Privatbegräbnisstätte (Beisetzung einer Urne außerhalb eines Friedhofes) - Antrag
Voraussetzungen
Urnen können in Wien unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb eines Friedhofes in einer Privatbegräbnisstätte beigesetzt werden. Der Antrag kann nur von Angehörigen der bzw. des Verstorbenen gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Eintragung des Sterbefalls nach den personenstandsrechtlichen Vorschriften (Sterbeurkunde in Kopie oder Auszug aus dem Sterbebuch)
- Nachweis des Alleineigentums an der Liegenschaft, in der die Begräbnisstätte liegen soll oder Zustimmungserklärung aller EigentümerInnen bzw. MiteigentümerInnen bzw. der HausverwalterInnen bei Miet- oder Genossenschaftswohnungen
- Auszug aus dem Grundbuch
- Testament (Kodizill) bzw. letztwillige Verfügung der bzw. des Verstorbenen, dass diese Bestattung gewünscht wird oder schriftliche Zustimmungserklärung aller Kinder und Eltern der bzw. des Verstorbenen und der Ehegattin bzw. des Ehegatten
- Maßstabsgerechter Plan des Grundstückes bzw. der Wohnung mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Urne
Zuständige Stelle
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Fachbereich Gesundheitsrecht
3., Thomas-Klestil-Platz 8
Telefon: +43 1 4000-40804
Fax: +43 1 4000-99-40809
E-Mail: post@ma40.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 13 bis 15 Uhr
Ansprechpartnerin:
Irene Krizsanits
Telefon: +43 1 4000-40623
E-Mail: irene.krizsanits@wien.gv.at
Kosten und Zahlung
- Zweimal 13,20 Euro für den Antrag (Errichtung und Beisetzung)
- 109 Euro Verwaltungsabgabe für Errichtung
- 65 Euro pro Beisetzung
- 3,60 Euro pro Bogen Beilage
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Der Antrag muss spätestens einen Monat vor der beabsichtigten Errichtung der Privatbegräbnisstätte gestellt werden.
Beachten
Rechtliche Grundlage: Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz
Weiterführende Informationen
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
Kontaktformular
