürgerinitiative, niemand kennt diesen Entwurf!

 

Aber es gibt eine Gruppe, die durch diese Pressemeldung von Herrn Bgm Ludwig und Herrn Abg. Chorherr rechtzeitig auf das vorbereitet wurde, was kommt, und das ist dann wunderbar in der Pressekonferenz zelebriert worden. Deutlicher kann man die Bauträger, denen ja Kollege Chorherr nicht ganz fremd steht, nicht informieren, warnen: Burschen, da kommt jetzt ein deutlich verbesserter Schutz für Gebäude mit einer De-facto-Abschaffung der technischen Abbruchreife, mit Schutzzoneninseln, wie das bezeichnet wird, dass auch einzelne Gebäude als Schutzzonen ausgewiesen werden können und dass sich dieser Schutz auch auf Gebäude vor dem Baujahr 1.1.1945 beziehen wird. Ja, so weit so gut. Diese Gruppe, nämlich die Gruppe der Hauseigentümer und der Immobilienbauträger, ist damit ausdrücklich vorgewarnt worden, und das ist die böse Tat.

 

Jetzt kann man sich noch überlegen, ob die böse Tat in Form der Pressekonferenz und der begleitenden medialen Berichterstattung unabsichtlich war oder ob das mit Absicht und geschickt so gemacht worden ist. Jetzt sage ich, die Frage kann dahingestellt bleiben, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Herr Bgm Ludwig und auch Kollege Chorherr etwas in diesem Bereich unbedacht machen. Das ist kein Hoppala, es ist der Eindruck, dass da ganz gezielt vorgewarnt, angekündigt wurde.

 

Und jetzt müssen wir mit dem Fluch der bösen Tat leben. Ich erinnere Sie daran: Es gibt noch immer keinen Entwurf dieser Bauordnung, es gibt nur die Warnung für die Bauträger: Burschen, passt auf, da kommt etwas! Und - Zitat - die Überschrift: Alleine diese Woche mindestens acht Häuser vor dem Abriss. Und was machen jetzt die Täter? Was macht die Stadtregierung? Unterstellen wir, das Ganze war unbewusst, war ein Hoppala, es wird Sorge geheuchelt, da muss man etwas tun. Was machen sie? - Sie legen einen Initiativantrag vor.

 

Meine Damen und Herren, da wird uns jetzt vorgegaukelt, dass quasi dieser Initiativantrag, das Werkzeug des Initiativantrages notwendig ist, weil die Zeit so drängt und man ja Schaden verhindern muss, Schaden, den man selber ausgelöst hat, gezielt oder nicht gezielt. Diesen Schaden, diese Abbruchwelle, die jetzt über Wien drüberrollt, hat man selber ausgelöst. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Sie sagen, dass es also wegen des Zeitdrucks keine Regierungsvorlage mit öffentlicher Auflage und der Möglichkeit zur Prüfung und Stellungnahme für die Bürger und für Bürgerinitiativen gibt, weil die Zeit drängt. Jetzt sage ich Ihnen: Es wäre genügend Zeit gewesen, auch bei einem Initiativantrag die Sorge, die Sie vortäuschen, mit den beteiligten Bürgern, mit den Bürgerinitiativen abzustimmen, damit man auf dieser Grundlage zu einer ordentlichen Formulierung des Initiativantrages kommt.

 

Es ist schon aufgezeigt worden, welche Hoppalas in diesem Initiativantrag enthalten sind, wo er in manchen Stellen sogar dem vorgegebenen Ziel mehr zu schaden als zu nützen droht. Das ist mit schlampigen, ungeschickten Formulierungen in aller Heimlichkeit gemacht worden, kein Einbeziehen von Bürgern, kein Einbeziehen von Bürgerinitiativen, was auch bei einem Initiativantrag möglich gewesen wäre, was in Ihrer Hand gelegen wäre.

 

Wenn der Schaden nicht so groß wäre, der Schaden der bereits eingetreten ist, könnte man fast sagen. Ich muss jetzt aufhören, das aufzuzeigen, weil man Mitleid haben muss, weil vorgestern von der Regierungspartei ein Abänderungsantrag zum Initiativantrag vorgelegt worden ist, meine Damen und Herren. Die Regierungspartei, die das an sich alles in der Hand hat, bringt es nicht zusammen, einen ordentlichen Gesetzwerdungsprozess einzuleiten und muss sogar zum Initiativantrag noch einen Abänderungsantrag einbringen, damit wenigstens ansatzweise das passiert, was Sie vortäuschen, dass Sie wollen, nämlich den Schutz des Stadtbildes. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wir Freiheitlichen gehen einen anderen Weg. Wir haben den Initiativantrag, nachdem wir ihn kurzfristig zum quasi spätestmöglichen Zeitpunkt vor der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt bekommen haben, in der Folge mit Vertretern der Bürgerinitiativen, insbesondere auch mit der Initiative Denkmalschutz beraten. Auf diesen Informations- und Meinungsaustausch gestützt, haben wir einen Abänderungsantrag erarbeitet, der heute schon zitiert wurde und den Kollege Alexander Pawkowicz präsentieren, begründen und einbringen wird.

 

Wenn Ihnen wirklich das Ziel des Stadtbildes, das Ziel der Erhaltung wertvoller Gebäude für das Stadtbild am Herzen liegt, dann werden Sie unserem Abänderungsantrag zustimmen. Wenn Sie dem Abänderungsantrag nicht zustimmen, bin ich wieder bei dem, was ich eingangs gesagt haben: Tarnen und Täuschen, die rot-grüne Regierungsstrategie ist Tarnen und Täuschen.

 

Jetzt noch eine Anregung und ein dringendes Anliegen: Es wird zu Recht über das wichtige übergeordnete Ziel der Stadtbilderhaltung gesprochen und an wirksamen Maßnahmen gearbeitet. Wir Freiheitliche setzen uns auch dafür ein, dass es tatsächlich zu wirksamen Maßnahmen zum Schutz und zur Stadtbilderhaltung kommt.

 

Es gibt aber ein weiteres wichtiges Motiv für den Bauordnungsgesetzgeber, besonders im Bereich des Gebäudeabbruchs. Dabei geht es um Menschen, dabei

 

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