Fotovoltaikanlage bis 50 kW - notwendige Unterlagen

  1. Technischer Bericht, der folgende Angaben beinhaltet:
  2. Plan, aus welchem der Standort der Fotovoltaikanlage und die für die Errichtung, Erweiterung oder Änderung der Anlage in Anspruch genommenen Grundstücke mit Grundstücksnummern ersichtlich sind
  3. Unterlagen zur Beurteilung durch die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19):
    • Nachvollziehbare Plan-Darstellung der Anlage: Außenmaße, eingemessene Lage auf dem Dach beziehungsweise anderem Untergrund, Höhenentwicklung (dachparallel oder aufgeständert); diese Angaben können in Grundriss und Ansicht oder Ansicht und Schnitt erfolgen. Für Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 15 kW ist die Vorlage einer Fotomontage anstelle einer planlichen Darstellung in der Regel ausreichend.
    • Bezug zur Architektur und zur vorhandenen Situation bitte durch Fotos vom Bestand und eventuell durch eine Fotomontage belegen.
    • Gestaltung: Beilage eines Produktblattes der verwendeten Module oder Art der verwendeten Module beschreiben (Oberfläche und Farbe).
  4. Verzeichnis der von der Fotovoltaikanlage berührten fremden Anlagen, wie Eisenbahnanlagen, Versorgungsleitungen und dergleichen, mit Namen und Anschriften der Eigentümer*innen
  5. Name und Anschrift der Betreiberin oder des Betreibers der Fotovoltaikanlage
  6. Engpassleistung sowie die Peak-Leistung der Module in kWp
  7. Darstellung der Maßnahmen der zusätzlichen Sicherheitsanforderungen zur Einhaltung des Schutzes von Einsatzkräften für Fotovoltaikanlagen gemäß OVE Richtlinie R 11-1
  8. Angabe, ob in das öffentliche Netz eingespeist werden soll
  9. Falls in das öffentliche Netz eingespeist werden soll oder die Anlage mit dem Netz gekoppelt ist, eine Bestätigung der Netzbetreiber*innen über den geplanten Anschluss der Anlage an das Verteilernetz sowie die beabsichtigte Leistung, die in das Verteilernetz eingespeist werden soll
  10. Im Vertretungsfall: Vollmacht
  11. Speicher: Es ist ein Stromlaufplan beizubringen, auf welchem die String-Aufteilung, die Wechselrichter und die Schutzeinrichtungen (Schutzmaßnahmen und Leitungsschutz) dargestellt sind. Ebenso ist darin die Anbindung des Energiespeichers an die elektrische Anlage darzustellen. Dabei sind auch zusätzliche Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen wie zum Beispiel Ladewechselrichter, Netzentkupplungs-Stellen et cetera einzuzeichnen. Wird die Anlage im Inselbetrieb geplant, so sind die Maßnahmen darzustellen, durch die gewährleistet ist, dass bei Ausfall der öffentlichen Versorgung das inselnetzbildende System bei Lieferung seines maximalen Kurzschlussstromes nach maximal fünf Sekunden abschaltet. Die Anforderungen an die Schutzmaßnahmen, des Leitungsschutzes und der Aufstellungsbedingungen der OVE-Richtlinie R 20 "Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum Festanschluss an das Niederspannungsnetz" sind einzuhalten. Ebenso sind die Vorgaben der OIB-Richtlinie 2 hinsichtlich des Aufstellungsortes des Energiespeichers einzuhalten.

Die Unterlagen gemäß Zahlen 1, 2, 6 und 9 sind von einer befugten Fachkraft zu erstellen und zu unterschreiben.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
Kontaktformular