Eichenprozessionsspinner - Schutzmaßnahmen und Meldung

Die Haare der Eichenprozessionsspinner sind gesundheitsgefährdend, daher müssen Schutzmaßnahmen gegen die Raupen durchgeführt werden. Der Eichenprozessionsspinner ist ein Schmetterling. Seine Raupen sind 2 bis 3 Zentimeter groß und haben giftige Haare mit Widerhaken.

Schutzmaßnahmen auf privaten Grundstücken

Sie sind Eigentümer*in eines Grundstücks? Dann müssen Sie rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen treffen und die Eichenprozessionsspinner-Verordnung des Magistrats der Stadt Wien beachten.

Bitte wägen Sie den Einsatz von Insektiziden sorgfältig ab und nehmen Sie auf den Naturschutz und den Wasserschutz Rücksicht! Lassen Sie sich vor der Anwendung beraten:

Rechtliche Folgen bei drohender Gesundheitsgefährdung

Wenn es zu einer unmittelbar drohenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen kommt, kann der Magistrat der Stadt Wien Sofortmaßnahmen auf Ihrem Grundstück anordnen, zum Beispiel:

  • Räumliche Absicherung
  • Absaugen der Raupen beziehungsweise der Nester durch spezielle Industriestaubsauger
  • Verbrennen durch Abflammen

Die dabei anfallenden Kosten sind von der*dem Eigentümer*in des Grundstücks, von dem die Gefahr ausgeht, zu zahlen. Diese Kosten können viel höher sein als jene Kosten, die durch rechtzeitige Vorsorgemaßnahmen entstehen.

Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich

Im öffentlichen Bereich führt die Abteilung Wiener Stadtgärten (MA 42) Schutzmaßnahmen durch.

Meldung von Befall

Eichenprozessionsspinner-Befall

Einen Befall mit Eichenprozessionsspinnern auf einem privaten Grundstück melden Sie bitte der*dem Eigentümer*in des befallenen Grundstücks.

Einen Befall mit Eichenprozessionsspinnern im öffentlichen Raum melden Sie bitte telefonisch den Wiener Stadtgärten unter: +43 1 4000-42485

Symptome bei Menschen

Die Nester enthalten abgebrochene Haare, Raupenhäute und Kotkrümel. Die Haare können bei Berührung Juckreiz, Rötungen und stark juckende Hautausschläge auslösen. Das Einatmen der Raupenhaare kann zu schweren Asthmaanfällen führen. Begleitend können zum Beispiel Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung auftreten.

Bei Symptomen rufen Sie die Gesundheitsnummer 1450 an, wenden sich umgehend an eine*einen Ärzt*in oder fahren zu einer Notfall-Ambulanz.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Kontaktformular