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Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 55

 

Nächster Punkt – die Behinderten: Es wurden schon – wie ich glaube – von drei Behindertenorganisationen Stellungnahmen zum Wiener Antidiskriminierungsgesetz abgegeben. Es ist auch schon erwähnt worden, dass zu Beginn kein Interesse seitens der Behinderten bestand, mit in dieses Wiener Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen zu werden, weil man damals große Hoffnungen ins Bundesbehindertengesetz gesetzt hat. Diese Hoffnungen haben sich allerdings nicht erfüllt. Deshalb sind wir jetzt sehr wohl auch mit den Behindertenorganisationen in Kontakt getreten, und wir haben auf Wiener Ebene – was auch den Organisationen durchaus bewusst ist – in den diversen Materiengesetzen sehr viel im Sinne der Antidiskriminierung von Behinderten geregelt, und zwar etwa im Baubereich, im Wohnbereich, im Veranstaltungsbereich, bei den Steuern und Abgaben, bei den Jugendlichen, bei Wohlfahrts- und Gesundheitsmaßnahmen, beim Bedienstetenschutz und auch im Wiener Dienstrecht. In all den entsprechenden Materiengesetzen hat es Möglichkeiten gegeben, auf Wiener Ebene Antidiskriminierungsregelungen für Behinderte zu treffen, und das haben wir getan.

 

Darüber hinaus wird es in enger Abstimmung mit dem Ressort Gesundheit und Soziales eine Novellierung des Wiener Behindertengesetzes geben. Es ist vorgesehen, im Rahmen einer Arbeitsgruppe, in die auch die einzelnen Interessensverbände eingebunden sind, gemeinsam zu einer Modernisierung dieses Gesetzes zu kommen. Damit haben wir tatsächlich schon begonnen, da gibt es schon die entsprechende Kommunikation, und das ist auch der Grund dafür, warum wir die Behinderten in dieser Novelle nicht berücksichtigt haben.

 

Noch ein Punkt zur Geschlechtsidentität beziehungsweise zur sexuellen Orientierung: Gerade das Wiener Antidiskriminierungsgesetz war ein ganz wichtiger Schritt zur Antidiskriminierungspolitik betreffend Homosexuelle und Lesben, aber auch Transgender-Personen.

 

Damit bringe ich noch einmal zur Sprache, was wir heute schon erwähnt haben und was ich auch schon am Anfang zur Historie dieses Gesetzes gesagt habe: Wir können durchaus stolz sein auf unser Wiener Antidiskriminierungsgesetz. Die nunmehrige Ausweitung auf das Geschlecht und auch im Zusammenhang mit sexueller Belästigung sind ein logischer und konsequenter nächster Schritt bei der Adaptierung dieses Gesetzes, das die Wienerinnen und Wiener vor Antidiskriminierung schützen soll und kann. Und das ist auch gut so.

 

Ich bitte um Zustimmung zu diesen Vorschlag. – Danke schön. (Beifall ei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Abänderungsanträge.

 

Der erste Antrag wurde von der ÖVP eingebracht und betrifft die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen im Wiener Antidiskriminierungsgesetz. Dabei geht es nur um die Aufnahme des Begriffes Behinderung.

 

Ich darf fragen, wer diesem Antrag die Zustimmung gibt. – Das sind ÖVP, FPÖ und Grüne. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Der Antrag wird nicht einbezogen.

 

Beim zweiten Abänderungsantrag, eingebracht von den Grünen, geht es um die Berücksichtigung von Transgender-Personen und Menschen mit Behinderung.

 

Ich bitte diejenigen, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die ÖVP und die GrüneN. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Der Antrag wird nicht einbezogen.

 

Weiters gibt es noch einen Abänderungsantrag von den Grünen und von der SPÖ betreffend Berücksichtigung von Transgender-Personen im Wiener Antidiskriminierungsgesetz.

 

Wer diesem Abänderungsantrag zustimmt, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP, SPÖ und Grüne, was die erforderliche Mehrheit ist.

 

Dieser Antrag wird in die Vorlage einbezogen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage einschließlich des letzten Abänderungsantrages.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Diese Gesetzesvorlage ist mit Mehrheit, ausgenommen FPÖ, angenommen.

 

Wir kommen zur Abstimmung über den Zuweisungsantrag, eingebracht von den Grünen, betreffend Verwendung des Begriffes Rasse im Wiener Antidiskriminierungsgesetz.

 

Wer der Zuweisung zustimmt, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mit den Stimmen der Grünen und der SPÖ mehrheitlich so angenommen und wird zugewiesen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist so mit Mehrheit beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 2: Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnendiensthoheitsgesetz 1978 geändert wird. Es handelt sich hiebei um die fünfte Novelle.

 

Die Frau Berichterstatterin Amtsf StRin Frauenberger leitet die Verhandlung ein.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnendiensthoheitsgesetz aus 1978 geändert wird. – Danke schön.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Mir liegt keine Wortmeldung vor.

 

Wer diesem Gesetz in erster Lesung die Zustimmung geben will, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite

 

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