«  1  »

 

Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 55

 

Lesung vornehmen lassen. – Es erfolgt kein Widerspruch.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 3: Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 94, 24. Novelle, die Vertragsbedienstetenordnung 95, die Besoldungsordnung 94, die Pensionsordnung 1995, das Wiener Verwaltungssenatsdienstrechtsgesetz 1995, das Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz und das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für die von der Stadt Wien anzustellenden Kindergartenpädagoginnen und –pädagogen, Hortpädagoginnen und -pädagogen geändert werden. Frau StRin Frauenberger! Ich bitte um die Einleitung der Verhandlung.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Poststück.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Puller. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Ingrid Puller (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte es ganz kurz machen: Grundsätzlich enthält der vorliegende Entwurf Positives wie zum Beispiel Verbesserungen zum Diskriminierungsverbot oder Verbesserungen betreffend die Pflegefreistellung. Wir werden diesem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen.

 

Aber wie kann es anders sein? – Wo Verbesserungen sind, gibt es auch Verschlechterungen. Daher stellen wir zwei Abänderungsanträge zu zwei Teilbereichen, in denen es unserer Ansicht nach zu unverständlichen Verschärfungen kommt.

 

Der erste Antrag betrifft Ausschließungsgründe für eine Anstellung. Bisher waren Jugendstraftaten bei einer Verurteilung ausgenommen. Dies fällt im jetzigen Entwurf weg, und es werden Erschwernisse bei Ausschließungsgründen für eine Anstellung von jugendlichen Straftätern ausgenommen, was natürlich eine massive Erschwerung der Wiedereingliederungsmöglichkeit für verurteilte jugendliche StraftäterInnen darstellt. Daher fordern wir in unserem ersten Abänderungsantrag, den Klammerausdruck „ausgenommen auf Grund von Jugendstraftaten“ wieder einzufügen.

 

Unser zweiter Abänderungsantrag betrifft die Verschärfung bei den Entlassungstatbeständen. Der vorliegende Entwurf sieht in der Dienstordnung eine Verschärfung bei Entlassungen auf Grund strafrechtlicher Verurteilungen vor. – Wir sind der Meinung und fordern in unserem zweiten Abänderungsantrag, dass die bisherige Regelung, die da lautet: „Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe“, ausreicht.

 

Zum Abschluss teile ich mit, dass wir dem nicht zustimmen können, dass der Antrag auf ein Freijahr im neuen Entwurf ausschließlich auf ein sechsjähriges Dienstverhältnis zur Stadt Wien beschränkt wird und nicht, wie bisher, zu einer Gebietskörperschaft. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Ekkamp. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Franz Ekkamp (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Geschätzte Damen und Herren!

 

Auch ich kann es kurz gestalten. Ich möchte einen gemeinsamen Antrag von SPÖ, ÖVP, GRÜNEN und FPÖ einbringen, denn ich weiß, und wir wissen alle, dass sich die Gesellschaft auch im Familienleben verändert und dass es immer mehr getrennt lebende Familienmitglieder gibt. Das ist eigentlich kein Problem. Problematisch wird es nur, wenn es um die Kinder der beiden Elternteile geht, und zwar insbesondere dann, wenn sie schwer krank sind oder einen schweren Unfall hatten.

 

Ich glaube, man braucht über die moralische Verpflichtung beider Elternteile nicht zu diskutieren, aber leider spricht das Gesetz derzeit, wenn eine Pflege notwendig wird, nur von einem gemeinsamen Haushalt, und dadurch wird die notwendige Pflege oft erschwert oder ist gar nicht möglich.

 

Daher soll dieser Antrag den neuen Anforderungen Rechnung tragen und eine rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass im Fall schwerst erkrankter oder verunglückter Kinder bei Inanspruchnahme der Pflegefreistellung der gemeinsame Haushalt entfällt:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, in Umsetzung des Regierungsprogramms die rechtliche Möglichkeit für die Pflegefreistellung und das Familienhospiz zur Betreuung schwerst erkrankter oder verunglückter Kinder auch dann zu schaffen, wenn diese Kinder nicht im gemeinsamen Haushalt mit der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer beziehungsweise der oder dem Bediensteten leben.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt."

 

Gestatten Sie mir noch zwei, drei Bemerkungen zu den Abänderungsanträgen der Grünen Fraktion.

 

Der erste betrifft die Ausschließungsgründe, und zwar den Wegfall der Ausnahme bei den Jugendstraftaten. – Diesbezüglich wurde gemeint, dass das bei der Wiedereingliederung von Jugendlichen eine Erschwernis darstelle. Ich denke, bei genauem Studium der Novelle kann man feststellen, dass nicht verhindert wird, dass die Aufnahme eines Jugendlichen in ein vertragliches Dienstverhältnis trotz einer Verurteilung möglich ist. Und auch das Jugendgerichtsgesetz bestimmt, dass die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Jugendstraftat abzusehen hat, die nur mit einer Geldstrafe oder mit nicht mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular