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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 84

 

geht es um die Gruppe der Menschen, die in den Abbruchhäusern leben, es geht um die Mieterinnen und Mieter und um den Schutz der Interessen dieser Mieterinnen und Mieter, meine Damen und Herren.

 

Die Mieter werden häufig zum Spielball der Spekulanten und werden häufig unter Druck gesetzt, werden gelinde gesagt aus den Häusern gemobbt. Daher unser Anliegen an die Landesregierung und unsere Einsatzzusage an die Betroffenen: Die berechtigten Interessen der Mieter sind auch auf Bauordnungsebene bestmöglich zu schützen. Wir werden uns die Bauordnungsnovelle, wenn uns jemals ein Entwurf vorgelegt werden sollte, sehr genau auch unter diesem Aspekt ansehen, meine Damen und Herren. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster hat sich Herr Abg. Dr. Stürzenbecher zu Wort gemeldet. - Bitte sehr.

 

12.13.46

Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ)|: Sehr geehrtes Mitglied der Landesregierung! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Zuerst möchte ich auf die Ausführungen von Kollegen Wansch zur Transparenz unserer Sitzungen Folgendes sagen: Zum einen ist es sehr leicht - deshalb grüße ich auch alle Zuseherinnen und Zuseher an den Bildschirmen -, über „wien.gv.at“ unseren Sitzungen zuzuschauen, und das passiert auch sehr häufig. Es gibt dort nicht nur die Möglichkeit, dass man die Sitzung verfolgt, sondern es gibt dort auch die Rednerliste, die Tagesordnung, eine Übersicht und alles. Das, glaube ich, ist durchaus eine gewisse Transparenz.

 

Zweitens erinnere ich daran, dass wir im Geschäftsordnungskomitee, das wir gehabt haben, ja durchaus schon sehr konstruktiv diskutiert haben, wie wir diese Transparenz und auch das Aufzeichnen von einzelnen Beiträgen, und so weiter weiterentwickeln können, und waren da auch guten Weges unterwegs. Und was war? - Weil wir den Antrag auf die Untersuchungskommission des KH Nord eingebracht haben, waren dann leider die Oppositionsparteien beleidigt und haben gesagt, dass sie jetzt in diesem Geschäftsordnungskomitee nicht weiterarbeiten. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das hast du nicht ganz kapiert! Das war schon ein bisschen anders! Ihr habt die Vereinbarung gebrochen!) - Das war so, wie ich es jetzt gesagt habe. Ich hoffe, dass ihr wieder reinkommt und dass wir das weiter diskutieren und dann weiterentwickeln. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Jedenfalls war von uns aus gesehen der Wille zur vollen Transparenz da, aber natürlich muss das irgendwie seinen ordnungsgemäßen Gang gehen, und so haben wir das auch vorgesehen. Das ist das eine.

 

Das Zweite, das Procedere hier, ist auch vollkommen logisch und wie es im Nationalrat - das habe ich schon im Ausschuss gesagt - schon hunderte Male in den letzten Jahrzehnten geschehen ist, wurscht, welche Regierung oder Regierungsform, dass man eher von der Regierung relativ oft die langfristigen, die komplizierteren Sachen mit zuerst interner Begutachtung vorbringt, dann externer Begutachtung und das dann beschließt, und dass man Sachen, die sehr schnell gehen sollen - und heute haben wir so eine - mit Initiativantrag macht. Da gibt es dann auch Abänderungsanträge, und auch das kommt hunderte Mal im Parlamentarismus vor. Das ist keine Schlamperei, sondern das ist einfach die sinnvolle Vorgangsweise, zu der wir uns bekennen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Aber jetzt zur Sache selbst: Ich möchte noch einmal erinnern - da muss ich sogar dem Kollegen Wansch danken, dass er das teilweise auch schon gemacht hat -, dass wir eine ganz große Bauordnungsnovelle vorhaben. Die Bauordnung ist übrigens von den Landesgesetzen, die wir als Gesetzgeber zu behandeln haben, wahrscheinlich so ziemlich die wichtigste Materie oder ist zumindest unter den wichtigsten Materien. Das hat Kollege Chorherr auch schon richtig dargelegt. Deshalb braucht es in der Regel schon seine Zeit, deshalb ist es auch so richtig: interne Begutachtung, externe Begutachtung, Beschlussfassung im Herbst und mit 1.1.2019 Inkrafttreten.

 

Natürlich war es aber dann richtig, nachdem sinnvollerweise im Sinn der Transparenz die Eckpunkte der künftigen Novelle vorgestellt worden sind, dass man dann, wenn man ein Problem erkennt, mit dem Initiativantrag dieses löst. Jetzt stellt man sich vor, Michael Ludwig und Christoph Chorherr hätten das nicht der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir können ja nicht im geheimen Kämmerlein die Gesetze vorbereiten und sie dann, ohne dass die Öffentlichkeit irgendeine Kenntnis davon hat, hier einbringen und beschließen, bevor irgendein Hauseigentümer davon Kenntnis erlangt. Das ist unmöglich, und da würden Sie uns erst recht kritisieren, und dann vielleicht zu Recht kritisieren, und genau das wollen wir nicht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Deshalb ist es seinen Weg gegangen. Wir haben die umfassende Novelle mit Vereinfachung und Beschleunigung und Kostenreduktion bei Verfahren, Erleichterungen bei der Stellplatzverpflichtung, schnellere Mobilisierung von Bauland, Verbot von kurzfristigen Vermietungen zu Beherbergungszwecken - da ein noch sehr sanfter Versuch, Airbnb eben dorthin einzugrenzen, wo es sachlich gerechtfertigt ist. Dann gibt es den deutlich verbesserten Schutz für Gebäude, das ziehen wir jetzt vor, Vereinfachung des Planungsverfahrens, verbesserter Klima- und Umweltschutz, Energieraumplanung, Begrenzung des großflächigen Einzelhandels.

 

Das ist also ein ganz, ganz umfassendes Reformwerk, das natürlich gut beraten werden muss. Auf Grund der konkreten Probleme, die wir jetzt gesehen haben, dass manche Hauseigentümer - man darf ja nicht verallgemeinern, die meisten sind ja verantwortungsbewusst, nehme ich einmal an - hier eben Vorteile für sich herausschlagen wollen, die meiner Ansicht nach sachlich nicht gerechtfertigt sind und vor allem zu Lasten der Stadt wären, schieben wir mit einem Initiativantrag einen Riegel vor. Der liegt ja vor, aber für die Zuseher werde ich doch, auch wenn das jetzt ein bisschen juristisch klingt, noch einmal im Einzelnen darlegen, was da im Konkreten geplant ist.

 

Der erste Punkt betrifft die Schutzzonen, dass hier in seinem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdiges Gebiet dieser Schutzzone grundsätzlich auch einzelne

 

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