Fachbereich Gesundheitsrecht der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Der Fachbereich Gesundheitsrecht der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) ist verantwortlich für die Überwachung und Genehmigung von Krankenanstalten und selbständigen Ambulatorien, Apotheken und Röntgeneinrichtungen. Zum Aufgabenbereich dieses Fachbereichs zählen neben Angelegenheiten der Gesundheitsberufe auch Bereiche der Hygienekontrolle.
- Apothekenangelegenheiten
- Medizinische Gesundheitsberufe
- Eichenprozessionsspinner-Verordnung
- Rattenprävention und -bekämpfung
Virtuelles Amt
- Bewilligung einer privaten Krankenanstalt
- BetreiberInnen einer bewilligten Röntgeneinrichtung oder Umgang mit radioaktiven Stoffen - Wechsel
- Errichtungsbewilligung für medizinische ortsfeste Röntgeneinrichtungen
- Betriebsbewilligung für medizinische ortsfeste Röntgeneinrichtungen
- Umgangsbewilligung für ortsveränderliche medizinische Strahleneinrichtungen
- Privatbegräbnisstätte (Beisetzung einer Urne außerhalb eines Friedhofes)
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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