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Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 55

 

Und sobald die Verurteilung getilgt ist, entfällt auch der Ausschließungsgrund.

 

Außerdem meine ich, dass man sich durchaus der Meinung anschließen kann, dass bei einem beamteten Dienstverhältnis auf Lebenszeit vom Bediensteten eine besondere Vertrauenswürdigkeit verlangt werden können muss. Ich meine, das ist durchaus zulässig.

 

Zum zweiten Abänderungsantrag betreffend die Verschärfung im Zusammenhang mit Entlassungsgründen weise ich noch einmal darauf hin, dass nur Vorsatztaten, nicht aber Fahrlässigkeitsdelikte eine Entlassung bewirken können, und zwar nur schwerwiegende Straftaten, welche die Verhängung einer nicht bedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten zur Folge haben. Und auch hier gilt wieder das Argument der besonderen Vertrauenswürdigkeit, das ich schon vorher dargelegt habe.

 

Letzter Punkt: Ich glaube, sowohl der Bund als auch alle anderen Bundesländer sehen ebenfalls die Entlassung bei Verhängung einer nicht bedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten vor.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daher ersuche ich um Ihre Zustimmung zur derzeitigen Vorlage. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin!

 

Wir haben es hier mit einer Fülle von verschiedenen Normen zu tun, die schon aufgezählt wurden.

 

Eine Veränderung, die wir auch im Antidiskriminierungsgesetz gerade beschlossen haben, ist besonders wichtig, nämlich die Regelung des Gegenstands des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Es geht aber auch um die Anerkennung von Berufsqualifikationen, wofür wir eine gute Regelung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen haben

 

Betreffend Auflösung der Dienstverhältnisse möchte ich noch einmal auch im Hinblick auf den Antrag sagen, dass wir hier eine Regelung gefunden haben, die der Regelung des Bundes absolut entspricht. Betonen möchte ich auch, damit wir da nicht Äpfel mit Birnen vermischen, dass die Aufnahme in ein vertragliches Dienstverhältnis durchaus möglich ist. Das ist mir ganz wichtig. Es sind aber auch die Rahmenzeit für das Freijahr, die gleichzeitige Inanspruchnahme von Elternkarenz und auch die Pflegefreistellung geregelt. Im Zusammenhang mit der Pflegefreistellung ist eine Anpassung an gegebene familiäre Situationen vorgesehen.

 

In einem Punkt können wir aber als Land keine Regelung treffen, wenn wir vom Bund nicht die Möglichkeit bekommen, modernen Familienkonstrukten tatsächlich Rechnung zu tragen. Daher bringen wir diesen Antrag ein, und im Hinblick darauf bedanke ich mich ganz herzlich für die Unterstützung, denn das ist gerade im Sinne der Rollenverteilung der Geschlechter und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein ganz wichtiger Schritt.

 

Die Bestimmung zu den Disziplinarverfahren haben wir auch ganz kurz angesprochen.

 

In Bezug auf das Freijahr ändern wir die Bestimmungen ebenfalls: Bisher wurden nur Vordienstzeiten bei einer Gebietskörperschaft angerechnet, während das bei anderen ArbeitnehmerInnen unberücksichtigt geblieben ist. Das hat aus unserer Sicht keine sachliche Rechtfertigung, daher haben wir für diese Freijahrregelung eine neue, einheitliche Normierung mit sechs Jahren gefunden. Ich denke, das ist für alle gut nachvollziehbar. Das Freijahr ist für unsere Beschäftigten sicherlich ein attraktives Instrument unter den vorliegenden Regelungen und Maßnahmen. Damit können wir, wie ich meine, im Personalbereich vor allem auch im Hinblick auf die Punkte Productive Aging oder auch Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben – wobei man ja nicht immer nur auf die Betreuung von Kleinkindern abstellen muss – einen wichtigen und attraktiven Schritt für die Beschäftigen dieser Stadt setzen.

 

Das zu den Punkten, die heute hier diskutiert wurden. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur Abstimmung über die beiden Abänderungsanträge, eingebracht von den Grünen.

 

Zuerst geht es um den Wegfall der Ausnahme bei Jugendstraftaten.

 

Wer mit diesem Abänderungsantrag einverstanden ist, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die Stimmen der Grünen. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Der Antrag wird nicht einbezogen.

 

Der zweite Abänderungsantrag betrifft Verschärfungen bei Entlassungstatbeständen.

 

Wer diesem Antrag zustimmt, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Das wird von den Grünen unterstützt und hat nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Der Antrag wird nicht mit einbezogen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Es wurde getrennte Abstimmung verlangt.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang, jedoch mit der Ausnahme des Art I Z 1, 6 und 18, zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Danke. Das ist einstimmig so beschlossen.

 

Nun bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die Art I Z 1, 6 und 18 ihre Zustimmung geben wollen, die Hand zu erheben. – Das ist mehrstimmig mit Ausnahme der Grünen angenommen.

 

Das Gesetz ist damit in erster Lesung angenommen.

 

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag betreffend Pflegefreistellung und Familienhospiz, der von allen vier Parteien eingebracht wurde.

 

Ich darf jene Damen und Herren um ein Zeichen mit der Hand bitten, die diesem Antrag die Zustimmung geben. – Das ist einstimmig so angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt

 

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